Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Die UN-Kinderrechtskonvention feiert Geburtstag

30 Jahre Kinderrechte

Der 20. November 1989 war für die Kinder dieser Welt ein denkwürdiger Tag. Nach zehn Jahren zäher Verhandlungen wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child, CRC) endlich verabschiedet. Sie ist das wichtigste Menschenrechtsinstrumentarium für Kinder und wurde zur meistgezeichneten Konvention der Vereinten Nationen. Die USA sind das einzige Mitgliedsland, das die Konvention bisher nicht unterschrieben hat. Die Cookinseln, Niue, Palästina und der Vatikanstaat sind nicht Mitglieder der Vereinten Nationen und haben die Konvention dennoch unterzeichnet.

In der UN-Kinderrechtskonvention werden die Rechte der Kinder in 54 Artikeln geregelt. Sie unterteilen sich in Schutzrechte, Förderungsrechte und Beteiligungsrechte. Außerdem gibt es Artikel zur Bekanntmachungs und Berichtspflicht und zu den Modalitäten für Unterzeichnung, Beitritt, Vorbehalte, Kündigung etc.

Weitere Informationen zur UN-Kinderrechtskonvention und ihr Wirken für die Kinder in Deutschland finden Sie unter https://www.dkhw.de/schwerpunkte/kinderrechte/30-jahre-kinderrechte/