Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Bestandsanalyse zur Umsetzung von Kinderrechten in den Bundesländern

Der Kinderrechte-Index

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat am 4. Dezember 2019 den ersten "Kinderrechte-Index" für die Bundesrepublik Deutschland vorgestellt. In der Pilotstudie werden vor allem die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe, aber auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern aufgezeigt. Damit ist der Index ein geeignetes Instrument für Landesregierungen, die Stärken und Schwächen ihrer Kinder- und Jugendpolitik zu überprüfen und diese gezielt zu verbessern.

Der Pilotstudie „Kinderrechte-Index“ liegt ein breiter kinderrechtlicher Forschungsansatz zugrunde, der basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention gemeinsam mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Wissenschaftlichen Beirat entwickelt wurde. Dabei wurden fünf Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung, und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung.

Eine Zusammenfassung des Kinderrechte-Index steht hier zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen, Daten, Ländersteckbriefe etc. gibt es auf dieser Webseite.

Bei der Erstellung des Kinderrechte-Index wurde auch deutlich, dass es in Deutschland noch große Datenlücken für die vollständige Erfassung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland gibt. Die Pilotstudie versteht sich hier auch als Impulsgeberin an staatliche Akteurinnen und Akteure, die Sammlung von kinderrechtlich relevanten Daten zu prüfen, Lücken zu schließen oder bereits vorhandene Daten öffentlich zugänglich zu machen.

Das Recht auf Beteiligung

Bei der Umsetzung des Rechts auf Beteiligung schneiden Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überdurchschnittlich ab.

Das Recht auf Gesundheit

Das Recht auf Gesundheit, das im Kinderrechte-Index den Zugang zum Gesundheitssystem, Prävention und Gesundheitsförderung umfasst, setzen Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz vergleichsweise am besten um.

Das Recht auf angemessenen Lebensstandard

In Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein ist das Recht auf angemessenen Lebensstandard als eine Voraussetzung für die gute körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung des Kindes vergleichsweise am besten umgesetzt.

Das Recht auf Bildung

Bei der Verwirklichung des Rechts auf Bildung auf der Grundlage der Chancengleichheit sowie der Umsetzung von Bildungsinhalten und –zielen schneiden Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen überdurchschnittlich ab.

Das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung

Das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung als ein entscheidendes Kriterium für die Qualität der Kindheit, für eine optimale Entwicklung und für die Förderung der Widerstandsfähigkeit, setzen Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein vergleichsweise am besten um.