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Sexueller Kindesmissbrauch in Einrichtungen- Was ist in einem Verdachtsfall zu tun? Fragen und Antworten zu den Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden

Der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ präsentiert in seinem Abschlussbericht Leitlinien zur Prävention sexualisierter Gewalt, zur Intervention in Verdachtsfällen sowie zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in Einrichtungen. Ziel ist es, eine möglichst frühzeitige und damit effektive Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden ermöglichen und somit interne Regelungen und daraus resultierenden Vertuschungen entgegenzuwirken. Daher wird insbesondere dargestellt, wie mit Verdachtsfällen umzugehen ist und wann welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Hrsg.), 2021

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