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In fast allen deutschen Landesverfassungen sind ausdrückliche Vorschriften zu Kinderrechten aufgenommen, jedoch nicht im Grundgesetz. Die Verfasser dieses Gutachtens haben im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerkes untersucht, welche völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Kinderrechtskonvention folgen, ob die deutsche Rechtsordnung sowie Rechtspraxis diesen gerecht werden oder ein Defizit in der Umsetzung der Kinderrechte belegen und ob die explizite Verankerung spezifischer Kindergrundrechte in das Grundgesetz zur besseren Umsetzung der Verpflichtungen beitragen kann.
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