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Klassismus

Klassismus verletzt Kinderrechte – oft unbemerkt im Alltag pädagogischer Einrichtungen. Erfahren Sie, wie Sie soziale Herkunft reflektieren, Diskriminierung entgegenwirken und faire Bildungschancen für alle Kinder schaffen können.

Klassismus erkennen

In der öffentlichen Diskussion um Armut, wird immer häufiger auch der Begriff Klassismus genannt. Mit dem Klassismuskonzept kann untersucht werden, inwieweit sozioökonomisch benachteiligte Menschen aus verschiedenen Bereichen des sozialen Lebens ausgegrenzt werden. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die über den bloßen Kontostand hinausgehen: Sowohl die Herkunft eines Menschen als auch sein Bildungsstand und seine sozialen Beziehungen legen neben anderen Aspekten seine Position im sozialen Raum fest. Klassistische Ausschlüsse richten sich beispielsweise gegen wohnungs- und erwerbslose Menschen, die Arbeiter*innenklasse sowie Personen, die sich in prekären Lebens- und Arbeitsverhältnissen, beispielsweise in geringfügiger Beschäftigung oder Zeitarbeit, befinden.

Formen von Klassismus

Klassismus beruht u.a. auf tief verankerten Vorurteilen und gesellschaftlichen Stereotypen. So wird etwa beschäftigungslosen Personen vorgeworfen, dass sie nicht arbeiten wollen und den Sozialstaat bewusst ausnutzen. Auf diese Weise werden komplexe sozioökonomische Problemlagen einseitig auf das Individuum abgeschoben. Solche Annahmen werden auch auf Kinder übertragen, indem ihnen beispielsweise geraten wird, ihre Eltern sollten sparsamer leben, wenn ihnen das Geld für Urlaube oder andere Unternehmungen fehlt. Auch Abwertungen des Lebensstils oder habitueller Dispositionen erleben betroffene Personen in ihrem Alltag immer wieder. Dies kann etwa Vorlieben bei der Wahl der Kleidung, der Wohnungseinrichtung oder auch der Art zu sprechen und sich zu bewegen betreffen. Nicht zuletzt sind von Klassismus betroffene Menschen häufig von Ausbeutung betroffen und müssen in befristeten und niedrig entlohnten Tätigkeitssegmenten arbeiten. Dies kann dazu führen, dass ein alleinerziehendes Elternteil trotz Vollzeitjob nicht genug verdient, um die Familie zu ernähren.
 

Weiterführende Informationen und Literatur(-tipps) finden Sie unter anderem auf dem Plakat zu Klassismus  der Heinrich Böll Stiftung, der Seite von Diversity, Arts, Culture  und in der Untersuchung “Die feinen Unterschiede” (1979) des Soziologen Pierre Bourdieu, der damit eine wichtige Grundlage bei der Erforschung sozialer Klassen geleistet hat.

Ausschlüsse im Bildungsbereich

Kinder erleben die negativen Auswirkungen von Klassismus vor allem auf ihrem Bildungsweg. Dieser ist oftmals durch Vorannahmen über ihre soziale Position in der Gesellschaft bestimmt. So gehen Lehrer*innen mitunter vorschnell davon aus, dass sie auf einem Gymnasium nicht bestehen würden und empfehlen ihnen, eine Haupt- oder Realschule zu besuchen. Diese Zuschreibungen werden von den Kinder häufig internalisiert. Vor diesem Hintergrund wird es später deutlich schwerer, sich aus eigener Anstrengung heraus für einen höheren Bildungsweg zu entscheiden.

Stigmatisierungen 

Klassismus im Bildungssystem betrifft auch die materielle Ausstattung. Dabei wird häufig nicht beachtet, dass Kinder aus sozioökonomisch benachteiligten Familien sich kostenspielige Lernmaterialien nicht leisten können, was zu Ausgrenzungen durch Mitschüler*innen und das pädagogische Personal führen kann. Dies kann bei den betroffenen Kindern zu Schamgefühlen und Vermeidungsverhalten führen. 

Lesen Sie sich weiter ein in dem Factsheet Kinder- und Jugendarmut in Deutschland der Bertelsmann Stiftung.

zum Factsheet 

 

Klassismus im frühkindlichen Bereich

Klassismus spielt bereits in der frühkindlichen Bildung eine nicht zu unterschätzende Rolle und kann Kinder schon in jungen Jahren in negativer Weise auf ihrem Lebensweg beeinflussen. Wie eine Studie des Leibniz-Instituts für Bildungsverläufe zeigt, können schon im Alter von zwei Jahren große Unterschiede in der sprachlichen Kompetenz von Kindern, die durch den sozioökonomischen Hintergrund ihrer Familie beeinflusst werden, festgestellt werden. So legt die Studie nahe, dass es für Eltern mit sozioökonomischen Belastungen oft schwieriger ist, entwicklungsförderlich auf ihre Kinder einzugehen. Dies ist vor allem der Fall, wenn sich mehrere Stressfaktoren addieren. In diesen Fällen gelang es den Eltern nur noch sehr begrenzt, auf Kinder mit einem herausfordernden Temperament feinfühlig und anregend einzugehen. 

zur Studie 

 

Eingeschränkter Zugang zu Politischer Bildung

Ein weiteres Feld, auf dem sich fehlende soziale Chancengerechtigkeit in hohem Maße zeigt, betrifft  politik- und demokratiebildende Angebote. Folgt man Studien, bestehen Zusammenhänge zwischen Armutserfahrungen, Abstiegsängsten und dem Verlust des Vertrauens in grundlegende demokratische Prinzipien. Umso wichtiger erscheint es vor diesem Hintergrund, Angebote der politischen Bildung und der Demokratiebildung allen Kindern zugänglich zu machen und ihnen umfängliche Beteiligungsmöglichkeiten in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen zu ermöglichen. Dass hier noch einiges getan werden muss, zeigen Studien zur politischen Bildung. Diese machen deutlich, dass vor allem die Kinder von entsprechenden Lernangeboten profitieren, die bereits durch ihr Elternhaus über einen Zugang zu Bildung verfügen.  

Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich seit Jahren für Bildungsgerechtigkeit und Mitbestimmung ein. Dazu gehört auch die Förderung von Angeboten der Demokratiebildung etwa mit dem Kooperationsverbund Demokratiebildung im Kindesalter, dessen Fokus auf einer ganzheitlichen, an den Kinderrechten orientierten Demokratiebildung in Kindertageseinrichtungen, Ganztagsgrundschulen und Schulhorten liegt.

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Klassismus und Kinderrechte

Fraglos verstößt das Problem der Kinderarmut gegen eine Vielzahl der in den UN-Kinderrechtskonventionen verankerten Kinderrechte, wie beispielsweise das Recht auf Beteiligung (Art. 12) und das Recht auf angemessene Lebensbedingungen (Art. 27), das sicherstellen soll, dass Kinder sich frei und sicher entwickeln können. Das Diskriminierungsverbot, dass in Artikel 2 festgehalten ist, besagt, dass alle in der Konvention beschriebenen Rechte für jedes Kind gelten – unabhängig von Merkmalen wie Geschlecht, Herkunft oder einer Behinderung.

Kinderrecht Artikel 2

Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot

(1)    Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.
(2)    Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird. 

Alle Kinderrechte im Wortlaut

Sensibilität im Kollegium und im Team erhöhen

Durch eine gemeinsame Auseinandersetzung mit den Themen Kinderarmut und Klassismus kann eine Grundlage dafür geschaffen werden, sich kritisch mit Chancenungleichheit in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen zu beschäftigen und mit Eltern, Kindern und Kolleg*innen in den Dialog zu treten.

Erfahrungen austauschen

Hierzu kann es hilfreich sein, sich über Erfahrungen auszutauschen und Problemstellungen gemeinsam, beispielsweise in Teambesprechungen, zu erörtern. Dies kann beispielsweise Fragen der Teilhabe armutsbetroffener Kinder betreffen, den Abbau sozialer Barrieren oder die Aufklärung über Unterstützungsangebote. Marvin Ilg hat in Anlehnung an Wolfgang Tietze und Susanne Viernickel einige Reflexionsfragen für die Kitapraxis entwickelt, die sich auch gut auf die Schulpraxis übertragen lassen. 

Lesen Sie mehr dazu in unserer Analyse: “Partizipation als Privileg? Klassismus und Kinderarmut im Kontext von kinderrechtebasierter Demokratiebildung”

zur Analyse 

 

Ziele für eine klassismussensible Praxis (Auswahl in Anlehnung an Ilg)

  • Die soziale Klasse und die aktuellen Lebenslagen der Kinder sind dem pädagogischen Personal bekannt und werden in die Planung des Tagesablaufs und der Bildungsangebote einbezogen.
  • Alle Kinder haben, unabhängig der Erwartungen und Normen ihres direkten Familienumfelds, dieselbe Chance, an Bildungsangeboten teilzunehmen.
  • Unterschiedlichen Einstellungen, Lebensformen und Fähigkeiten wird durch das pädagogische Personal mit Wertschätzung und Respekt begegnet.
  • Vorurteile von Kindern und Eltern gegenüber armutsbetroffenen Kindern und Familien werden aktiv in Alltagssituationen, Gesprächen und Bildungsimpulsen aufgegriffen, hinterfragt und eingeordnet.
  • Diskriminierungen aufgrund der sozialen Herkunft der Kinder werden umgehend in Gesprächen mit allen Betroffenen wie den Kindern, Eltern und Kolleg*innen thematisiert.
  • Im Team findet ein regelmäßiger Austausch dazu statt, inwiefern Barrieren für armutsbetroffene Kinder reduziert und eine soziale Teilhabe erreicht werden kann.
  • Unterstützungsmöglichkeiten für sozial benachteiligte und von Armut betroffene Familien sind bekannt. Eltern und Kinder können auf eine sensible Art und Weise darauf angesprochen werden. 

Die komplette Analyse mit dem Titel: “Partizipation als Privileg? Klassismus und Kinderarmut im Kontext von kinderrechtebasierter Demokratiebildung” können Sie hier  nachlesen.

Unser Einsatz gegen Klassismus

Das Deutsche Kinderhilfswerk setzt sich für den Abbau bürokratischer Hürden beim Zugang zu Leistungen ein und fordert eine stärkere Schulsozialarbeit, die Bedarfe frühzeitig erkennt und an passende Angebote vermittelt. Auch eine soziale Wohnungsbaupolitik ist nötig, um die Lebenssituation von Kindern in prekären Wohnverhältnissen zu verbessern. Kinderarmut und Klassismus sind ein gesellschaftspolitisches Problem, das politisch bekämpft werden muss – pädagogische Ansätze allein reichen nicht aus. Kinder haben ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und gleiche Bildungschancen.

Deshalb fordern wir eine Gesamtstrategie von Bund, Ländern und Kommunen, ausreichende finanzielle Mittel und einen ressortübergreifenden Ansatz. Zentral sind bedarfsgerechte Sozialleistungen, die das Existenzminimum von Kindern unabhängig vom sozialen Hintergrund sichern – angelehnt an die Kindergrundsicherung.

Mehr dazu im Kernforderungspapier „Gleiche Teilhabechancen für armutsbetroffene Kinder“.