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Demokratie beginnt im Alltag. Kinder werden ernst genommen, ihre Meinung zählt. Partizipation, Schutz und Bildung sind die Basis für frühe Demokratieerfahrung. Lernen Sie praxisnahe Wege, demokratische Werte kindgerecht zu fördern.
Kinder erleben demokratische Prinzipien durch Mitgestaltung, Teilhabe und Aushandlung. Wenn sie darin ernsthaft beteiligt sind, lernen sie: Meine Meinung zählt – nicht abstrakt, sondern im konkreten Miteinander.
So erwerben sie wichtige Fähigkeiten für ein demokratisches Zusammenleben: sich selbst ausdrücken, anderen zuhören, Entscheidungen mittragen, Konflikte lösen. Aber mehr noch: Sie entwickeln das Gefühl, etwas bewirken zu können – eine zentrale Voraussetzung von Demokratie.
Damit das gelingt, braucht es Erwachsene, die bereit sind, Verantwortung zu teilen, den Alltag gemeinsam zu gestalten und Kritik zuzulassen. Demokratiebildung ist deshalb kein Zusatzthema, sondern Teil einer pädagogischen Haltung, die Kinder als eigenständige Personen mit Rechten ernst nimmt.
Der Ansatz der kinderrechtebasierten Demokratiebildung verbindet demokratisches Lernen mit der konsequenten Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Denn Kinderrechte wie Beteiligung, Meinungsfreiheit, Schutz vor Diskriminierung und Zugang zu Bildung sind keine abstrakten Prinzipien. Sie sind konkrete Voraussetzungen dafür, dass Kinder Demokratie erleben und mitgestalten können.
Demokratiebildung aus Kinderrechtsperspektive heißt: Kinder werden nicht erst vorbereitet auf Demokratie, sondern erfahren sie vom ersten Tag an als ihr gutes Recht.
Demokratiebildung ist kein frei wählbares Angebot – sie gründet auf geltendem Recht. Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verpflichtet dazu, Kinder nicht nur zu schützen und zu fördern, sondern auch aktiv zu beteiligen.
Sie garantiert Kindern und Jugendlichen Zugang zu grundlegenden demokratischen Rechten wie das Recht auf Beteiligung (Art. 12), das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 13), das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 15), das Recht auf Schutz vor Gewalt (Art. 19) usw. Durch die konsequente Umsetzung der Kinderrechte in Kindertageseinrichtungen, Schulen, Vereinen und in der Familie lernen Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen, werden darin gestärkt diese einzufordern. Dadurch wird ihnen ermöglicht, an demokratischen Prozessen teilzunehmen.
Für die pädagogische Praxis bedeutet das: Kinder sind nicht „Objekte der Fürsorge“, sondern eigenständige Rechtsträger*innen – mit Anspruch auf Mitsprache, Schutz und Entwicklung.
Kinderrechte gelten weltweit – unabhängig von Herkunft, Status oder Fähigkeiten. Sie sind unteilbar, unveräußerlich und universell. Alle Rechte stehen allen Kindern zu, sie hängen zusammen und können weder verloren noch entzogen werden.
Sie möchten Ihr Wissen zur UN-Kinderrechtskonvention und ihren Systematisierungsansätzen auffrischen? Alle Informationen rund um das Thema Kinderrechte finden Sie auf dieser Seite.
Demokratiebildung gelingt, wenn Kinder konkret erleben, dass sie etwas mitgestalten können. Neben der entsprechenden Haltung braucht es dazu auch passgenaues Fachwissen, geeignete Methoden, Materialien und Routinen.
Das Deutsche Kinderhilfswerk stellt pädagogischen Fachkräften dafür vielfältige Praxismaterialien zur Verfügung. Sie helfen dabei, Reflexionsprozesse im Team anzustoßen, Mitbestimmung zu verankern und Kinderrechte im Alltag lebendig werden zu lassen.
Um den Stand der Umsetzung von kinderrechtebasierter Demokratiebildung in der Praxis zu ermitteln, wurden zwei Studien in Auftrag gegeben.
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