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Abschlussbericht des Pilotprojekts „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren“

Im Auftrag des Deutschen Kinderhilfswerks und des Deutschen Instituts für Menschenrechte haben Prof. Dr. Anja Kannegießer und Prof. Dr. Grit Höppner (katho-Standort Münster) das einjährige Pilotprojekt „Kinderrechtsbasierte Kriterien für das familiengerichtliche Verfahren“ umgesetzt. Fünfzehn Familienrichter_innen der Amtsgerichte Dortmund, Münster und Lübeck erprobten über sechs Monate hinweg die in einem Workshop 2019 gemeinsam mit Richter*innen, Verfahrensbeistandschaft, Anwaltschaft, Wissenschaftler*innen und anderen Expert*innen entwickelten kinderrechtsbasierten Kriterien. Die prozessbegleitende Evaluation unterteilte sich in ein dreiphasiges Forschungsdesign mit qualitativen und quantitativen Erhebungs- und Auswertungsinstrumenten: Das Projekt startete mit Expert*inneninterviews mit den teilnehmenden Familienrichter*innen zu ihren Erfahrungen in der kindschaftsrechtlichen Praxis ohne die Nutzung der kinderrechtsbasierten Kriterien und der Handreichung. Es folgte die Erprobung, die durch einen Evaluationsbogen begleitet wurde. Abschließend interviewten die beiden Forscherinnen die Familienrichter*innen erneut, um nun ihre Erfahrungen und Bewertungen der eingesetzten Instrumente zu erheben.

Quelle: Anja Kannegieße, Grit Höppner; Deutsches Kinderhilfswerk (Hrsg.), 2022

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