Bestandsanalyse zur Umsetzung von Kinderrechten in den Bundesländern
Der Kinderrechte-Index
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat am 4. Dezember 2019 den ersten "Kinderrechte-Index" für die Bundesrepublik Deutschland vorgestellt. In der Pilotstudie werden vor allem die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe, aber auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern aufgezeigt. Damit ist der Index ein geeignetes Instrument für Landesregierungen, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt zu verbessern.
Der Pilotstudie „Kinderrechte-Index“ liegt ein breiter kinderrechtlicher Forschungsansatz zugrunde, der basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention gemeinsam mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Wissenschaftlichen Beirat entwickelt wurde. Dabei wurden fünf Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung, und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung.
Bei der Erstellung des Kinderrechte-Index wurde auch deutlich, dass es in Deutschland noch große Datenlücken für die vollständige Erfassung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland gibt. Die Pilotstudie versteht sich hier auch als Impulsgeberin an staatliche Akteurinnen und Akteure, die Sammlung von kinderrechtlich relevanten Daten zu prüfen, Lücken zu schließen oder bereits vorhandene Daten öffentlich zugänglich zu machen.