kinderrechte.de – Das Praxisportal für Fachkräfte
Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Kinderrechte in diesen Verfahren besser berücksichtigt und Kinder stärker beteiligt werden.
Es gibt zahlreiche Vorgaben, wie ein Justizverfahren kindgerecht gestaltet werden sollte: die UN-Kinderrechtskonvention , die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz und die Checklisten der EU-Grundrechteagentur für Fachkräfte beinhalten diese. Die Kinderrechte-Strategie des Europarates fordert die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz auf, um die primäre Berücksichtigung des Kindeswohls sicherzustellen.
Kindgerechte Justiz versteht der Europarat als ein Justizsystem, das die Einhaltung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte auf dem höchstmöglichen Niveau garantiert und dabei die Grundprinzipien Beteiligung, Kindeswohl, Würde, Recht vor Diskriminierung und Rechtsstaatlichkeit beachtet. Konkret heißt das unter anderem:
Kindgerechte Justiz bedeutet aber auch, dass die an den Verfahren beteiligten Fachkräfte über belegbare Kenntnisse für Verfahren mit Kindern verfügen und ein interdisziplinärer Austausch zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten stattfindet.
Es kann viele Gründe dafür geben, dass Kinder vor das Gericht müssen. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Trennung der Eltern, in Asylverfahren, als (betroffene) Zeug*innen in strafrechtlichen Verfahren oder ihre Interessen sind bei Vorhaben von Kommunen berührt.
Die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren entspricht vielerorts in Deutschland weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz. Ob das Verfahren kindgerecht ausgestaltet ist, hängt immer noch von dem Gerichtsstandort ab.
Unsere Erhebungen haben gezeigt, dass es an einer flächendeckenden und systematischen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Praxis fehlt. Obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört. Auch die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder ist noch immer nicht gerichtlicher Standard.
Laut Umfragen wünschen sich Kinder in Verfahren besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. In familiengerichtlichen Verfahren zur Sicherung des Kindeswohls wurden in Deutschland 60 Prozent der Kinder Studien zufolge nicht angehört . Insbesondere jüngeren Kindern wird oftmals unterstellt, sie seien nicht fähig, eine eigene Meinung zu bilden und essenzielle Entscheidungen im Hinblick auf die Zukunft zu treffen.
Der Zugang zum Recht ist ein grundlegendes Menschenrecht der Kinder und Grundvoraussetzung für den Schutz und die Umsetzung aller anderen Kinderrechte. Zu diesem Zweck müssen die Gerichts- und Verwaltungsverfahren, die Rechte der Kinder betreffen, kindgerecht durchgeführt werden. Eine kindgerechte Justiz muss dazu strukturell verankert sein, bedarf informierter Kinder, qualifizierter Fachkräfte, partizipativer Verfahren durch die Unterstützung qualifizierter Erwachsener und kindgerechte und mit Videovernehmung ausgestattete Räume.
Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes hat konkrete Handlungsempfehlungen für Akteur*innen in familiengerichtlichen und strafrechtlichen Verfahren erarbeitet.
Das können Sie als Fachkraft tun, um die Kinderrechte in Verfahren zu stärken:
Wenn Kinder als Zeug*innen in Strafverfahren aussagen, müssen Gerichte dafür sorgen, dass diese Verfahren kindgerecht gestaltet sind.
Ein Pilotprojekt der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat deutlich gemacht:
Bundesweit besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf, um verbindliche Standards zu schaffen und allen Kindern eine kindgerechte Justiz zu gewährleisten.
Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Deutsche Institut für Menschenrechte haben in einem Policy Paper wichtige Empfehlungen für die Umsetzung von Kinderrechten in Strafverfahren mit Blick auf Zeug*innen geschrieben. Die Empfehlungen basieren auf gemeinsamer qualitativer und quantitativer Forschung sowie auf Gesprächen mit Expert*innen.
Wenn Eltern sich scheiden lassen oder über das Sorgerecht gestritten wird, betrifft das immer die Interessen der Kinder. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte arbeiten darauf hin, dass familiengerichtliche Verfahren kinderrechtsbasiert gestaltet werden.
Bei dem gemeinsamen Pilotprojekt "Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren" wurde erprobt, welche Erfahrungen Richter*innen an Familiengerichten mit kinderrechtsbasierten Kriterien in familiengerichtlichen Verfahren machten. Zu Grunde lagen die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz sowie die entsprechenden Ausarbeitungen der Europäischen Grundrechteagentur (Checkliste für Fachkräfte und Sichtweisen und Perspektiven von Kindern und Fachkräften). Im Rahmen des Projekts wurden die Erfahrungen und Einschätzungen der Familienrichter*innen in Bezug auf kindgerechte Kriterien vor und nach der sechsmonatigen Pilotphase verglichen.
Es wurden folgende Ergebnisse herausgearbeitet:
Darüber hinaus gibt es hilfreiche Handreichungen und Praxisleitfäden, die Fachkräften die kindgerechte Gestaltung gerichtlicher Verfahren erleichtern können. Sie können Fachkräften praxisnahe Empfehlungen bieten und entscheidend zur Umsetzung der Kriterien für eine kindgerechte Justiz beitragen.