Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Linda Zaiane

Leiterin Koordinierungsstelle Kinderrechte, Referentin Kinderrechte

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Kinderrechte ins Grundgesetz - Unterstützen Sie uns #kigg19

Setzen Sie am 22. Mai Ihr Statement online!

Was für eine Errungenschaft: Für alle Menschen gelten überall auf der Welt die Menschenrechte. Kinder und Jugendliche haben jedoch andere Bedürfnisse als Erwachsene. Deswegen gibt es für sie zusätzliche Rechte: die Kinderrechte – für eine altersgerechte Entwicklung, Förderung sowie Schutz und Beteiligung.

Jetzt wird´s knifflig: Wenn die Kinderrechte nicht im Grundgesetz stehen, wie sollen Kinder dann ihre Rechte einfordern? Wie können Gerichte das Kindeswohl in ihren Entscheidungen verpflichtend berücksichtigen? Wie können Eltern auf die Rechte ihrer Kinder pochen oder diese gar einklagen?

Die Antwort: Es scheint kaum möglich. Denn die Kinderrechte haben in Deutschland zwar den Rang eines Bundesgesetzes, weisen aber starke Defizite bei ihrer Umsetzung auf. Mit den Kinderrechten im Grundgesetz bekämen diese starke Ausstrahlungswirkung und „das Wohl des Kindes“ wäre immer und überall verpflichtend abzuwägen. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass die Kinderrechte im Grundgesetz aufgenommen werden.

Unterstützen Sie uns – machen Sie mit bei unserer digitalen Aktion am 22. Mai, amVortag des Tag des Grundgesetzes!

Am 22. Mai twittern, posten, instagrammen oder bloggen

So unkompliziert geht´s:

  1. Vervollständigen Sie den Satz Kinderrechte ins Grundgesetz, damit…
  2. Setzen Sie diesen Satz am 22. Mai 2019 online – auf facebook, auf Twitter, in Ihren Blog, auf Instagram oder wo Sie sonst auf Social Media unterwegs sind!
  3. Bitte verwenden Sie dabei den Hashtag #kigg19

Machen Sie mit! Wir brauchen viele Unterstützerinnen und Unterstützer, um von der Politik gehört zu werden!

Fotos und Beispielsätze

Wenig Zeit oder nicht kreativ genug? Übernehmen Sie einfach einen dieser Beispielsätze:

  • Kinderrechte ins Grundgesetz, damit jedes Kind gerechte Chancen im Leben hat.
  • Kinderrechte ins Grundgesetz, damit die Jungen dieselben Rechte wie die Alten haben.
  • Kinderrechte ins Grundgesetz, damit unsere Gesellschaft endlich kinderfreundlicher wird.

Wenn Sie mögen, können Sie auch eines der folgenden Foto für Ihr Posting frei verwenden:

Die Regierungskoalition hat versprochen, die Grundrechte von Kindern ins Grundgesetz aufzunehmen. Es ist Zeit, diese historische Chance laut und deutlich zu begleiten – und der Politik die enorme Wichtigkeit klar zu machen.

5 Gründe, warum die Kinderrechte ins Grundgesetz gehören

  1. Kinder stärken. Der Zebrastreifen soll auf dem Schulweg zugunsten des Verkehrsflusses abgeschafft werden? In sozialen Netzwerken werden gezielt private Daten von Kindern und Jugendlichen abgegriffen? Kinder und Jugendliche können ihre Belange weder durch ihre Stimme bei der Bundestagswahl noch durch eine starke Lobby, wie sie zum Beispiel Autokonzerne oder Sportverbände haben, durchsetzen. Mit den Kinderrechten im Grundgesetz können ihre Belange besser eingefordert und sogar rechtlich eingeklagt werden.
     
  2. Eltern stärken. Die Kinderrechte sorgen, verkürzt gesagt, für ein gerechtes und gesundes Aufwachsen. Ist dies gesetzlich verankert, können Eltern im Sinne ihres Kindes die Rahmenbedingungen für ein gutes Aufwachsen besser einfordern. Zudem wären Eltern vom Staat in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt. Denn die Fürsorgepflicht und Verantwortung der Eltern gegenüber ihrem Kind sind in den Kinderrechten festgeschrieben.
     
  3. Kinder lernen Demokratie. Welches Spielgerät soll für die Kita angeschafft werden? Was sollte die Stadtverwaltung beim Umbau der Skateranlage beachten? Kinder und Jugendliche sind DIE Expertinnen und Experten, wenn es um ihre Angelegenheiten geht! Aber vor allem haben sie das Recht, bei allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt zu werden. Beteiligung ist also Demokratie. Und die zu üben, kann nicht früh genug losgehen.
     
  4. Bessere Umsetzung in Rechtsprechung und Verwaltung. Kinder sind im deutschen Grundgesetz nur ein „Regelungsgegenstand“. Tatsächlich sind sie ja aber Träger eigener Rechte! Diese aber lassen sich bisher nur durch komplizierte Auslegung herleiten – was Gerichte oder Behörden meist nicht tun. Mit den Kinderrechten im Grundgesetz wären sie schlicht dazu verpflichtet. Könnte es nicht so einfach sein?
     
  5. Kinderfreundliche Gesellschaft. Dass Kinder eigenständige Persönlichkeiten sind, bestreitet heute fast niemand mehr. Aber ihre Belange spielen in Deutschland noch immer eine Nebenrolle. Kinderfreie Cafés, Schließung von Jugendzentren oder kinderfeindliche Bebauung zeigen, dass wir noch lange keine kinderfreundliche Gesellschaft sind. Kinder sind – genau wie du und ich – Mitglieder unserer Gesellschaft. Dass ihre speziellen Rechte dort niedergeschrieben sind, wo sich Rechte, Pflichten und Werte der Gesellschaft widerfinden – im deutschen Grundgesetz –sollte ganz selbstverständlich sein.

Hintergründe und weitere Argumente

Möchten Sie noch mehr zu dem Thema erfahren? Wir haben Ihnen hier Hintergrundinformationen und vertiefende Argumentationen zusammengestellt.

Die Initiative "Kinderrechte ins Grundgesetz"

Die Initiative „Kinderrechte ins Grundgesetz“ hat sich im Herbst 2018 gegründet und besteht aus über 50 Organisationen, die sich mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz einsetzt. Zur Initiative "Kinderrechte ins Grundgesetz"

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