Kinderrechte in Deutschland
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26.11.2008

Deutsches Kinderhilfswerk: Regelungen zum Nichtraucherschutz im Saarland gehen nicht weit genug

Die geplanten Regelungen zum Nichtraucherschutz im Saarland gehen nicht weit genug. Das hat das Deutsche Kinderhilfswerk heute in seiner Stellungnahme zur Anhörung ausführlich dargelegt. „Wir begrüßen ausdrücklich die vorgesehenen Regelungen eines Rauchverbotes an Schulen und auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen und Festen“ betont Dr. Heide-Rose Brückner, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert jedoch weiterhin umfassenden Schutz für Kinder und Jugendliche. Denn leider fehlt immer noch ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen. Hier muss dringend nachgebessert werden“ so Brückner weiter.

Kinder müssen immer und überall vor den Gefahren des Rauchens geschützt werden. Das schließt die Vorbildfunktion gegenüber Kin¬dern mit ein. Auch wenn es auf vielen Spielplätzen inzwischen eine Selbstver¬ständlichkeit ist, dort nicht zu rauchen, gibt es immer wieder Jugendliche und junge Er¬wachsene, die nicht genügend Rücksicht nehmen. Hier muss der Schutz der Kinder an erster Stelle stehen. Beobachtungen auf Kinderspielplät¬zen zeigen, dass Kleinkinder weggeworfene Zigarettenstummel aufsammeln, in den Mund stecken und verschlucken. Gefährdet sind insbesondere Kinder im Krabbelal¬ter, die sehr stark oral ihre Umwelt begreifen lernen. Zigaretten¬stummel sind giftig und stellen für die Kinder eine gesundheitliche Gefährdung dar.

Vorbild für das Saarland sollten die angestrebten Regelungen zum Nichtraucherschutz in Bayern und Brandenburg sein. So legen dort die Entwürfe des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit ein Rauchverbot auch für Kinderspielplätze fest. Eine entsprechende Regelung sollte auch im Nichtraucherschutzgesetz des Saarlandes verankert werden.


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