Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

26.11.2008

15 Jahre UN-Kinderrechtskonvention - Deutsches Kinderhilfswerk fordert: Kinderrechte müssen als Grundrechte ins Grundgesetz

Vor 15 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention auch für Deutschland von der damaligen Bundesregierung ratifiziert. Um im Sinne von Art.4 der UN-Kinderrechtskonvention die Kinderrechte zu verwirklichen, fordert das Deutsche Kinderhilfswerk den Bundestag und die Bundesregierung auf, zügig für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu sorgen. Damit soll die Verpflichtung des Staates zum Schutz der Kinder in Deutschland noch konkreter und deutlicher zum Ausdruck kommen. Der Staat muss stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es um kindgerechte Lebensverhältnisse und Chancengleichheit für alle Kinder in Deutschland geht.

„Wichtig ist dabei, dass die Kinderrechte als Grundrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden und eine starke einklagbare Rechtsposition haben. Nur so ist gewährleistet, dass Kindern in Deutschland eine starke Rechtsposition zugestanden wird. Eine Staatszielbestimmung allein wie beim Tierschutz ist hier zu wenig“ betont die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Dr. Heide-Rose Brückner, heute in Berlin.

Deshalb schlägt das Deutsche Kinderhilfswerk vor, in Ergänzung des Elternrechts folgende Regelung ins Grundgesetz aufzunehmen: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Entfaltung , auf Entwicklung zur selbstbestimmten und verantwortungsfähigen Persönlichkeit, auf gewaltfreie Erziehung, den Schutz vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewalt sowie vor Vernachlässigung oder Ausbeutung. Ihre Meinung wird in den Angelegenheiten, die sie betreffen, in einer ihrem Alter und ihrem Reifegrad entsprechenden Weise berücksichtigt. Staat und Gesellschaft stellen diese Rechte sicher, sorgen für eine Vorrangstellung des Kindeswohls bei allen sie betreffenden Entscheidungen und stellen für alle Kinder und Jugendlichen altersgerechte Lebensbedingungen sicher, die ihren Anlagen und Fähigkeiten entsprechen. Die Fähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu selbständigem, verantwortlichem Handeln ist zu berücksichtigen.“

Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 30 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00

Spenden können Sie aber auch unter www.dkhw.de und in eine Spendendose in
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Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher (030/30 86 93 11)


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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.