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Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen hat anderthalb Jahren nach seiner Gründung im Jahr 2019 seine Ergebnisse vorgelegt. In den fünf Arbeitsgruppen Schutz, Hilfen, Kindgerechte Justiz, Schutz vor Ausbeutung und internationaler Kooperation und Forschung und Wissenschaft wurden konkrete Maßnahmen erarbeitet, um den Kampf gegen sexuelle Gewalt und deren Folgen nachhaltig zu stärken. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Schutz und Hilfen bei sexualisierter Gewalt zu verbessern, kindgerechte Gerichtsverfahren zu gewährleisten und die Forschung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt weiter voranzubringen.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), 2021
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