Kinderrechte in Deutschland
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26.11.2008

Deutsches Kinderhilfswerk: Regelungen zum Nichtraucherschutz in Brandenburg nicht weitgehend genug

Die geplanten Regelungen zum Nichtraucherschutz in Brandenburg sind nicht weitgehend genug. Das hat das Deutsche Kinderhilfswerk heute in seiner Stellungnahme gegenüber dem Familienministerium von Brandenburg dargelegt. „Wir begrüßen ausdrücklich die vorgesehenen Regelungen eines Rauchverbotes an Schulen und auf dem Schulgelände sowie bei Schulveranstaltungen und Festen“ betont Dr. Heide-Rose Brückner, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausnahmeregelung, nach der bei Fahrten und Festen Ausnahmen vom Rauchverbot zugelassen werden können, sind aber kontraproduktiv. Außerdem mahnt das Deutsche Kinderhilfswerk ein Rauchverbot auf Kinderspielplätzen an. Hier muss dringend nachgebessert werden“ so Brückner weiter.

Kinder müssen immer und überall vor den Gefahren des Rauchens geschützt werden. Das schließt die Vorbildfunktion gegenüber Kindern mit ein. Auch wenn es auf vielen Spielplätzen inzwischen eine Selbstverständlichkeit ist, dort nicht zu rauchen, gibt es immer wieder Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht genügend Rücksicht nehmen. Hier muss der Schutz der Kinder an erster Stelle stehen. Beobachtungen auf Kinderspielplätzen zeigen, dass Kleinkinder weggeworfene Zigarettenstummel aufsammeln, in den Mund stecken und verschlucken. Gefährdet sind insbesondere Kinder im Krabbelalter, die sehr stark oral ihre Umwelt begreifen lernen. Zigaretten­stummel sind giftig und stellen für die Kinder eine gesundheitliche Gefährdung dar.

Vorbild für Brandenburg sollten die angestrebten Regelungen zum Nichtraucherschutz in Bayern sein. So legt dort der Entwurf des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit ein Rauchverbot auch für räumlich abgegrenzte und vom Träger gewidmete Kinderspielplätze fest, wobei nach der vorgelegten Begründung zum Gesetzentwurf öffentliche Kinderspielplätze auch dann erfasst sind, wenn sie nicht unmittelbar einem Gebäude einer Kinder- und Jugendeinrichtung zugeordnet sind. Eine entsprechende Regelung sollte auch im Nichtraucherschutzgesetz von Brandenburg verankert werden.


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