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Tendenzen und Herausforderungen: Kindgerechte Justiz

Entwicklungen bei der Umsetzung einer kindgerechten Justiz in Deutschland mit Schwerpunkt auf herausfordernde Aspekte

Kindgerechte Justiz

Es lässt sich festhalten, dass es im Zeitraum Januar 2021 bis März 2026 einige Neuerungen im Bereich der kindgerechten Justiz gab. Um die entsprechenden Entwicklungen darzustellen, wurde neben der eigenen fachlichen Expertise, die für den Fachbereich kindgerechte Justiz am Deutschen Kinderhilfswerk vorhanden ist, vier Expert*inneninterviews mit Fachkräften aus dem Bereich jugendliche Straftäter*innen geführt.

Im Folgenden werden Entwicklungen aus kinderrechtlicher Sicht abgebildet und anhand relevanter Beispiele dargestellt, wobei der Schwerpunkt auf den herausfordernden Aspekten liegt. Dabei wird überwiegend über die neuesten Veränderungen und nicht über bereits bestehende staatliche Maßnahmen berichtet. Der Text entspricht dem Stand von März 2026. Teilweise werden sich überschneidende Aspekte, die hier nicht aufgegriffen werden, in einem der anderen sechs Teilbereiche der Strategien weiter ausgeführt (s. dazu „Tendenzen und Herausforderungen“ der Themenbereiche „Gewaltschutz“ und „Krisen- und Notsituationen“). Ausführlichere Informationen zu einzelnen Maßnahmen finden Sie in unserer Datenbank, die den Umsetzungsstand der Europäischen Strategien anhand staatlicher oder staatlich geförderter Maßnahmen dokumentiert. 

1. Relevante Gesetze und Umsetzung

2. Informationsmaterialien für Fachkräfte im Umgang mit Kindern

3. Zugang zu altersgerechten Informationen und Unterstützung in Gerichtsverfahren

4. Qualifikation von Fachkräften

5. Von Migration betroffene Kinder

Infobox: Ergebnisse der qualitativen Expert*inneninterviews zu jugendlichen Straftäter*innen  

Informationen zu den Interviews

Die Expert*inneninterviews wurden mit vier Fachkräften aus dem Bereich der Arbeit mit jugendlichen Straftäter*innen, namentlich Vertreter*innen eines Jugendgerichts und der Jugendbewährungshilfe sowie Einrichtungsleitungen aus dem Bereich Soziale Arbeit geführt. Die Interviews sind somit nicht repräsentativ, können jedoch dazu dienen, erste Einblicke in die abgefragten Themenbereiche zu gewinnen und übereinstimmende Ergebnisse der Interviews könnten mittels quantitativer Studien überprüft werden.

Bewährte Praxis

Während der Interviews wurden einige positive Aspekte des Status quo im Bereich jugendliche Straftäter*innen hervorgehoben. So wurde beispielsweise die immense Bedeutung der Jugend- bzw. Jugendgerichtshilfe als kontinuierliche und passgenaue Unterstützungsleistung für Jugendliche in Strafverfahren von allen interviewten Personen betont. Dabei handelt es sich zwar nicht um eine erst im Überprüfungszeitraum neu entwickelte Maßnahme. Bewährte Praxen müssen jedoch auch in Zukunft weiter aufrechterhalten werden, um die damit einhergehende Qualität der Unterstützungsleistung aufrechtzuerhalten, und sind somit für den nächsten Überprüfungszeitraum im Blick zu behalten.18

Pädagogische Kenntnisse und Sprachbarrieren

Anders dagegen werden sicherheits- und strafverfolgungsorientierte Bereiche beurteilt. Dort bestehen nach den Interviewergebnissen deutliche Qualifikationsdefizite im Hinblick auf Entwicklungspsychologie, pädagogisches Handeln und empathischen Umgang mit Jugendlichen. Die Ausbildung der Fachkräfte im (insbesondere geschlossenen) Jugendstrafvollzug sei stark sicherheitsorientiert und wenig pädagogisch gestaltet. Kenntnisse zu Gruppendynamiken, jugendspezifischen Entwicklungsprozessen oder pädagogischen Handlungskonzepten fehlten weitgehend. Ähnliches gelte für Strafverfolgungsbehörden, denen es teilweise an pädagogischem Verständnis, Empathie und jugendspezifischem Wissen fehle. Fehlende pädagogische Sensibilität könne zu belastenden oder demütigenden Erfahrungen für jugendliche Straftäter*innen führen.  

Die Auswertungsergebnisse zeigen außerdem, dass Sprachbarrieren als eine zentrale Herausforderung wahrgenommen werden, da Dolmetscher*innen nicht in jeder Situation verfügbar seien bzw. nicht bei allen Anliegen herangezogen würden. Demnach stünden während der Gerichtsverfahren mehr­spra­chige Materialien und Dolmetscher*innen zur Verfügung,  die Qualität und Verfügbarkeit schwankten jedoch.  

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