kinderrechte.de – Das Praxisportal für Fachkräfte

Für eine kindgerechte Justiz in Deutschland

Jedes Jahr kommen Tausende von Kindern in Deutschland mit dem Justiz- und Verwaltungssystem in Berührung. Wir setzen uns dafür ein, dass die Kinderrechte in diesen Verfahren besser berücksichtigt und Kinder stärker beteiligt werden. 

Was ist kindgerechte Justiz?

Es gibt zahlreiche Vorgaben, wie ein Justizverfahren kindgerecht gestaltet werden sollte: die UN-Kinderrechtskonvention , die Leitlinien des Europarates  für eine kindgerechte Justiz und die Checklisten der EU-Grundrechteagentur  für Fachkräfte beinhalten diese. Die Kinderrechte-Strategie des Europarates  fordert die Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz auf, um die primäre Berücksichtigung des Kindeswohls sicherzustellen.

Kindgerechte Justiz versteht der Europarat als ein Justizsystem, das die Einhaltung und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte auf dem höchstmöglichen Niveau garantiert und dabei die Grundprinzipien Beteiligung, Kindeswohl, Würde, Recht vor Diskriminierung und Rechtsstaatlichkeit beachtet. Konkret heißt das unter anderem:

  • Kinder haben das Recht, vor dem Verfahren, während des Verfahrens und nach dem Verfahren sachkundige Unterstützung zu bekommen: zum Beispiel durch Verfahrensbeistandschaft oder psychosoziale Begleitung.
  • Sie haben das Recht, in Verfahren angehört zu werden.
  • Sie sollen kindgerecht und alterskonform über das Verfahren informiert werden.
  • Ihre besonderen Bedürfnisse müssen beachtet werden.

Kindgerechte Justiz bedeutet aber auch, dass die an den Verfahren beteiligten Fachkräfte über belegbare Kenntnisse für Verfahren mit Kindern verfügen und ein interdisziplinärer Austausch zwischen den verschiedenen Verfahrensbeteiligten stattfindet. 

Kindgerechte Justiz für Kinder erklärt

    Erklärfilm

    Deine Rechte vor Gericht

    Broschüre

    Kindgerechte Broschüre für das Familienrecht

    Internetseite für Kinder

    Kindgerechte Artikel auf Kindersache.de

Kinderrechte in Gerichtsverfahren fehlen häufig

Es kann viele Gründe dafür geben, dass Kinder vor das Gericht müssen. Sie sind beispielsweise Beteiligte in familienrechtlichen Verfahren bei einer Trennung der Eltern, in Asylverfahren, als (betroffene) Zeug*innen in strafrechtlichen Verfahren oder ihre Interessen sind bei Vorhaben von Kommunen berührt.

Die Situation von Kindern und Jugendlichen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren entspricht vielerorts in Deutschland weder den internationalen menschenrechtlichen Anforderungen noch den Leitlinien des Europarates  für eine kindgerechte Justiz. Ob das Verfahren kindgerecht ausgestaltet ist, hängt immer noch von dem Gerichtsstandort ab. 

Unsere Erhebungen  haben gezeigt, dass es an einer flächendeckenden und systematischen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Praxis fehlt. Obwohl Verfahren ihre Interessen betreffen und die Entscheidungen weitreichende Folgen für ihr Leben haben, werden Kinder häufig nicht kindgerecht beteiligt und angehört. Auch die Bestellung von Verfahrensbeiständen für Kinder ist noch immer nicht gerichtlicher Standard.  

Laut Umfragen  wünschen sich Kinder in Verfahren besser gehört, informiert und mit Respekt behandelt zu werden. In familiengerichtlichen Verfahren zur Sicherung des Kindeswohls wurden in Deutschland 60 Prozent der Kinder Studien  zufolge nicht angehört . Insbesondere jüngeren Kindern wird oftmals unterstellt, sie seien nicht fähig, eine eigene Meinung zu bilden und essenzielle Entscheidungen im Hinblick auf die Zukunft zu treffen. 

Was muss passieren?

Der Zugang zum Recht ist ein grundlegendes Menschenrecht der Kinder und Grundvoraussetzung für den Schutz und die Umsetzung aller anderen Kinderrechte. Zu diesem Zweck müssen die Gerichts- und Verwaltungsverfahren, die Rechte der Kinder betreffen, kindgerecht durchgeführt werden. Eine kindgerechte Justiz muss dazu strukturell verankert sein, bedarf informierter Kinder, qualifizierter Fachkräfte, partizipativer Verfahren durch die Unterstützung qualifizierter Erwachsener und kindgerechte und mit Videovernehmung ausgestattete Räume. 

Was kann ich als Fachkraft tun?

Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes hat konkrete Handlungsempfehlungen  für Akteur*innen in familiengerichtlichen und strafrechtlichen Verfahren erarbeitet.  

Das können Sie als Fachkraft tun, um die Kinderrechte in Verfahren zu stärken: 

Fachportal „Kindgerechte Justiz“

In unserem Fachportal “Kindgerechte Justiz” finden Sie spannende Materialien zu Kinderrechten in der Justiz für Fachkräfte, Eltern und Kinder. Wenn Ihnen zudem Materialien auf dem Portal fehlen, freuen wir uns über Hinweise:  kindgerechte-justiz@dkhw.de 

Einen Einblick in unser Fachportal finden Sie auch am Ende der Seite.

zum Fachpotal

Kinder als Zeug*innen in Strafverfahren

Wenn Kinder als Zeug*innen in Strafverfahren aussagen, müssen Gerichte dafür sorgen, dass diese Verfahren kindgerecht gestaltet sind.

Ein Pilotprojekt der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat deutlich gemacht:

Bundesweit besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf, um verbindliche Standards zu schaffen und allen Kindern eine kindgerechte Justiz zu gewährleisten.

Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Deutsche Institut für Menschenrechte haben in einem Policy Paper wichtige Empfehlungen für die Umsetzung von Kinderrechten in Strafverfahren mit Blick auf Zeug*innen geschrieben. Die Empfehlungen basieren auf gemeinsamer qualitativer und quantitativer Forschung sowie auf Gesprächen mit Expert*innen.

zum Policy Paper

Kinderrechte in familiengerichtlichen Verfahren

Wenn Eltern sich scheiden lassen oder über das Sorgerecht gestritten wird, betrifft das immer die Interessen der Kinder. Die Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte  arbeiten darauf hin, dass familiengerichtliche Verfahren kinderrechtsbasiert gestaltet werden. 

Bei dem gemeinsamen Pilotprojekt "Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren" wurde erprobt, welche Erfahrungen Richter*innen an Familiengerichten mit kinderrechtsbasierten Kriterien in familiengerichtlichen Verfahren machten. Zu Grunde lagen die Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz  sowie die entsprechenden Ausarbeitungen der Europäischen Grundrechteagentur (Checkliste für Fachkräfte und Sichtweisen und Perspektiven von Kindern und Fachkräften). Im Rahmen des Projekts wurden die Erfahrungen und Einschätzungen der Familienrichter*innen in Bezug auf kindgerechte Kriterien vor und nach der sechsmonatigen Pilotphase verglichen.  

Es wurden folgende Ergebnisse herausgearbeitet:

Einblick in unser Fachportal

Infoportal Kinderrechte in Kommunen

Das Infoportal „Kinderrechte in Kommunen“ bündelt Informationen zu Kinderrechten für Mitarbeitende von Städten und Gemeinden in einer Datenbank und hilft bei ihrer Beachtung im Verwaltungshandeln gemäß der UN-Kinderrechtskonvention. Ziel ist es, Kommunen dabei zu unterstützen, ihre Angebote, Planungen und Strukturen im Sinne der Interessen von Kindern zu verbessern. Das Infoportal ist ein Angebot der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes sowie des Vereins Kinderfreundliche Kommunen und wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. 

mehr erfahren

Relevante Handreichungen und Praxisleitfäden

Darüber hinaus gibt es hilfreiche Handreichungen und Praxisleitfäden, die Fachkräften die kindgerechte Gestaltung gerichtlicher Verfahren erleichtern können. Sie können Fachkräften praxisnahe Empfehlungen bieten und entscheidend zur Umsetzung der Kriterien für eine kindgerechte Justiz beitragen. 

    Praxisleitfaden

    Zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das Strafverfahren

    Praxisleitfaden

    Zur Anwendung kindgerechter Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren

    Checkliste

    Checkliste für Fachkräfte zur kindgerechten Justiz der Europäischen Grundrechteagentur (FRA)

    Handreichung für Richter*innen

    Eine Arbeitshilfe zur Umsetzung einer kindgerechten Justiz im Familiengerichts- und Strafverfahren

    Podcast

    Familienrecht – Kindgerecht!

    Gute Praxis-Sammlung

    Auf dem Weg zur kindgerechten Justiz - Ein erster Blick in die gute Praxis der Bundesländer

    Sammelband

    Kindgerechte Justiz