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Kulturelle Bildung und Teilhabe für alle Kinder

Malen, Singen, Tanzen, Kneten – Kinder drücken sich über ihren Körper kreativ aus und das von Beginn an. Um diesem Bedürfnis nachgehen zu können, brauchen sie Zeit und ästhetisch anregende Räume, in denen sie sich entfalten können. 

Die Welt mit allen Sinnen begreifen

Kinder erkunden und begreifen die Welt mit all ihren Sinnen. Sie wollen entdecken, wie Dinge sich anfühlen, wie sie Geräusche erzeugen und Vorgefundenes gestalten können. Dabei nehmen Kinder sich selbst, ihre eigene Physis und ihre Umwelt intensiv wahr. Auf spielerische Weise begreifen sie Zusammenhänge und erkennen, wie sie selbst gestalterisch Einfluss auf ihre Umgebung nehmen können. Diese grundlegenden Erfahrungen sind notwendig für eine gesunde kindliche Entwicklung. Daher ist das Recht auf kulturelle Teilhabe mit Artikel 31 in der UN-Kinderrechtskonvention verankert.

 

Artikel 31 UN-Kinderrechtskonvention

Das Recht auf kulturelle Teilhabe

1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.  

(2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.

alle Kinderrechte im Wortlaut

Kultur und Spiel

Spiel und Kultur sind im Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention bewusst gemeinsam verankert. Ästhetische Erfahrungen entstehen oft aus spielerischer Auseinandersetzung. Beim Betrachten eines Bildes, das berührt, werden Gedanken, Erinnerungen und Emotionen aktiviert, die neue Bedeutungen schaffen. Ein Rhythmus formt sich, wenn Töne ausprobiert werden. Theaterfiguren erwachen zum Leben, sobald eine Rolle übernommen und mit Gestik, Mimik und Stimme gestaltet wird.

Zwischen spielerischen Momenten und kulturellem Ausdruck besteht ein enger Zusammenhang. Kinder nutzen diese Verbindung, um ihre Umwelt zu erschließen. Sie benötigen daher Freiräume, in denen sie ihrem Spieldrang folgen und sich kreativ entfalten können – ohne starre Vorgaben.

Eine repräsentative Umfrage des Deutschen Kinderhilfswerkes bestätigt diese Bedeutung: Die große Mehrheit der Bevölkerung hält freies Spiel und kreative Aktivitäten für Kinder für essenziell und befürwortet deren Förderung ausdrücklich.

Das Kinderrecht auf Kulturelle Bildung

Mit Artikel 31 ist das Recht auf Spiel und Beteiligung am kulturellen Leben festgeschrieben. Aber auch das Recht auf Kulturelle Bildung lässt sich aus der UN-Kinderrechtskonvention ableiten. Artikel 28 besagt, dass alle Kinder ein Recht auf Bildung haben. Und mit Artikel 29 sind die Bildungsziele ausformuliert. Zu diesen zählt auch die Persönlichkeitsbildung und dass Kinder die Möglichkeit haben müssen, ihre Talente und Fähigkeiten entfalten zu können. Aber auch Toleranz, Gleichberechtigung und Kulturelle Identität sollen gefördert werden. Für die Erreichung der Bildungsziele ist Artikel 31 eine wichtige Voraussetzung. Denn Kulturelle Bildung kann einen großen Teil dazu beitragen, dass Kinder in ihrer Selbstbildung und Persönlichkeitsentwicklung gestärkt werden.

Kinderrecht Artikel 17

Auch Artikel 17, der Zugang und verantwortungsbewusste Umgang mit Medien, zählt zur Kulturellen Bildung. Mit Artikel 13, dem Recht auf Meinungsfreiheit, haben Kinder zudem das Recht, sich eine eigene Meinung zu bilden und diese auf verschiedenen Wegen frei zu äußern. Kunstwerke sind hier ausdrücklich mit eingeschlossen! Eine ausführliche Darstellung der Verbindung von Kinderrechten und Kultureller Bildung finden Sie im Dokument.

hier nachlesen

Der General Comment No. 17

Kreative Ausdrucksformen sind ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Kultur und gesellschaftlicher Entwicklung. Kinder leben diesen Drang frei aus, wenn sie nicht durch äußere Vorgaben daran gehindert werden, und finden darüber einen Weg, sich in unserer komplexen Welt zu verorten. 2013 veröffentlichte der UN-Ausschuss eine neue Allgemeine Bemerkung, um die Bedeutung von Artikel 31 zu unterstreichen und darzulegen, wie er durch die Vertragsstaaten umgesetzt werden kann. 

Hier finden Sie weitere Informationen und die Bemerkung im Wortlaut: 

zum General Comment No.17   

 

Grundprinzipien der Kulturellen Bildung

Kinder brauchen Zeit und Raum, um sich spielerisch mit Themen und Gegenständen zu beschäftigen und ihr künstlerisch-ästhetisches Tun zu entfalten. Dadurch wird ihre Selbstbildung und Persönlichkeitsentwicklung wesentlich unterstützt und sie lernen dabei nebenbei und im Kontakt mit anderen Kindern wichtige Kompetenzen für ihren weiteren Lebensweg. Angebote der Kulturellen Bildung können diese Prozesse maßgeblich fördern. Kinder sollten daher von Beginn an die Möglichkeit haben, sich kreativ auszudrücken und Zugang zu Kultureller Bildung zu haben. Zu den Grundprinzipien Kultureller Bildung gehören:

  • Partizipation: Kinder und Jugendliche werden am gesamten Prozess und überall dort, wo es möglich ist, beteiligt.
  • Freiwilligkeit: Kinder und Jugendliche können jederzeit frei entscheiden, ob sie an den Angeboten teilnehmen möchten.  
  • Stärken- und Interessenorientierung: Die Angebote orientieren sich an den Lebenswelten sowie den bereits vorhandenen Ressourcen der Kinder und Jugendlichen und nehmen diese als Grundlage, um neue Ziele zu erreichen.
  • Prozessorientierung: Nicht das Endprodukt steht im Fokus, sondern das gemeinsame Tun, Experimentieren und Aushandeln.  
  • Selbstbestimmung: Kinder und Jugendliche können sich frei entfalten und ihre individuellen Werte und Überzeugungen einbringen.
  • Diversität und Inklusion: Angebote werden so gestaltet, dass sie für alle zugänglich sind – unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung, Sprache oder Religionszugehörigkeit. Kinder nehmen Diversität als selbstverständlichen Teil von Gesellschaft wahr.  

Kulturelle Bildung in der Kita

Während Erwachsene einen überwiegend kognitiven Zugang zu ihrer Umwelt haben, erschließen sich Kinder diese vor allem über ihren Körper und auf spielerische Weise. Aufgrund ihres sinnlichen Zugangs entspricht Kulturelle Bildung daher in hohem Maße der Art und Weise, wie junge Kinder lernen. Kitas eröffnen vielfältige Räume, um Kindern ästhetische Erfahrungen zu ermöglichen. Was passiert, wenn wir viele unterschiedliche Farbkleckse mit Zahnbürsten, Schwämmen und Pinseln vermischen? Können wir selbst eine Bildergeschichte erzählen, indem wir Figuren basteln und sie fotografieren? Und welche Kinderrechte sind mir besonders wichtig und müssen deshalb auf Papier festgehalten und bunt dekoriert werden? Methoden der Kulturellen Bildung bieten Kindern zahlreiche Möglichkeiten, sich auszuprobieren und ihre Umwelt zu entdecken. 

In dem Karten-Set “Kultur am Haken”  des Netzwerks Frühkindliche Kulturelle Bildung finden Sie Inspiration und Impulse für Ihre Kita-Praxis. 

Netzwerk Frühkindliche Kulturelle Bildung

Das Deutsche Kinderhilfswerk ist Mitglied im Netzwerk Frühkindliche Kulturelle Bildung und setzt sich hier gemeinsam mit über 350 weiteren Netzwerkenden aus Kunst, Kultur, Bildung, Wissenschaft und Politik dafür ein, dass auch ganz junge Kinder ihr Recht auf Kultur und Kulturelle Bildung wahrnehmen können. Das Netzwerk bietet umfangreiche Informationen, verschiedene Veranstaltungsformate sowie Publikationen rund um das Thema Kulturelle Bildung im frühkindlichen Bereich. Darüber hinaus können sich Mitglieder in unterschiedlichen Arbeitsgruppen zu einzelnen Aspekten des Themenkomplexes austauschen und gemeinsam an neuen Ideen arbeiten.

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Kulturelle Bildung in Schule und Ganztag

Auch in Schule, Hort und Ganztag sollte Kulturelle Bildung im Sinne eines ganzheitlichen Bildungsverständnisses fester Bestandteil sein. Zum einen verbringen Kinder einen immer größeren Teil ihres Tages in Bildungseinrichtungen, die damit nicht ausschließlich Lernorte sind, sondern ebenso Erholungs-, Spiel- und Kreativorte. Zum anderen wird hier ein Großteil aller Kinder erreicht und kann an kulturellen Bildungsangeboten teilhaben. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese in den Schul- oder Ganztag zu integrieren. Mit Mitteln der Kulturellen Bildung können Lerninhalte greifbar gemacht werden, wenn aus den komplizierten Matheformeln ein rhythmisches Lied wird oder aus der Schmetterlingsmetamorphose ein kleines Theaterstück. 

Ebenso sollte es aber auch Angebote frei von spezifischen Lernzielen geben, in denen Kinder sich ohne Leistungsdruck und Vorgaben ausdrücken können. Insbesondere mit dem kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung nimmt die Kulturelle Bildung eine wichtige Rolle ein, um allen Kindern kulturelle Teilhabe zu ermöglichen. 

Weitere Anregungen zur Umsetzung des Kinderrechts auf Kultur in Schule und Hort finden Sie in unserem Online-Dossier .

Kulturelle Bildung und Demokratiebildung

Werden kulturelle Bildungsangebote entlang ihrer Grundprinzipien und in hoher Qualität mit qualifizierten Fachkräften umgesetzt, bergen sie ein großes Potenzial für demokratiebildende Prozesse. Wenn Kinder und Jugendliche an künstlerischen Prozessen von Anfang an beteiligt werden und dadurch die Chance bekommen, eine eigene Haltung zu entwickeln, unterschiedliche Positionen auszuhandeln und Utopien zu entwerfen, dann kann Kulturelle Bildung zu einem Katalysator für Demokratiebildung werden. Sie spüren dann, dass ihre Meinung etwas zählt und sie diese auf kreative Weise zum Ausdruck bringen können und erfahren dadurch Selbstwirksamkeit, entwickeln Gestaltungsfähigkeiten und Ambiguitätstoleranz.

Für Fachkräfte ist daher die Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung, mit Partizipation und das Hinterfragen von Machtverhältnissen sowie das Wissen um Kinderrechte – auch in der kulturellen Bildungspraxis – von großer Bedeutung, um Kindern und Jugendlichen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. 

Für eine vertiefte fachliche Analyse des Themenschwerpunkts Kulturelle Bildung und Demokratiebildung lesen Sie gerne den Beitrag zur Schriftenreihe  des Deutschen Kinderhilfswerkes. 

Unser Einsatz für kulturelle Bildung

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich dafür ein, dass alle Kinder Zugang zu kultureller Bildung erhalten – als Raum für Kreativität, Ausdruck und echte Mitbestimmung.

Wie das aussehen kann, zeigen Projekte wie „Wir machen Lärm“ am GRIPS-Theater, in dem Kinder ein eigenes Stück entwickelten und ihre Sicht auf Mitbestimmung und Kinderrechte auf die Bühne brachten. Oder „Move your Blades“ (Projekt des Monats) in Lychen, wo Kinder aus eigener Idee heraus eine Inlineskating-Choreografie gestalteten – kreativ, selbstorganisiert und voller Bewegung.

Mit dem Länderfonds Baden-Württemberg „Kinder & Kultur“ fördern das Deutsche Kinderhilfswerk und die Stiftung Kinderland Baden-Württemberg gezielt kulturelle Bildungsangebote für Kinder zwischen 6 und 10 Jahren. 

Solche Projekte zeigen: Kulturelle Bildung stärkt Selbstwirksamkeit, macht Kinderrechte sichtbar und ermöglicht Teilhabe. Mehr dazu und zu weiteren ausgezeichneten Projekten auf der Webseite des Deutschen Kinderhilfswerks.