kinderrechte.de – Das Praxisportal für Fachkräfte
Die Allgemeine Bemerkung Nr. 24 ersetzt die Allgemeine Bemerkung Nr. 10. In dieser finden sich Ausführungen zu den Rechten von Kindern, die mit der Justiz in Berührung kommen. Vertragsstaaten haben die Aufgabe, Kinderrechte im Jugendgerichtswesen umzusetzen und zu stärken sowie die negativen Auswirkungen von Kontakt mit dem Justizsystem in der Kindheit zu verringern.
Quelle: UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (Hrsg.), 2009
Für unser Projekt „Kinderrechte im kommunalen Verwaltungshandeln“ suchen wir eine*n Autor*in für einen innovativen und praxisorientierten Fachbeitrag (ca. 5–6 Seiten) zum Thema "Kinderrechte im Verwaltungshandeln". Unsere Themenseite und bereits existierende Fachbeiträge finden Sie unter: Kinderrechte im Verwaltungshandeln
Abgabe: 31.10.2026
Honorar: 800 €
Interesse? Dann melden Sie sich bis zum 30.09.2026 bei rosery@dkhw.de, mit einer formlosen Konzeptidee zum Beitrag und einem kurzen Überblick über Ihre fachliche Qualifikation.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!
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