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Im Rahmen des Rechtsgutachtens soll beleuchtet werden, ob und inwieweit die Aufnahme von Kinderrechten in den Kommunalverfassungen1 für die Umsetzung der Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention (im Folgenden: UN-KRK) zielführend ist und wie solche Kinderrechte konkret ausgestaltet werden können.
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