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Im Jahr 2010 verabschiedte das Ministerkommitee des Europarates Leitlinien für die Ausgestaltung einer kindgerechte Justiz. Diese finden auf alle Fälle Anwendung, in denen Kinder mit dem Justizsystem in Berührung kommen. Die Leitlinien nehmen Bezug auf die Grundprinzipien Beteiligung, Kindeswohlvorrang, Würde, Nicht-Diskriminierung und Rechtsstaatlichkeit . Sie befassen sich mit Themen wie Recht auf Information, Vertretung und Teilnahme am Verfahren, Schutz der Privatsphäre, Sicherheit, und Rechtsschutz in jedem Verfahrensabschnitt.
Quelle: Europarat (Hrsg.), 2012
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