Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

A 1.1Was ist Partizipation?
Definitionen – Systematisierungen
Autor: Waldemar Stange

Kurzübersicht

Für das Interesse von Menschen an den Entscheidungsprozessen, die ihre Lebenswelt beeinflussen und für den Wunsch, an diesen Prozessen verantwortungsvoll mitzuwirken, gibt es einen Begriff: Partizipation. Er steht für die aktive Beteiligung Betroffener sowohl in der unmittelbaren Erlebniswelt am eigenen Wohnort, kann sich aber durchaus auch auf globale Weichenstellungen beziehen. Im folgenden Beitrag sollen unterschiedliche Formen von Partizipation beleuchtet und systematisiert werden. Ein Kriterium der Systematisierung wäre, welche Intensität bzw. welchen Grad der Einflussnahme die betreffende Beteiligungsform im konkreten Falle ermöglicht. Die Palette reicht von un­ver­bind­li­cher Partizipation ohne wirkliche Mitbestimmungsmöglichkeiten bis hin zu völliger Selbstverwaltung. Dabei gilt es auch, Fehl­for­men, in denen punktuelle Beteiligung nur Alibi-Funktion bekommt, von wirklicher Beteiligung ab­zu­gren­zen. Sinn­voll ist vor allem in der Kommunalpolitik die Unterscheidung von Mitwirkungs- und Ent­schei­dungs­rech­ten. Indirekte und direkte Partizipation sind weitere Klassifizierungen. Und schließlich können im kon­kre­ten Fall Gedanken über eine Reichweiten-Differenzierung interessant sein: Soll z. B. die gesamte Ein­woh­ner­schaft ei­ner Ge­mein­de – wozu ja auch die Kinder und Jugendlichen zählen – beteiligt werden oder nur eine be­stimm­te Gruppe besonders Betroffener? Soll die Partizipation themenübergreifend stattfinden oder ist eine Ein­gren­zung auf einen bestimmten Themenbereich sinnvoll?

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