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Bereits über 60 Kommunen haben sich bundesweit zum Ziel gesetzt, die Kinderrechte aktiver in ihre Verwaltungsangelegenheiten einzubeziehen. Sie möchten stärker auf die Bedürfnisse und das Wohl junger Menschen achten. Dabei werden sie von dem Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. unterstützt. Erfahren Sie mehr und werden auch Sie Teil des Programmes!
Der Bau neuer Spielplätze, mehr Geld für Jugendclubs und Sportvereine – das ist ein guter Anfang, aber allein damit ist es noch nicht getan. Um eine Stadt, Gemeinde oder einen Landkreis wirklich kinderfreundlich zu machen, müssen die Interessen von Kindern und Jugendlichen in das tägliche Handeln von Politik und Verwaltung einbezogen werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass junge Menschen ihre Bedürfnisse äußern und lernen können, welche Rechte sie haben. Aber auch, dass es sichere Räume für Bewegungs-, Spiel- und Freizeitmöglichkeiten gibt, sich gesundheitliche Bedingungen für junge Menschen verbessern oder sie vor Gewalt geschützt werden. All dies erfordert innerhalb einer Kommune spezielle Angebots- und Planungsstrukturen. Dabei unterstützt der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V.

Der Verein Kinderfreundliche Kommunen wurde 2012 vom Deutschen Kinderhilfswerk e.V. und dem Deutschen Komitee für UNICEF gegründet. Bis heute sind die beiden Kinderrechtsorganisationen gemeinsam Träger des Vereins und haben sich zur Aufgabe gemacht, die Umsetzung der Kinderrechte in Städten, Gemeinden und Landkreisen zu fördern. Die Grundlage des gemeinnützigen Bündnisses bildet die UN-Kinderechtskonvention, die 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.
Das Dach unseres Vorhabens „Kinderfreundliche Kommunen“ in Deutschland, bildet die internationale Child Friendly Cities Initiative (CFCI) von UNICEF. Sie wurde aus der UN-Kinderrechtskonvention und der Deklaration der UN-Weltsiedlungskonferenz (1996, Habitat II) heraus entwickelt. Seit 1996 setzt sie sich international dafür ein, Kommunen kinderfreundlicher zu gestalten.
In vielen Teilen Deutschlands orientieren sich Kommunen bereits stärker an den Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen. So wurden beispielsweise in Regensburg und Wolfsburg im Rahmen des Programms Kinder- und Jugendbeiräte gegründet. Andere Kommunen haben Kinder- und Jugendbeauftragte ernannt, wie die Gemeinde Algermissen oder ein festes Kinder- und Jugendbüro eingerichtet, wie in der Stadt Hanau. In Köln und Stuttgart konnten temporär Spielstraßen eingerichtet werden.
Diese Maßnahmen kommen in den Kommunen jedoch nicht nur jungen Menschen zugute. Kinderfreundlichkeit betrifft nicht nur die Kinder und Jugendlichen selbst, sondern ist ein wichtiges Fundament der Gesellschaft und verbessert die Lebensqualität aller Generationen.
Damit in Ihrer Kommune mehr Kinderfreundlichkeit nicht nur ein guter Vorsatz bleibt, können Sie Teil des Programms werden. Alle Kommunen in Deutschland mit mindestens 5.000 Einwohner*innen können sich dafür bei dem Verein bewerben. Anschließend wird gemeinsam beraten, wie die UN-Kinderrechtskonvention vor Ort umgesetzt werden kann. Dafür durchläuft die Kommune ein festgelegtes, individuell an sie angepasstes Programm. Darin wird auf bestimmte Standards hingearbeitet und ein Aktionsplan mit verbindlichen Maßnahmen entwickelt. Daraufhin erhält die Kommune das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ – als Ansporn und Verpflichtung zugleich. Eine Kommune hat im Anschluss drei Jahre Zeit, die formulierten Maßnahmen zu erfüllen. Bei allen Schritten, Fragen und Herausforderungen wird sie durch den Verein begleitet. Auch kostenfreie Workshops, Fortbildungsmöglichkeiten und Vernetzungsangebote werden über den Verein zur Verfügung gestellt.
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