kinderrechte.de – Das Praxisportal für Fachkräfte

Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)

Handlungsbedarf

Gesundheit und Umwelt Inklusion und Antidiskriminierung Armut und Soziale Sicherheit Kinderrechte Allgemein Demokratie- und Kinderrechtebildung Kulturelle Bildung

Angebot

Beratung Vortrag Schulung/Fortbildungen Workshop

Honorarvorstellung

Ein Honorar wird nicht erhoben

Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)   setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD)   ist für die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) sowie für die Umsetzung der kindgerechten Erläuterungen von AGBs auf Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA) zuständig. Zudem überprüft sie die Alterskennzeichnungen auf Film- und Spielplattformen nach dem Jugendschutzgesetz (§14a JuSchG).

In Kontakt treten