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Begleitung der Europäischen Kinderrechtestrategien

Der Europarat und die Europäische Kommission der EU sind dafür verantwortlich, die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den Mitgliedsstaaten zu überwachen und voranzutreiben. Dazu haben die beiden Organisationen jeweils eigene Kinderrechtestrategien verabschiedet. 

Die Europäischen Kinderrechtestrategien und ihre nationale Umsetzung

2022 hat der Europarat die vierte Kinderrechte-Strategie verabschiedet, die unter Beteiligung von Regierungen, internationalen Organisationen, zivilgesellschaftlichen Akteur*innen und Kindern entwickelt wurde. Die EU-Kommission hat 2021 die erste EU-Kinderrechtsstrategie verabschiedet. Sie beruht auf umfassenden Konsultationen mit Bürger*innen, Interessengruppen und Kindern. Beide Strategien basieren auf der UN-Kinderrechtskonvention und weiteren menschenrechtlichen Verträgen.

Das Projekt 

Ziel des Projektes ist es, einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung der EU-Kinderrechtestrategie und der Kinderrechtestrategie des Europarates in Deutschland für politische Stakeholder, Fachkräfte und Kinder und Jugendliche zu geben. Dazu wurden die beiden Strategien mit Blick auf ihre übereinstimmenden Themenbereiche überprüft. Das Projektergebnis ist eine Abbildung relevanter Themen und Aspekte im Bereich der Europäischen Kinderrechtsstrategien im Zeitraum 2021 bis 2025. 

Neben der Dokumentation des bisherigen Umsetzungsstandes der Strategien soll das Projekt eine einfachere Vernetzung mit Akteur*innen im Themenfeld ermöglichen. Es soll Entwicklungsbedarfe und Handlungsaufträge an Entscheidungsträger*innen und Fachöffentlichkeit vermitteln. Best-Practice-Beispiele aus dem europäischen Ausland sollen darüber hinaus als Ideen und Anregungen für Umsetzungsmaßnahmen auf deutscher Ebene dienen.

Die sechs Themenfelder der Strategie

Im Folgenden werden die sechs Themenfelder einzeln vorgestellt. Eine Übersicht über erfolgte Umsetzungsmaßnahmen und Herausforderungen für den aktuellen Überprüfungszeitraum werden in Kürze ergänzt.

Schutz vor Gewalt

Kinder haben das Recht auf Schutz vor jeglicher Form von physischer und psychischer Gewalt. Gewalt gegen Kinder stellt eine Verletzung ihrer Rechte dar, beeinflusst ihre soziale Entwicklung und beeinträchtigt die Ausübung ihrer anderen Rechte (UN-Kinderrechtsausschuss, Allgemeine Bemerkung Nr. 13). Sie hat oft verheerende psychische und physische Gesundheitsfolgen.

Im Rahmen der Strategie des Europarates wird Gewalt gegen Kinder als Menschenrechtsverletzung verstanden, die alle Formen körperlicher und seelischer Gewalt, Verletzung oder Missbrauch, Vernachlässigung oder fahrlässige Behandlung, Misshandlung oder Ausbeutung, einschließlich sexuellen Missbrauchs, umfasst. Die Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass Kinder gegen Gewalt geschützt sind.

Die EU-Kommission will integrierte Kinderschutzsysteme kräftigen und geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie häusliche Gewalt intensiver bekämpfen. Die Mitgliedstaaten sollen Gewaltprävention und den Opfer- und Zeugenschutz insbesondere für Kinder stärken. Nationale Kinderschutzsysteme sollen verbessert werden.

Chancengleichheit und soziale Inklusion für alle Kinder

Kinder haben das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und einen angemessenen sozialen und wirtschaftlichen Schutz. Viele Kinder jedoch, auch in reicheren Ländern, sind von Armut betroffen, haben keinen ausreichenden Zugang zu Gesundheit oder Bildung. Weiterhin stellen verschiedene Formen von Diskriminierung Hindernisse in der Gewährung von Chancengleichheit dar. Der Europarat fordert die Mitgliedstaaten auf, Kinder in vulnerablen Situationen besonders zu schützen, u.a. Kinder, die von Migration oder Flucht betroffen sind, Kinder mit Behinderungen, Pflegekinder, LGBTQI+ Kinder und Jugendliche sowie Kinder von Inhaftierten oder Kinder, die zu nationalen Minderheiten (z.B. Roma) gehören. 

Die EU-Kommission schlägt eine Europäische Kindergarantie zur Bekämpfung von Kinderarmut vor. Außerdem widmet sie sich u.a. mit Initiativen und Vorschlägen den Themen psychische Gesundheit von Kindern, Reduzierung von an Kindern gerichtete Werbung für ungesunde Lebensmittel, Bildungsgerechtigkeit, Online- und Fernunterricht sowie günstige Lernumgebungen für benachteiligte Kinder und Jugendliche. 

Zugang zu und sichere Nutzung von Technologien für alle Kinder

Das Internet ist zum integrativen Bestandteil kindlicher Lebenswelt geworden. Kinder haben das Recht auf Zugang, Teilhabe und Schutz in der digitalen Welt. Die Strategie des Europarates fordert die Mitgliedsstaaten auf, Kindern eine kreative, kritische und sichere Nutzung des Internets zu ermöglichen und gleichzeitig ihr Recht auf Schutz der Privatsphäre, Schutz vor Mobbing, Hate Speech, Radikalisierung, sexuellem Missbrauch und anderen Risiken der digitalen Welt sicherzustellen.

Die EU-Kommission will alle Arten sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet stärker bekämpfen. Die Entwicklung und Nutzung barrierefreier Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) für Kinder mit Behinderungen soll gefördert werden. Die Mitgliedstaaten sollen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Instrumenten, Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen, barrierefreiem Bildungsmaterial usw. für alle Kinder gewährleisten. Sie sollen digitale Kompetenzen und die Bildungsteilhabe von Kindern fördern sowie Geschlechterstereotype abbauen. 

Kindgerechte Justiz für alle Kinder

Europas Justiz- und Verwaltungssysteme sind leider immer noch schlecht an die spezifischen Bedürfnisse der Kinder angepasst. Kindgerechte Justiz soll ein Justizsystem sein, das die Einhaltung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte auf dem höchstmöglichen Niveau garantiert (Leitlinien des Europarates, 2010). 

Die EU-Kommission will zur Schulung von Justizangehörigen in Bezug auf Kinderrechte beitragen und auf die Umsetzung der Leitlinien für eine kindgerechte Justiz des Europarates hinwirken. Minderjährige Migrant*innen sollen besser geschützt werden. 

Die Mitgliedstaaten sollen Anbieter von juristischen Aus- und Fortbildungen bei der Vermittlung von Kinderrechten unterstützen und dafür die erforderlichen Mittel bereitstellen. Sie sollen Alternativen zu gerichtlichen Verfahren, insbesondere Inhaftnahmen, entwickeln und Kinder von inhaftierten Eltern besser schützen. Vormundschaftssysteme für unbegleitete Minderjährige sollen gestärkt, der Zugang zu Geburtenregistrierung und -bescheinigung gefördert und die Zusammenarbeit in grenzüberschreitenden Fällen verbessert werden.

Jedem Kind eine Stimme geben

Kinder haben das Recht, in allen Belangen und Entscheidungen, die sie betreffen, gehört und mit einbezogen zu werden. Die Mitgliedsstaaten sollten sicherstellen, Ansichten und Interessen der Kinder bei der Entwicklung, Umsetzung und Bewertung von kinderbezogenen Entscheidungen und Aktivitäten in politischen, rechtlichen und administrativen Kontexten einzubeziehen. 

Die EU-Kommission will unter anderem eine EU-Plattform für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einrichten und bei Initiativen, die Kinder betreffen, kindgerechte Konsultationen durchführen. Auch sollen kindgerechte Materialien zu wichtigen EU-Instrumenten ausgearbeitet werden und EU-Mitarbeitende sollen für Kinder- und Jugendbeteiligung sensibilisiert werden. 

Die Mitgliedstaaten sollen unter anderem das Child Participation Assessment Tool des Europarates nutzen, um Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern zu analysieren und zu erweitern. Fachleute sollen für Kinder- und Jugendbeteiligung sensibilisiert werden und politische Bildung und Beteiligung an Schulen gefördert und ausgebaut werden.

Kinderrechte in Krisen und Notsituationen

Kinder und ihre Rechte müssen in Krisen- und Notsituationen besonders geschützt und gefördert werden. Das umfasst z.B. bewaffnete Konflikte und Terrorismus, Migration und Flucht, gesundheitliche und wirtschaftliche Krisen, Naturkatastrophen inklusive des Klimawandels, und andere oft unvorhersehbare Situationen.

Die in der Strategie skizzierten Zielbereiche gelten für alle Kinder, die in den 46 Mitgliedsstaaten des Europarates leben. Vermittelt wird die Kinderrechte-Strategie in den einzelnen Ländern durch die jeweiligen Regierungen, die ihre Umsetzung zusammen mit anderen Interessengruppen wie der Zivilgesellschaft und den Ombudspersonen für Kinder vorantreiben.

Auch die Europäische Union verweist in ihrer EU-Kinderrechtsstrategie auf die Kinderrechte-Strategie des Europarates. Außerdem will die EU-Kommission 10 Prozent der sogenannten NDICI-Mittel für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit sowie 10 Prozent der Mittel für humanitäre Hilfe für Bildung unter anderem in Subsahara-Afrika, Asien, Nord- und Südamerika und im karibischen Raum verwenden. 

Kennen Sie schon das Child Participation Assessment Tool (CPAT)?

Das Child Participation Assessment Tools (CPAT) ist ein Instrument des Europarates, mit dem beurteilt wird, wie gut Kinder und Jugendliche an Entscheidungen beteiligt werden – z.B. in Politik, Bildung oder sozialen Einrichtungen. Es basiert auf 10 Indikatoren, die helfen, Stärken und Schwächen in der Umsetzung von Kinderbeteiligung sichtbar zu machen. Ziel ist es, die Beteiligungsrechte von Kindern nach der UN-Kinderrechtskonvention systematisch zu fördern. 

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat die Anwendung des Tools für Deutschland im Rahmen eines Pilotprojektes erprobt.
Auf der Website des Deutschen Kinderhilfswerks finden Sie den Ergebnisbericht des Pilotprojektes und eine deutsche Fassung des CPAT. 

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