Die unabhängige Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) überprüft Online-Plattformen in Deutschland auf Risiken für Kinder und Jugendliche. Sie kann auch außerhalb der EU tätig werden, wenn kein gesetzlicher Vertreter in einem anderen EU-Staat benannt wurde. Für sehr große Angebote mit mehr als 45 Mio. Nutzenden innerhalb der EU ist die EU-Kommission zuständig. Gesetzliche Grundlage sind der europäische Digital Services Act (DSA), das nationale Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG). Die KidD ist organisatorisch bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) in Bonn eingerichtet.
Kinder und Jugendliche haben das Recht, digitale Umgebungen zu erkunden und für sie wichtige digitale Dienste nutzen zu können. Sie haben außerdem das Recht, dabei vor Risiken geschützt zu werden. Um ein hohes Maß an Privatsphäre, Sicherheit und Schutz von Minderjährigen zu gewährleisten, sind die Anbieter digitaler Dienste wie Social-Media-Plattformen dazu verpflichtet, besondere Schutzvorkehrungen für minderjährige Nutzende zu treffen. Strukturelle Vorsorgemaßnahmen wie Elternbegleitungstools, Meldesysteme, altersgerechte AGB oder sichere Voreinstellungen stellen solche Schutzvorkehrungen dar. Film- und Spielplattformen müssen zudem deutlich wahrnehmbare Alterskennzeichen vorhalten, um Kindern und Erziehenden Orientierung zu bieten.
Die KidD setzt diese Anforderungen gegenüber den Plattformanbietern durch.
Beteiligung
Armut und Soziale Sicherheit
Demokratie- und Kinderrechtebildung
Verwaltungshandeln
Medienbildung und Jugendmedienschutz
Workshop
Beratung
Schulung/Fortbildungen
Vortrag
Ein Honorar wird nicht erhoben