Kinder und Jugendliche sind im Vergleich zur restlichen Bevölkerung öfter von Armut betroffen.2 Insgesamt ist die Kinderarmut im Implementierungszeitraum (2021–2026) leicht gestiegen.3 Armut ist mehrdimensional und hat materielle Auswirkungen und nimmt Einfluss auf Bildung, Gesundheit und kulturelle Teilhabe.4
Die EU-Kindergarantie ist ein spezifisches Instrument zur Bekämpfung von Armut in ihrer Mehrdimensionalität. Deutschland setzt die EU-Kindergarantie über den Nationalen Aktionsplan (NAP) „Neue Chancen“ (2023) um. Er bündelt bestehende und geplante Maßnahmen in den Bereichen frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung, Ernährung, Gesundheitsversorgung sowie angemessener Wohnraum und benennt jeweils den bestehenden Handlungsbedarf. Der Umsetzungsstand des NAP und somit der EU-Kinderrechtegarantie wurde im 1. Fortschrittsbericht dokumentiert. Insbesondere durch den NAP, aber auch durch das zeitweise angestrebte Vorhaben einer Kindergrundsicherung, zeigten sich im Überprüfungszeitraum Ansätze, Kinderarmut mit einem umfassenderen Ansatz zu begegnen. Obwohl anfangs noch große Hoffnungen in die Einführung einer Kindergrundsicherung bestanden, ist diese inzwischen gescheitert.
Kinderarmut zeigt sich in der Praxis vor allem im kommunalen Alltag, auch wenn die strukturellen Ursachen von Kinderarmut auf Landes- und Bundesebene angegangen werden müssen.5 Die Vertreter*innen der Expert*innenrunde nannten hier den flächendeckenden Aufbau struktureller Armutspräventionsangebote, wie etwa durch gesetzlich abgesicherte kommunale Präventionsnetzwerke6, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Darüber hinaus wurde ein Bundesprogramm zur Förderung kommunaler Aktionspläne gegen Kinderarmut als sinnvoller Ansatz genannt, um bestehende Landesprogramme zu flankieren. In diesem Zusammenhang zu erwähnen ist, dass neben bereits bestehenden Programmen einige weitere Bundesländer begonnen haben, den Aufbau, die Verstetigung und Weiterentwicklung kommunaler Präventionsnetzwerke gegen Kinderarmut durch ein Landesförderprogramm zu unterstützen.7
Die Familienleistungen Kindergeld und Kinderzuschlag wurden im Berichtszeitraum sukzessive erhöht, wenngleich zugleich deutliche Preissteigerungen zu verzeichnen sind.8 Auch die Teilnehmenden der Expert*innenrunde wiesen auf die steigende Inflation sowie gestiegene Lebensmittel- und Energiepreise hin. Die Wirksamkeit familienpolitischer Leistungen hängt zudem maßgeblich davon ab, ob diese bei den Anspruchsberechtigten tatsächlich ankommen. Komplexe Antragsverfahren können hier eine Hürde darstellen.9 Die Bundesregierung erklärte es im Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode zum Ziel, steuerfinanzierte Sozialleistungen bürgerfreundlicher, einfacher und digitaler auszugestalten.10 Im Mittelpunkt sollen dabei insbesondere die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform stehen11. Auch die Expert*innenrunde wies auf die Bedeutung der Zugänglichkeit von Sozialleistungen hin, wie es beispielsweise auch Konzepte wie die Kindergrundsicherung vorsehen.12
2 Stegemann et al., Recht auf einen angemessenen Lebensstandard , 2
3 Destatis, Gut jedes siebte Kind armutsgefährdet (2025). Die Armutsgefährdungsquote wird seit Kurzem mit veränderter Berechnungsmethode erhoben . Ein direkter Vergleich der Jahre vor und nach 2020 ist dadurch nicht möglich; vgl. Der Siebte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung , 145–148
4 Heinrich, Volf, (Über-)Leben mit 28 , 23
5 Nationales Zentrum Frühe Hilfen, Prävention von Armutsfolgen durch kommunale Präventionsketten
6. Umfassende integrierte, kommunale Strategien zur Bekämpfung von Kinderarmut
7 Stegemann et al., Recht auf einen angemessenen Lebensstandard , 9–10
8 IMK, Brutto- und Nettoeinkommen von Arbeitnehmendenhaushalten 2021–2024 , 7
9 Baisch et al., Barrieren der Inanspruchnahme monetärer Leistungen für Familien , 26, 36–39
10 CDU, CSU und SPD, Verantwortung für Deutschland , 15–16
11 Ebd.
12 NAP, Neue Chancen , 24