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Die Geschichte der Kinderrechte

Von der Kindheit im Mittelalter bis zur UN-Kinderrechtskonvention: ein Überblick über die Entwicklung der Kinderrechte in Europa und Deutschland.

Mehr als die eine Geschichte

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1989 verabschiedet. Die Entwicklung der Kinderrechte begann aber schon viel früher – in Europa und weltweit. Rechte von Kindern existierten bereits vor der UN-Kinderrechtskonvention, zum Beispiel durch Schutzbestimmungen in religiösen Rechtstraditionen, wie dem islamischen und jüdischen Recht. Kinderrechte wurden lange vor Unterzeichnung der Konvention praktiziert, wenn auch nicht zwangsweise als Kinderrechte betitelt. In einigen indigenen Völkern ist es beispielsweise Tradition, dass Kinder und Erwachsene gleichberechtigte Partizipations- und Mitbestimmungsmöglichkeiten haben. 

Die hier dargestellte Geschichte der Kinderrechte und die ausgesuchten Wegbereiter*innen legen einen Fokus auf die Entwicklung der Kinderrechte in Europa und Deutschland. Dieser Text wird fortlaufend ergänzt, um auch die Perspektiven anderer Länder und Gemeinschaften einzubinden.

Die Geschichte der Kinderrechte ist ein spannender Weg von frühen Ansätzen bis hin zu globalen Schutzmechanismen. Wie entwickelte sich der Schutz von Kindern in Europa und weltweit? Welche Meilensteine haben Kinderrechte geprägt, und warum sind sie heute wichtiger denn je? Entdecken Sie die Entstehung und Entwicklung der Kinderrechte in Europa und verstehen Sie, warum sie ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Gesellschaft sind. 

Kindheit in Europa: Wie sich Kinderrechte seit dem Mittelalter entwickelten

Mittelalter und Aufklärung - Kinder als kleine Erwachsene

Der Weg von den Anfängen der Kinderrechtsbewegung in Europa im 18. Jahrhundert bis zur Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1989 war lang und von zahlreichen Entwicklungen geprägt. Noch vor rund 400 Jahren wurden Kinder weitgehend als kleine Erwachsene betrachtet. Sie kleideten sich ähnlich, verhielten sich entsprechend und nahmen am Alltagsleben der Erwachsenen teil – sei es bei der Arbeit, auf Märkten oder in Herbergen. Ein formelles Bildungssystem existierte nicht; Kinder lernten durch Nachahmung und Anleitung von Älteren. In vielen Familien war es üblich, dass Kinder bereits in jungen Jahren zum Betteln angehalten wurden.  

Mit der Aufklärung veränderte sich allmählich das Verständnis von Kindheit. Die Französische Revolution und die Erklärung der Menschenrechte führten zu einem verstärkten Nachdenken über die Lebenssituation von Kindern, auch wenn Kinderrechte darin noch nicht ausdrücklich benannt wurden. In der Folgezeit kam es zu ersten Reformen, etwa der Einführung eines gesonderten Jugendstrafrechts und arbeitsrechtlicher Schutzmaßnahmen. Ein frühes Beispiel ist das britische Verbot von Fabrikarbeit für Kinder unter neun Jahren.

Industrialisierung und Einführung der Schulpflicht

Mit der Industrialisierung und Einführung der Schulpflicht zu Beginn des 20. Jahrhunderts in einigen europäischen Ländern veränderte sich die Diskussion um Gehorsam und Kinderpflichten. Es setzte sich die Auffassung durch, dass Kinder eigene Rechte haben. 1900 erklärte die schwedische Reformpädagogin Ellen Key das „Jahrhundert des Kindes“. Pädagogen wie Janusz Korczak und Eglantyne Jebb kämpften für Kinderrechte, was zu ersten internationalen Abkommen führte, darunter das Haager Abkommen von 1902 und das Übereinkommen zur Bekämpfung des Mädchenhandels von 1910. Eglantyne Jebb entwarf die erste Satzung für Kinder: die Children’s Charta, die 1924 vom Völkerbund verabschiedet wurde. Diese enthielt grundlegende Rechte zum Schutz der Kinder, hatte jedoch keine rechtliche Verbindlichkeit. 

Weitere Abkommen folgten nach dem Zweiten Weltkrieg, darunter das UN-Übereinkommen von 1956. Kinder wurden zunehmend als besonders schutzbedürftig anerkannt. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 gewährten Kindern spezielle Schutzrechte und soziale Unterstützung.

Die Gründung der Vereinten Nationen bringt Veränderungen

Der Völkerbund hatte sich als nicht tragfähig erwiesen und so wurde 1945 die Charta der Vereinten Nationen verabschiedet, basierend auf der Atlantik-Charta, die von Franklin D. Roosevelt und Winston Churchill initiiert worden war. Nebenorgane und Sonderorganisationen der UNO sollten helfen, die weltweiten Aufgaben zu meistern. Dazu gehörte die 1945 gegründete UNESCO, die unter anderem für die Sicherung eines Grundrechtes auf Bildung eintrat. Ein Jahr später, 1946, folgte dann UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, das ursprünglich zur Unterstützung der vom Zweiten Weltkrieg betroffenen Kinder gegründet wurde und seit 1953 fester Bestandteil der UNO ist. 

In der UN-Generalversammlung von 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet, die unter anderem im Artikel 25 Absatz 2 das Recht der Familie auf Unterstützung und in Artikel 26 das Recht auf Bildung zusicherte. Mit der Gründung der UNO wurde gleichzeitig die Genfer Erklärung von 1924, die grundlegende Rechte der Kinder in Bezug auf ihr Wohlergehen enthielt, aufgehoben. Erst 1959 verabschiedete die UN-Generalversammlung zwar einstimmig eine Erklärung der Rechte des Kindes, jedoch blieb sie ohne rechtliche Bindung. 

Wegbereiter*innen

Vom Jahrhundert des Kindes zum Friedensnobelpreis

    1849 bis 1926

    Die Reformpädagogin und Schriftstellerin Ellen Key

    Die Schwedin Ellen Key gilt als Vorkämpferin für Kinder- und Frauenrechte. In ihrem einflussreichen Werk „Das Jahrhundert des Kindes“ (1900) forderte sie eine radikale Änderung von Bildung. Kinder sollten als vollständige Menschen anerkannt und auf Gewalt verzichtet werden. Sie plädierte für Gesamtschulen, kleinere Klassen, weniger Stofffülle, eine dezentrale Rolle von Lehrkräften und mehr Möglichkeiten zur individuellen Entfaltung. Trotz ihres wichtigen Beitrags für die Kinderrechte sind Keys Schriften nicht gänzlich unkritisch zu betrachten. Key war Vertreterin der Eugenik. Sie forderte, dass Menschen mit erblich psychischen und physischen Einschränkungen keine Kinder bekommen dürften. 

    1876 bis 1928

    Kinderrechtlerin und Aktivistin Eglantyne Jebb

    Die britische Grundschullehrerin Eglantyne Doey Jebb gilt als Vorreiterin der internationalen Kinderrechtsbewegung. Gemeinsam mit ihrer Schwester Dorothy Buxton gründete sie 1919 den Fonds und die spätere Organisation Save the Children. Damit sammelten sie Spenden für Kinder in Deutschland und Österreich, die unter den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ersten Weltkrieges litten. Jebb realisierte, dass es einen dauerhaften und nicht nur einen krisenbezogenen Schutz für Kinder braucht. Daraufhin erarbeitete sie 1923 die Deklaration der Rechte des Kindes, die später vom Völkerbund als Genfer Erklärung verabschiedet wurde. Diese gilt als Vorbild für die UN-Kinderrechtskonvention. 

    1878 bis ca. 1942

    Der Waisenhausleiter Janus Korczak

    Der jüdische Mediziner polnischer Herkunft Henryk Goldszmit, heute bekannt als Janus Korczak, war ein führender Verfechter der Kinderrechte. In seinem Buch „Wie man ein Kind lieben soll“ betonte er die Notwendigkeit von Grundrechten für Kinder sowie das Recht des Kindes auf Achtung und selbstbestimmtes Handeln. Als Leiter eines jüdischen Waisenhauses setzte er innovative pädagogische Modelle wie die Kinderrepublik und -parlamente um. 1942 wurden die Kinder seines Waisenhauses nach Treblinka deportiert und ermordet; gemeinsam mit Janus Korczak, der sich entschieden hatte, mit ihnen zu gehen. Zu seinem Gedenken initiierte Polen die UN-Kinderrechtskonvention. 

    1883 bis 1973

    Der Pädagoge und Schulleiter Alexander Sutherland Neill

    Der Schotte Alexander Sutherland Neill vertrat in zahlreichen Schriften der antiautoritären Pädagogik die Ansicht, dass Kinder sich selbst regulieren können. Er lehnte Erziehungszwang ab und forderte demokratische Mitbestimmung statt Autorität. 1924 gründete er die Reformschule Summerhill mit den Prinzipien: Selbstverwaltung, selbstbestimmtes Lernen und Freiheit von Moralvorgaben. Kinder sollten möglichst frei erzogen werden, solange sie die Freiheit anderer respektierten.

    1923 bis 1985

    Autor und Pädagoge John Holt

    Der amerikanische Physiker John Caldwell Holt untersuchte, warum viele Schüler*innen das Interesse am Lernen verlieren. Seine Untersuchungen ergaben, dass Schüler*innen Angst hatten, falsche Antworten zu geben und verspottet zu werden. Schule verschlimmere dies noch, indem Kinder gezwungen würden, Dinge zu lernen, die sie nicht interessieren. Darauf basierend schrieb er die Bücher How Children Fail (1964) und How Children Learn (1967), die millionenfach verkauft und in viele Sprachen übersetzt wurden. Holt war der Meinung, dass Kinder selbst entscheiden sollten, was, wann, wo und wie sie lernen. Er begriff Lernfreiheit als Teil der Gedankenfreiheit und setzte sich für Homeschooling ein.  

    1940 bis 2020

    Der Kinderrechtler Ekkehard von Braunmühl

    Der deutsche Autor und Publizist Ekkehard von Braunmühl war ein Vertreter der Antipädagogik. Er trat radikal für die Abschaffung des allgemein bekannten Erziehungssystems ein. Erziehung würde immer ein Machtverhältnis zwischen Erwachsenen und Kindern schaffen, da sie darauf abzielt, das Denken und Handeln eines Menschen in eigene Vorstellungen zu zwingen. Solch ein Vorgehen sei unvereinbar mit den Menschenrechten. Stattdessen solle Erziehung durch eine demokratische und gleichberechtigte Lebensweise ersetzt und Kindern keine Grenzen gesetzt werden. Diese sollen nur aus Verhandlungen unter Gleichen entstehen. 

    Seit 1954

    Der Kinderrechtsaktivist Kailash Satyarthi

    Der indische Ingenieur Kailash Satyarthi ist (Mit-)Gründer verschiedener Kinderrechts-Organisationen, darunter Bachpan Bachao Andolan, die bis heute zehntausende Kinder vor Sklaverei und Ausbeutung gerettet hat. Zu seinen Projekten gehören auch die Global Campaign for Education und die Organisation GoodWeave, die Teppiche ohne Kinderarbeit zertifiziert. 1998 führte er außerdem den Globalen Marsch gegen Kinderarbeit an, der dazu beitrug, dass die Internationale Arbeitsorganisation die Resolution 182 gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit verabschiedete. 2014 erhielt Satyarthi den Friedensnobelpreis für seinen Einsatz für Bildung und gegen die Unterdrückung von Kindern. 

    1997

    Kinderrechtlerin und Aktivistin Malala Yousafzai

    Die pakistanische Aktivistin Malala Yousafzai wurde bekannt, als sie mit elf Jahren auf einem Blog der BBC über ihre Erfahrungen unter der Herrschaft der Taliban berichtete und sich für den Zugang zu Bildung von Mädchen starkmachte. Als Reaktion stürmten die Taliban einen Bus und schossen Malala in den Kopf. Malala überlebte, zog nach Großbritannien und eröffnete den Malala Fund, mit dem sie dafür kämpft, dass jedes Mädchen zur Schule gehen und seine Zukunft selbst wählen kann. Für ihr Engagement hat Malala viele Preise gewonnen. Als jüngste Person jemals erhielt sie 2014 den Friedensnobelpreis. Die UN hat außerdem den 12. Juli zum Malala Tag erklärt und sie 2017 zur Friedensbotschafterin ernannt. 

Neue Wege auch in Deutschland

Die politisch bewegten 1970er Jahre brachten in Deutschland die Kinderladenbewegung hervor, es kam eine Diskussion um antiautoritäre Erziehung in Gang und damit gelangten auch die Kinderrechte erneut auf die Tagesordnung. Erst mit dem Jahr 1983 war in der Bundesrepublik Deutschland die körperliche Züchtigung flächendeckend verboten, in der DDR war sie bereits seit 1949 nicht mehr erlaubt. 

Zum 20. Jahrestag der Erklärung der Rechte des Kindes erklärten die Vereinten Nationen 1979 zum Jahr des Kindes. Bereits 1978 hatte die polnische Regierung den Vorschlag unterbreitet, die Erklärung von 1959 in einen völkerrechtswirksamen Vertrag umzuwandeln. Man beauftragte die UN-Menschenrechtskommission mit der Bildung einer Arbeitsgruppe, um einen Entwurf eines Übereinkommens vorzulegen, der im März 1989 einstimmig angenommen wurde. 

Schließlich verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 20. November 1989, dem 30. Jahrestag der Erklärung der Rechte des Kindes, die Kinderrechtskonvention ebenfalls einstimmig (Resolution 44/25). Am 02. September 1990 trat sie in Kraft, dreißig Tage nach der 20. Ratifizierung durch ein Mitgliedsland. Sie ist das einzige so umfassende und weltweit anerkannte Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder!

Die meistgezeichnete Konvention der Welt

Seitdem ist der 20. November der Internationale Tag der Kinderrechte. Aufgrund der historischen Teilung in Ost- und Westdeutschland, wird in Deutschland der internationale Kindertag am 01. Juni und der Weltkindertag am 20. September gefeiert. Die UN-Kinderrechtskonvention ist in der Zwischenzeit von 195 Staaten ratifiziert worden – auch von der Bundesrepublik Deutschland. Von den UN-Mitgliedsstaaten fehlen nur die USA. 

Allerdings hat die Bundesregierung dies anfänglich nur unter dem Vorbehalt des Fortbestehens vorhandener Einschränkungen der Kinderrechte durch das Familien- und Ausländerrecht getan. Sie bezog den Vorbehalt, insbesondere auf die Artikel 9 (Trennung von den Eltern; persönlicher Umgang), 10 (Familienzusammenführung; grenzüberschreitender Kontakt), 18 (Verantwortung des Kindeswohls) und 22 (Flüchtlingskinder). Konkret hieß das unter anderem, dass das weitgehende Verbot staatlicher Eingriffe in die elterliche Erziehung bestehen und Kindern von Asylbewerbern das Recht auf Bildung versagt blieb.

Erst am 15. Juni 2010 wurde eine Rücknahmeerklärung bei den Vereinten Nationen hinterlegt und damit dieser Vorbehalt durch die Bundesregierung zurückgenommen.

 

Weitere Informationen

UN-Kinderrechtskonvention

Hier finden Sie eine Auflistung aller Kinderrechte ungekürzt im Wortlaut.

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Gesetzliche Regelungen

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