kinderrechte.de – Das Praxisportal für Fachkräfte

Studie: Der Kindeswohlvorrang im Handeln von Kommunalbehörden

Die Studie betrachtet die lokale Umsetzung des Kindeswohlvorrangs gemäß Art. 3 UN-KRK sowohl aus kommunalverfassungsrechtlicher Perspektive als auch im Hinblick auf die strategische Steuerung im kommunalen Verwaltungshandeln. Sie zeigt zudem auf, wie Hürden in den Kommunen überwunden werden können, die einer Umsetzung der Konvention vermeintlich im Wege stehen. Handlungsvorschläge für die kommunale und überkommunale Ebene (Bund, Land, Spitzenverbände), wie Artikel 3 konkret umgesetzt werden könnte, runden die Studie ab.

Deutlich wird, dass die nachhaltige Implementierung des Kindeswohlvorrangs im kommunalen Verwaltungshandeln eine große Chance für die Weiterentwicklung der Verwaltung in Richtung Zukunftsfähigkeit darstellt. Denn sie erfordert ein ganzheitliches, „kinderorientiertes“ Denken, das auch klassische Zuständigkeitsgrenzen im Zweifel übersteigt, und eine starke Dialog- und Partizipationsorientierung bedingt. 

Quelle: Steinbeis Beratungszentrum Kommunale Innovationsberatung und Umsetzung (KIBU), Prof Dr. Jürgen Kegelmann, Prof. Dr. Jürgen Fleckenstein, Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) Simone Kegelmann, Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Thomas Köhler; Deutsches Kinderhilfswerk e.V. (Hrsg.), 2022 

Eigenen Kommentar verfassen

*Pflichtfeld
**Ihr Kommentar wird vor der Veröffentlichung vom Deutschen Kinderhilfswerk geprüft. Bitte beachten Sie, dass die Prüfung einige Tage dauern kann. Das Deutsche Kinderhilfswerk behält sich vor, Kommentare nicht zu veröffentlichen.