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Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht. Arbeitsgruppe familienrechtliche Gutachten

Die Empfehlungen sollen Sachverständigen die fachgerechte Vorgehensweise und Ausarbeitung von Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts erleichtern, sowie anderen am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Personen (z.B. Jurist*innen, Verfahrensbeistandschaft, Fachkräfte des Jugendamts) unterstützen, das Sachverständigenvorgehen und die schriftliche Ausarbeitung nachzuvollziehen. Die Veröffentlichung thematisiert Gutachten im Kindschaftsrecht aus juristischer, psychologischer und klinischer Sicht, Mindestanforderungen Sachverständiger im Kindschaftsrecht sowie einen Katalog der inhaltlichen, methodischen und formellen Mindestanforderungen an Gutachten im Kindschaftsrecht. 

Die Empfehlungen stellen keine Kriterien für die Überprüfung einer Gerichtsentscheidung im Rechtsmittelverfahren im Sinne rechtlich verbindlicher Mindeststandards dar. Sie wurden von Vertreter*innen juristischer, psychologischer und medizinischer Fachverbände, der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeitet, fachlich begleitet durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und unterstützt durch den XII. Zivilsenat des BGH (vertreten durch RiBGH Hartmut Guhling). Die Landesjustizministerien waren eingebunden und wirkten – zum Teil – fachlich begleitend mit.

Quelle: Fachgremium für Weiterbildung in Rechtspsychologie der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen (Hrsg.),2025

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