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Mitwirken ermöglichen und stärken

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Beteiligung an allen sie berührenden Angelegenheiten. Fachkräften kommt eine entscheide Rolle bei der Umsetzung dieses Rechts zu, sei es beispielsweise in Kita, Schule oder Gemeinde. 

Beteiligung und Mitbestimmung: Ein Kinderrecht zur Stärkung der Demokratie

Kinder- und Jugendbeteiligung ist von zentraler Bedeutung für die Zukunft der Demokratie. Demokratische Verfahren und Verhaltensweisen müssen erlernt werden, ebenso wie Argumentation und Kompromissfindung – all dies findet statt, wenn junge Menschen beteiligt werden. Kinder und Jugendliche müssen zudem die Erfahrung machen, dass ihre Meinung tatsächlich gehört und berücksichtigt wird, dass ihr Engagement etwas bewirkt.  Wenn sie dies von klein auf lernen und positive Beteiligungs – bzw. Demokratieerfahrungen sammeln, dann engagieren sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im Erwachsenenalter gesellschaftlich, dann gestalten sie die Zukunft der Demokratie. 

 

Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention

Recht auf Beteiligung

“Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife. Zu diesem Zweck wird dem Kind insbesondere Gelegenheit gegeben, in allen das Kind berührenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren entweder unmittelbar oder durch einen Vertreter oder eine geeignete Stelle im Einklang mit den innerstaatlichen Verfahrensvorschriften gehört zu werden.”

alle Kinderrechte im Wortlaut

Bemerkung zu Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention

Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung „in allen sie berührenden Angelegenheiten […] angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“ (Artikel 12 UN-Kinderrechtskonvention) ist eines der vier Allgemeinen Prinzipien der UN-KRK. Es hat grundlegende Bedeutung: Dieses Recht ist nicht nur eigenständig, sondern muss auch bei der Interpretation und Umsetzung aller anderen Kinderrechte berücksichtigt werden.

Die Bedeutung von Reife und struktureller Beteiligung

Der UN-Kinderrechtsausschuss betont in der Allgemeinen Bemerkung Nr. 12 , dass die Meinung von Kindern ernsthaft zu berücksichtigen ist. Die „Reife“ bemisst sich dabei nicht nur am biologischen Alter, sondern auch an sozialen und kulturellen Erwartungen sowie an der Unterstützung im Meinungsbildungsprozess. Je mehr Wissen und Erfahrung ein Kind hat, desto stärker muss es in Entscheidungen eingebunden werden. Beteiligung soll dabei nicht punktuell, sondern strukturell und dauerhaft in Programmen und Strategien verankert sein. Grundsätzlich wird die Fähigkeit von Kindern, sich eine eigene Meinung zu bilden, möglichst hoch eingeschätzt. Außerdem unterstützt der Ausschuss eine breite Auslegung des Begriffs „Angelegenheiten“.

Unmittelbare Anwendbarkeit von Artikel 12 im Verwaltungshandeln

Ein Gutachten im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerks zur Umsetzung der Kinderrechte in der kommunalen Verwaltung  hebt hervor, dass Artikel 12 UN-KRK für alle staatlichen Ebenen unmittelbar anwendbar ist. Seit der Ratifikation der UN-KRK durch Deutschland 1992 gilt dieser Artikel als gesetzliche Vorschrift, die keiner weiteren Ausführung bedarf – vom Bund bis zur Kommune. 

Starke Kinder- und Jugendparlamente: wirksam mitgestalten, dauerhaft verankern

Die Initiative „Starke Kinder- und Jugendparlamente“ (StaKiJuPa) stärkt kommunale Kinder- und Jugendvertretungen, indem sie ihre Strukturen professionalisiert, ihre Sichtbarkeit erhöht und ihre politische Wirksamkeit verbessert. Mit Qualifizierungsangeboten, Beratung und Vernetzung richtet sich StaKiJuPa an junge Engagierte, Fachkräfte, Kommunen und politische Entscheidungsträger*innen – für eine nachhaltige Beteiligungskultur.

Kinder- und Jugendvertretungen sind ein wichtiger Baustein demokratischer Mitbestimmung. Als dauerhaft angelegte Gremien vor Ort bringen sie die Perspektiven junger Menschen in politische Prozesse ein – verlässlich, strukturiert und auf Augenhöhe. Genau hier setzen StaKiJuPa an.

Fachwissen für Kinder- und Jugendbeteiligung: So gelingt die Umsetzung in der Praxis

Kinder und Jugendliche haben laut UN-Kinderrechtskonvention ein Recht darauf, in allen Angelegenheiten, die sie berühren, beteiligt zu werden. Dieses Recht ist mittlerweile auch in zahlreichen nationalen Gesetzen verankert. Doch ein solches Gesetz benötigt Umsetzungsmaßnahmen, und es benötigt Fachwissen, um adäquat in der Praxis realisiert zu werden.

Für Fachkräfte ist es aus diesem Grund wichtig, entsprechendes Fachwissen als Grundlage für gute Qualität in der Beteiligungsarbeit aufzuweisen. Dieses Fachwissen betrifft bspw.:

  • Wissen hinsichtlich der Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung
  • Grundkenntnisse hinsichtlich der Beteiligungsformate und Beteiligungsmethoden und
  • Grundkenntnisse hinsichtlich der Qualitäten, bzw. Grade der Beteiligung.

Moderation für Kinder- und Jugendbeteiligung

Das Deutsche Kinderhilfswerk vermittelt in seiner Weiterbildung einen umfassenden Wissenserwerb u.a. in den oben genannten Bereichen. Schauen Sie auf dieser Seite vorbei und melden Sie sich an!

Qualitätsstandards als praxisnahe Orientierung für Fachkräfte

Die allgemeinen Qualitätsstandards zur Kinder- und Jugendbeteiligung wurden im Jahr 2009 im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Zusammenarbeit mit einer breit aufgestellten Expert*innengruppe entwickelt.

Sie haben seither in der Praxis weite Verbreitung und hohe Akzeptanz gefunden – nicht zuletzt als Bestandteil von Qualifizierungsangeboten wie denen des Deutschen Kinderhilfswerkes. Da die Standards bewusst knapp formuliert sind, besteht für Fachkräfte in der Beteiligungspraxis die Aufgabe darin, diese auf den jeweiligen Kontext zu übertragen und in konkrete Umsetzungsschritte zu übersetzen.

Ein zentrales Prinzip der Standards ist zudem: Die Themen der Beteiligung sollen von den Kindern und Jugendlichen selbst bestimmt werden – ein wesentlicher Baustein für echte Partizipation auf Augenhöhe.

Was die Qualitätsstandards leisten:

  • Klare Orientierung für die Planung, Umsetzung und Reflexion von Beteiligungsprozessen
  • Anwendbar in allen Formaten – von Projekten in Kitas bis hin zur kommunalen Jugendbeteiligung
  • Praxisnah und anschlussfähig, z. B. in Fortbildungen, Konzeptentwicklungen oder als Argumentationshilfe in der Verwaltung
  • Zielgerichtete Unterstützung: helfen dabei, Beteiligung transparent, verbindlich und kindgerecht zu gestalten

Für die Praxis besonders hilfreich:

  • Ziele von Anfang an klären
  • Entscheidungsspielräume offenlegen
  • Zielgruppengerechte Methoden auswählen
  • Themen an der Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen ausrichten

Die Standards fordern nicht nur Beteiligung ein, sondern geben konkrete Hinweise, wie sie qualitativ hochwertig und wirksam umgesetzt werden kann.

Update 2022: Mehr Klarheit für verschiedene Arbeitsfelder

2022 wurden die Qualitätsstandards vom Deutschen Bundesjugendring im Auftrag des BMBFSFJ aktualisiert und konkretisiert – mit dem Ziel, sie noch besser auf die Bedarfe verschiedener Praxisfelder zuzuschneiden. Für Fachkräfte bedeutet das: mehr Orientierung und noch klarere Anknüpfungspunkte für die Umsetzung vor Ort.

zur den Qualitätsstandards 

Systematisierungsansätze: Formate und Qualitäten der Beteiligung

In der Praxis stellt sich oftmals die Frage, welches Format oder welche Methode für einen Beteiligungsprozess passend sein könnte. Aus diesem Grund erscheint es sinnvoll und notwendig, sich mit einigen systematisierenden Ordnungsversuchen dem komplexen Themenfeld der Kinder- und Jugendbeteiligung zu nähern. 

Formen der Beteiligung

Hinsichtlich der Grundformen der Beteiligung , gibt es eine erste Unterscheidung zwischen direkter und stellvertretender Interessenwahrnehmung:

Stellvertretende Beteiligung:
Erwachsene setzen sich für Kinder und Jugendliche ein, z. B. in Kinderbüros, durch Kinderbeauftragte oder Kinderkommissionen. Sie handeln meist auf Grundlage von Erfahrungen aus dem direkten Austausch mit jungen Menschen, handeln aber selbst.

Direkte Beteiligung:
Kern dessen, was Kinder- und Jugendbeteiligung im engeren Sinne bedeutet. Es gibt drei Formen:

Erwähnt werden auch Jugendverbände, Mitwirkung in Erwachsenengremien (z. B. Jugendhilfeausschuss) oder kleine Beteiligungsformen wie Beschwerdebriefkästen. Im Idealfall arbeiten unterschiedliche Formate zusammen und bilden eine Beteiligungslandschaft, die verschiedene Themen mit unterschiedlicher Reichweite bearbeitet und allen Kindern und Jugendlichen Angebote macht.

Qualitäten der Beteiligung

Die Qualitäten bzw. Grade der Beteiligung werden und wurden mittels unterschiedlich komplexer Theoriemodelle beschrieben. Dies ist notwendig, um zu verstehen, dass unter „Beteiligung“ sehr unterschiedliche Prozesse subsumiert werden, die einerseits zu Recht unter dem Oberbegriff Beteiligung gefasst werden (weil sie unterschiedliche Qualitäten darstellen), andererseits aber unterschieden werden müssen, damit der Begriff seine Erklärungskraft nicht verliert.

Frühe Beteiligung sichtbar gemacht

Deutscher Kinder- und Jugendpreis

Seit 2004 wird dieser Preis für vorbildliches Engagement für Kinderrechte verliehen.

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Beteiligungsstudie

Eine Studie des Deutschen Kinderhilfswerks belegt: Frühzeitige Beteiligung fördert späteres Engagement.

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Entwicklungsniveaus auf den unterschiedlichen Verwaltungsebenen

Kommunale Ebene

Auf der kommunalen Ebene, dem direkten Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen, zeigt sich die Kinder- und Jugendbeteiligung hinsichtlich der Formate, Themen, dem Fachwissen und der Praxiserfahrung am weitesten entwickelt – auch in Bezug auf rechtliche Regelungen (Stichwort: Verankerung in der Gemeindeordnung). Es existieren zahlreiche Beispiele gut strukturierter und funktionierender Beteiligungslandschaften.

Zugleich kann nicht von flächendeckenden Beteiligungsmöglichkeiten in allen Kommunen ausgegangen werden. Vieles hängt weiterhin von unterstützenden Landesstrukturen sowie dem Engagement der lokalen Akteur*innen ab.

Landesebene

Die direkte Beteiligung junger Menschen an Politik und Verwaltung auf Landesebene  ist weiterhin ein Entwicklungsfeld. Die strukturelle und lebensweltliche Distanz zur Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen erschwert direkte Einflussmöglichkeiten – obwohl viele zentrale Themen wie Bildungspolitik auf Landesebene entschieden werden.

Notwendig sind daher Beteiligungsformate, die über punktuelle Konsultationen hinausgehen. Jugendlandtage, regelmäßige Landesjugendkonferenzen und themenspezifische Jugendbeiräte sind erste wichtige Schritte, auf denen aufgebaut werden kann.

Bundesebene

Auf Bundesebene existierten mit den Jugendpolitiktagen und der Bundesjugendkonferenz in den vergangenen Legislaturperioden regelmäßig stattfindende Konsultationsformate. Zudem wirken junge Menschen in zunehmendem Umfang beratend an der Arbeit der Bundesministerien  mit oder werden in Beiratsstrukturen eingebunden, so bspw. erfolgt für den jugendpolitischen Beirat des BMFSFJ  2022-2025. 

Gesetzliche Grundlagen der Kinder- und Jugendbeteiligung

Damit Kinder und Jugendliche wirksam mitwirken können, braucht es drei zentrale Voraussetzungen:

  1. Gesetzliche Regelungen, die Beteiligung verbindlich vorschreiben,
  2. Fachliches Know-how, wie Beteiligung umgesetzt werden kann,
  3. Ausreichende Ressourcen, wie Personal und finanzielle Mittel.

Diese drei Elemente bilden die Grundlage für gelingende Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland.

Ein wichtiger internationaler Rahmen ist die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK). In Artikel 4 verpflichtet sie die Vertragsstaaten dazu, „alle geeigneten gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte“ zu treffen.

Auch auf nationaler Ebene ist Beteiligung rechtlich verankert. Dazu zählen unter anderem:

  • Landesverfassungen,
  • Gemeindeordnungen,
  • das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe).

In den letzten Jahren und Jahrzehnten wurde die gesetzliche Grundlage für Beteiligungsrechte kontinuierlich ausgebaut. Kinder- und Jugendbeteiligung ist damit nicht nur eine pädagogische oder politische Aufgabe – sondern auch eine rechtlich verbindliche Verpflichtung.

Nationale Gesetzgebung

Umfragenergebnisse zur Beteiligung aus Sicht von Kindern und Jugendlichen

Es ist wichtig, die Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen bei der Weiterentwicklung von Beteiligungsmöglichkeiten: Ihre Einschätzung, wo Beteiligung bereits gut funktioniert und wo nach größere Ausbaubedarfe bestehen, muss bei der Entwicklung neuer Beteiligungsformate und vor allem bei der Schwerpunktsetzung von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft für die Lebensfelder junger Menschen berücksichtigt werden. 

Unser Einsatz für Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche frühzeitig demokratische Erfahrungen machen und ihre Meinung gehört wird. Es fördert Projekte, bei denen junge Menschen aktiv mitbestimmen – über Förderfonds, Mikroförderung und gezielte Unterstützung lokaler Initiativen. Mit Fachberatung und Materialien unterstützt das DKHW Fachkräfte, Beteiligung alltagsnah und kindgerecht umzusetzen. Politisch macht es sich für bessere gesetzliche Rahmenbedingungen stark, etwa für verbindliche Beteiligungsrechte auf Bundes- und Landesebene.

Erfahren Sie mehr über die Arbeit des Deutschen Kinderhilfswerkes.