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Grundlagen der Kinderrechte verstehen und umsetzen

Kinderrechte bilden die Grundlage für eine sichere und gerechte Kindheit. Fachkräfte spielen eine zentrale Rolle dabei, diese Rechte im Alltag umzusetzen. 

Kinderrechte global und in Deutschland – Fortschritte und Herausforderungen

Die UN-Kinderrechtskonvention (Übereinkommen über die Rechte des Kindes) wurde 1989 von den Vereinten Nationen verabschiedet und dient dem weltweiten Schutz der Kinderrechte. Mit ihren 54 Artikeln legt sie fest, welche Rechte Kindern in verschiedenen Bereichen zustehen.

Die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention war ein bedeutender Schritt in Richtung einer Welt, die für alle Kinder menschenwürdig und lebenswert ist. Deutschland, wie viele andere Staaten, hat die Konvention bereits ein Jahr nach der UNO-Entscheidung ratifiziert und zu geltendem Recht gemacht. Heute haben sich fast alle Länder, mit Ausnahme der USA, zur Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet. 

In Deutschland wurden seitdem wichtige Fortschritte erzielt, wie die Rücknahme der Vorbehaltserklärung, die zuvor die Rechte geflüchteter Kinder eingeschränkt hatte. Dennoch bleibt noch viel zu tun, um die Kinderrechte in allen Lebensbereichen vollständig durchzusetzen. 

Warum brauchen Kinder eigene Rechte? Unser Erklärfilm für Kinder hat die Antwort!

Die UN-Kinderrechtskonvention

Eine der wichtigsten Grundannahmen der Kinderrechtskonvention besteht darin, dass Kinder Träger*innen eigener unveräußerlicher Rechte sind. Unter anderem darin begründet sich die enorme Bedeutung der Kinderrechtskonvention, denn der Blick auf Kinder als Subjekte mit garantierten Rechten stellte bei Verabschiedung der Konvention einen neuen Ansatz dar. 

Kinder wurden bis dahin meist eher als Schutzbefohlene der Erwachsenen gesehen. Nur die Erwachsenen besaßen definierte und einklagbare Ansprüche und Rechte. Hier hat die Kinderrechtskonvention einen dringend notwendigen und radikalen Paradigmenwechsel vollzogen, bis zu dessen Umsetzung in der Praxis es allerdings noch ein weiter Weg ist.

Erweiterung der UN-Kinderrechtskonvention: die drei Zusatzprotokolle

Seit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention wurden drei wichtige Zusatzprotokolle entwickelt, die den Schutz von Kindern weiter stärken. Sie befassen sich unter anderem mit dem Einsatz von Minderjährigen in bewaffneten Konflikten, dem Schutz vor Kinderhandel, Kinderpornografie und sexueller Ausbeutung sowie mit dem Recht von Kindern, bei Menschenrechtsverletzungen eine Individualbeschwerde einzureichen.

Auch Deutschland hat alle drei Zusatzprotokolle ratifiziert. Damit sind sie rechtsverbindlich und gewähren Kindern und Jugendlichen konkrete Schutz- und Beteiligungsrechte, auf die sie sich berufen können.

Ausführliche Informationen zu den Inhalten der Zusatzprotokolle finden Sie in der Broschüre „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“  des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Allgemeinen Bemerkungen des UN-Kinderrechtsausschusses

Um die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention in der Praxis klarer einordnen und anwenden zu können, veröffentlicht der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes regelmäßig sogenannte Allgemeine Bemerkungen – auch bekannt als Kinderrechtekommentare. Diese vertiefenden Erläuterungen dienen dazu, die Bedeutung einzelner Artikel sowie kinderrechtlich relevante Themenbereiche besser zu verstehen und geben Staaten wichtige Hinweise zur Umsetzung der Kinderrechte.

Beispiele dafür sind die Allgemeine Bemerkung Nr. 1 zu den Bildungszielen, Nr. 12 zum Recht auf Beteiligung und Anhörung oder Nr. 25, die sich mit Kinderrechten im digitalen Raum befasst.

Eine Übersicht aller bisherigen Kommentare sowie weiterführende Informationen finden Sie unter kinderrechtekommentare.de 

Überprüfung der Kinderrechte: Das Staatenberichtsverfahren der Vereinten Nationen

Die Einhaltung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention sowie ihrer Zusatzprotokolle wird vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes überwacht. Zu diesem Zweck sind die Vertragsstaaten verpflichtet, in regelmäßigen Abständen sogenannte Staatenberichte einzureichen. Diese Dokumente liefern einen Überblick darüber, wie Kinderrechte im jeweiligen Land verwirklicht werden.

Ergänzend zu den offiziellen Berichten der Regierungen erstellen auch zivilgesellschaftliche Organisationen unabhängige Schattenberichte. Diese alternativen Berichte ermöglichen dem Ausschuss eine differenzierte, nichtstaatliche Perspektive und helfen dabei, ein umfassenderes Bild der realen Umsetzungslage vor Ort zu gewinnen.

Systematisierungsansätze

Die 54 Artikel aus der Kinderrechtskonvention lassen sich durch Zuordnung zu Untergruppen thematisch zusammenfassen. Hier bieten sich zwei Möglichkeiten an: 

1. Allgemeine Prinzipien (General Principles)

Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat vier so genannte Allgemeine Prinzipien (General Principles) definiert, welche den Artikeln der Kinderrechtskonvention zugrunde liegen: Nichtdiskriminierung (Art. 2), Vorrang des Kindeswohls (Art. 3 Abs. 1), Recht auf Leben und Entwicklung (Art. 6) sowie das Recht auf Beteiligung (Art. 12).

2. Das Gebäude der Kinderrechte

Das Modell des Hauses zeigt, wie alle Rechte miteinander verknüpft sind und gemeinsam das Wohl sowie die gesunde Entwicklung der Kinder sicherstellen. Hier wird eine Unterteilung der Artikel der Kinderrechtskonvention in Schutzrechte, Förderungsrechte und Beteiligungsrechte vorgenommen. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von den drei Säulen oder den „drei P“ der UN-Kinderrechte – abgeleitet von den englischen Begriffen provision, protection und participation. Jedes Kinderrecht lässt sich (mindestens) einem dieser drei Bereiche zuordnen.  

  • Recht auf Schutz (protection) - Artikel 2, 8, 9, 16, 17, 19, 22, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38
  • Recht auf Förderung und Entwicklung (provision) - Artikel 6, 10, 15, 17, 18, 23, 24, 27, 28, 30, 31, 39
  • Recht auf Beteiligung (participation) - Artikel 12, 13, 17

Artikel 3 als Dach symbolisiert den Schutz und die Sicherheit, die durch die Verwirklichung aller Kinderrechte gewährleistet werden. Es sorgt dafür, dass Kinder in einer sicheren Umgebung aufwachsen und sich frei entfalten können. Dem Bild eines Gebäudes entsprechend liegt es über den drei Säulen und bedeutet, dass bei jeglicher Entscheidung, von der ein Kind betroffen ist, sein Wohlergehen im Mittelpunkt stehen und handlungsleitend sein soll.

Weitere Informationen

UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut

Hier finden Sie die Auflistung aller Kinderrechte ungekürzt und im Wortlaut. 

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Gesetzliche Regelungen

In Deutschland schützen verschiedene Gesetze die Rechte von Kindern. Erfahren Sie, wie der rechtliche Rahmen aufgebaut ist.

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Geschichte der Kinderrechte

Die Geschichte der Kinderrechte reicht vom Mittelalter bis zur UN-Kinderrechtskonvention von 1989. Lesen Sie nach, wie sich das Bild vom Kind wandelte.

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