kinderrechte.de – Das Praxisportal für Fachkräfte

Kindgerechte Justiz Good Practice

Finnland: Ankerprogramm für Jugendkriminalitätsprävention und Wohlbefinden (2011)

Grundgedanke

Aus der Erkenntnis heraus, dass strafrechtliche Maßnahmen, wie zum Beispiel Verpflichtung zum sozialen Engagement, Bewährungs- oder Geldstrafen, nicht alleinige Heilmittel für die komplexen Bedürfnisse jugendlicher Straftäter*innen sind, wurde in Finnland das Ankerprogramm ins Leben gerufen, das durch ein allumfassendes Unterstützungsprogramm frühe Intervention, Kriminalitätsprävention und Jugendfürsorge fördert. Das Programm ist auf den drei Säulen Jugendteilnahme, Individualisierung und holistische Betreuung aufgebaut und zielt darauf ab, gefährdete Jugendliche zu unterstützen, sowie der Eskalation von auffälligen Verhaltensweisen, wie zum Beispiel Jugendkriminalität, Substanzmissbrauch und Radikalisierung, vorzubeugen. Es wurde Anfang des 21. Jahrhunderts in der Stadt Hämeenlinna in Finnland ins Leben gerufen und wurde seither im Rahmen der Nationalen Kinderstrategie landesweit eingeführt.

Österreich: Kinder- und Jugendanwaltschaften

Grundgedanke

Die Entscheidung Österreichs, Kinder- und Jugendanwaltschaften (KIJA) zu gründen, ist aus der Notwendigkeit heraus entstanden, Kindern, Jugendlichen und ihren Bezugspersonen leicht zugängliche, unabhängige Unterstützung und Verfechtung ihrer Rechte anzubieten:

Diese Entscheidung beruht auf folgenden Hauptbeweggründen:

Schutz und Verfechtung von Kinderrechten: 

Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hat Österreich, wie viele andere Länder auch, die Notwendigkeit der Gründung von Institutionen anerkannt, die speziell auf den Schutz, die Förderung und das Monitoring von Kinderrechten ausgerichtet sind. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften stellen einen strukturierten Mechanismus bereit, der Kinderstimmen Gehör verschafft und ihre Rechte beschützt.

Leicht zugängliche niedrigschwellige Unterstützung: 

Für viele Kinder und Jugendliche ist der Zugang zu Rechtsbeistand und sozialdienstlichen Einrichtungen mit Zugangshürden verbunden, die vor allem für Kinder aus Randgruppen oder schutzbedürftigen Gruppen nur schwer zu überwinden sind. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften wurden als niedrigschwellige, leicht zugängliche Kontakt-Standorte ins Leben gerufen, an die sich Minderjährige und Bezugspersonen ganz ohne bürokratischen Aufwand wenden können. Für Probleme bei häuslichem Unfrieden, in der Schule oder in Fällen von Missbrauch oder Vernachlässigung ist dabei das Prinzip der leichten Zugänglichkeit ausschlaggebend.
Regional unterschiedlichen Bedürfnissen durch Dezentralisierung gerecht werden: Österreich ist ein föderal aufgebauter Staat bestehend aus neun Bundesländern, die alle ihre eigenen spezifischen Bedürfnisse und Bevölkerungsgruppen haben. Die Gründung unabhängiger Kinder- und Jugendanwaltschaften in jedem einzelnen Bundesland ermöglicht massgeschneiderte, speziell auf die Bedürfnisse der Kinder in den verschiedenen Regionen ausgerichtete Unterstützung. Dezentralisierung bedeutet hierbei, dass Kinder und junge Menschen im ganzen Land für sie relevante Serviceangebote wahrnehmen können und sie in ihrem unmittelbaren Lebensraum Gehör finden.

Neutralität und Unabhängigkeit: 

Um Kinder effektiv vertreten zu können, war es notwendig, diesen Ämtern eine von der Regierung unabhängige Rolle einzuräumen. Diese Unabhängigkeit gestattet es ihnen, ihre Serviceangebote neutral zu gestalten und die Interessen von Kindern und Jugendlichen ohne politische oder bürokratische Vorgaben zu vertreten. Der Unabhängigkeitsstatus verleiht den Anwaltschaften mehr Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit gegenüber jungen Leuten und macht sie dadurch zugänglicher für schutzbedürftige Kinder und Familien.