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Empirische Erkenntnisse zu Benachteiligung von beziehungsweise wegen Kindern sind bislang überschaubar. Die fehlende (wissenschaftliche) Auseinandersetzung deutet auf eine unzureichende Wahrnehmung dieser Art von Diskriminierungserfahrungen hin. Das Rechtsgutachten geht daher der Frage nach, ob und inwiefern Kinder beziehungsweise ihre Eltern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG) vor Benachteiligungen geschützt sind. In einem Kapitel widmen sich die Autor*innen speziell der UN-Kinderrechtskonvention. Es werden zudem Maßnahmen herausgearbeitet, mit denen Diskriminierungen von beziehungsweise wegen Kindern rechtssicher bewältigt werden können.
Quelle: Prof. Dr. Constanze Janda und Mathieu Wagner; Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Hrsg.), 2021
Wie können Kinderrechte im kommunalen Alltag wirksam umgesetzt und echte Beteiligung ermöglicht werden? Tauschen Sie sich mit anderen Fachkräften aus, lernen Sie praxisnahe Beispiele kennen und entwickeln Sie gemeinsam Ideen für die kommunale Praxis.
📅 17. November 2026 | 10:00–16:30 Uhr 📍 Rathaus Dresden | Kostenfreie Teilnahme
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