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Von der Kindheit im Mittelalter bis zur UN-Kinderrechtskonvention: ein Überblick über die Entwicklung der Kinderrechte in Europa und Deutschland.
Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 verabschiedet. Die Entwicklung der Kinderrechte begann aber schon viel früher – in Europa und weltweit. Rechte von Kindern existierten bereits vor der UN-Kinderrechtskonvention, zum Beispiel durch Schutzbestimmungen in religiösen Rechtstraditionen, wie dem islamischen und jüdischen Recht. Kinderrechte wurden lange vor Unterzeichnung der Konvention praktiziert, wenn auch nicht zwangsweise als Kinderrechte betitelt. In einigen indigenen Völkern ist es beispielsweise Tradition, dass Kinder und Erwachsene gleichberechtigte Partizipations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten haben.
Die hier dargestellte Geschichte der Kinderrechte und die ausgesuchten Wegbereiter*innen legen einen Fokus auf die Entwicklung der Kinderrechte in Europa und Deutschland. Dieser Text wird fortlaufend ergänzt, um auch die Perspektiven anderer Länder und Gemeinschaften einzubinden.
Die Geschichte der Kinderrechte ist ein spannender Weg von frühen Ansätzen bis hin zu globalen Schutzmechanismen. Wie entwickelte sich der Schutz von Kindern in Europa und weltweit? Welche Meilensteine haben Kinderrechte geprägt, und warum sind sie heute wichtiger denn je? Entdecken Sie die Entstehung und Entwicklung der Kinderrechte in Europa und verstehen Sie, warum sie ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft sind.
Der Weg von den Anfängen der Kinderrechtsbewegung in Europa im 18. Jahrhundert bis zur Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1989 war lang und von zahlreichen Entwicklungen geprägt. Noch vor rund 400 Jahren wurden Kinder weitgehend als kleine Erwachsene betrachtet. Sie kleideten sich ähnlich, verhielten sich entsprechend und nahmen am Alltagsleben der Erwachsenen teil – sei es bei der Arbeit, auf Märkten oder in Herbergen. Ein formelles Bildungssystem existierte nicht; Kinder lernten durch Nachahmung und Anleitung von Älteren. In vielen Familien war es üblich, dass Kinder bereits in jungen Jahren zum Betteln angehalten wurden.
Mit der Aufklärung veränderte sich allmählich das Verständnis von Kindheit. Die Französische Revolution und die Erklärung der Menschenrechte führten zu einem verstärkten Nachdenken über die Lebenssituation von Kindern, auch wenn Kinderrechte darin noch nicht ausdrücklich benannt wurden. In der Folgezeit kam es zu ersten Reformen, etwa der Einführung eines gesonderten Jugendstrafrechts und arbeitsrechtlicher Schutzmaßnahmen. Ein frühes Beispiel ist das britische Verbot von Fabrikarbeit für Kinder unter neun Jahren.
Mit der Industrialisierung und Einführung der Schulpflicht zu Beginn des 20. Jahrhunderts in einigen europäischen Ländern veränderte sich die Diskussion um Gehorsam und Kinderpflichten. Es setzte sich die Auffassung durch, dass Kinder eigene Rechte haben. 1900 erklärte die schwedische Reformpädagogin Ellen Key das „Jahrhundert des Kindes“. Pädagogen wie Janusz Korczak und Eglantyne Jebb kämpften für Kinderrechte, was zu ersten internationalen Abkommen führte, darunter das Haager Abkommen von 1902 und das Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels von 1910. Eglantyne Jebb entwarf die erste Satzung für Kinder: die Children’s Charta, die 1924 vom Völkerbund verabschiedet wurde. Diese enthielt grundlegende Rechte zum Schutz der Kinder, hatte jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit.
Weitere Abkommen folgten nach dem Zweiten Weltkrieg, darunter das UN-Übereinkommen von 1956. Kinder wurden zunehmend als besonders schutzbedürftig anerkannt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 gewährten Kindern spezielle Schutzrechte und soziale Unterstützung.
Der Völkerbund hatte sich als nicht tragfähig erwiesen und so wurde 1945 die Charta der Vereinten Nationen verabschiedet, basierend auf der Atlantik-Charta, die von Franklin D. Roosevelt und Winston Churchill initiiert worden war. Nebenorgane und Sonderorganisationen der UNO sollten helfen, die weltweiten Aufgaben zu meistern. Dazu gehörte die 1945 gegründete UNESCO, die unter anderem für die Sicherung eines Grundrechtes auf Bildung eintrat. Ein Jahr später, 1946, folgte dann UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, das ursprünglich zur Unterstützung der vom Zweiten Weltkrieg betroffenen Kinder gegründet wurde und seit 1953 fester Bestandteil der UNO ist.
In der UN-Generalversammlung von 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet, die unter anderem im Artikel 25 Absatz 2 das Recht der Familie auf Unterstützung und in Artikel 26 das Recht auf Bildung zusicherte. Mit der Gründung der UNO wurde gleichzeitig die Genfer Erklärung von 1924, die grundlegende Rechte der Kinder in Bezug auf ihr Wohlergehen enthielt, aufgehoben. Erst 1959 verabschiedete die UN-Generalversammlung zwar einstimmig eine Erklärung der Rechte des Kindes, jedoch blieb sie ohne rechtliche Bindung.
Die politisch bewegten 1970er Jahre brachten in Deutschland die Kinderladenbewegung hervor, es kam eine Diskussion um antiautoritäre Erziehung in Gang und damit gelangten auch die Kinderrechte erneut auf die Tagesordnung. Erst mit dem Jahr 1983 war in der Bundesrepublik Deutschland die körperliche Züchtigung flächendeckend verboten, in der DDR war sie bereits seit 1949 nicht mehr erlaubt.
Zum 20. Jahrestag der Erklärung der Rechte des Kindes erklärten die Vereinten Nationen 1979 zum Jahr des Kindes. Bereits 1978 hatte die polnische Regierung den Vorschlag unterbreitet, die Erklärung von 1959 in einen völkerrechtswirksamen Vertrag umzuwandeln. Man beauftragte die UN-Menschenrechtskommission mit der Bildung einer Arbeitsgruppe, um einen Entwurf eines Übereinkommens vorzulegen, der im März 1989 einstimmig angenommen wurde.
Schließlich verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989, dem 30. Jahrestag der Erklärung der Rechte des Kindes, die Kinderrechtskonvention ebenfalls einstimmig (Resolution 44/25). Am 02. September 1990 trat sie in Kraft, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland. Sie ist das einzige so umfassende und weltweit anerkannte Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder!
Seitdem ist der 20. November der Internationale Tag der Kinderrechte. Aufgrund der historischen Teilung in Ost- und Westdeutschland, wird in Deutschland der internationale Kindertag am 01. Juni und der Weltkindertag am 20. September gefeiert. Die UN-Kinderrechtskonvention ist in der Zwischenzeit von 195 Staaten ratifiziert worden – auch von der Bundesrepublik Deutschland. Von den UN-Mitgliedsstaaten fehlen nur die USA.
Allerdings hat die Bundesregierung dies anfänglich nur unter dem Vorbehalt des Fortbestehens vorhandener Einschränkungen der Kinderrechte durch das Familien- und Ausländerrecht getan. Sie bezog den Vorbehalt, insbesondere auf die Artikel 9 (Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang), 10 (Familienzusammenführung; grenzüberschreitender Kontakt), 18 (Verantwortung des Kindeswohls) und 22 (Flüchtlingskinder). Konkret hieß das unter anderem, dass das weitgehende Verbot staatlicher Eingriffe in die elterliche Erziehung bestehen und Kindern von Asylbewerbern das Recht auf Bildung versagt blieb.
Erst am 15. Juni 2010 wurde eine Rücknahmeerklärung bei den Vereinten Nationen hinterlegt und damit dieser Vorbehalt durch die Bundesregierung zurückgenommen.