Kinderrechte in Deutschland
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27.11.2008

Deutsches Kinderhilfswerk: Nichtraucherschutz in Deutschland verstößt gegen UN-Kinderrechtskonvention

Broschüre vom Deutschen KinderhilfswerkEine heute vom Deutschen Kinderhilfswerk in Berlin vorgelegte Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Nichtraucherschutzgesetze in Deutschland gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen. „Die Bestimmungen zum Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland sind ein Flickenteppich und entsprechen nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind“ erklärt Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes. „Es liegt ein eklatanter Verstoß gegen Artikel 24 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention vor, der das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit anerkennt. Bund und Länder sind aufgefordert, hier umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung eines wirksamen Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche zu treffen. Sollten die Bundesländer nicht zu entsprechenden Maßnahmen bereit oder in der Lage sein, müssen Bundesregierung und Bundestag ihre Kompetenzen nutzen, um hier Abhilfe zu schaffen“ so Krüger weiter.

Der Schwerpunkt der öffentlichen Diskussionen zum Nichtraucherschutz richtet sich auf ein Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken. Dabei wurden in den meisten Nichtraucherschutzgesetzen auch Schutzvorschriften für Kinder und Jugendliche erlassen, die Rauchverbote in Schulen, in Kindertagesstätten und auf Spielplätzen normierten. Diese drei Bereiche stehen im Fokus der Analyse des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Für den Bereich der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft kann dabei festgestellt werden, dass sich im Zuge der Diskussionen um den Nichtraucherschutz in Deutschland die Situation in den Schulen verbessert hat. Allerdings muss auch konstatiert werden, dass die Regelungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind und in vielen Fällen von einem umfassenden Nichtraucherschutz nicht gesprochen werden kann. Insgesamt müssen die Gesetze in allen Bundesländern auf den Prüfstand. Dabei sind Regelungen anzustreben, die ein ausnahmsloses Rauchverbot in Schulen unabhängig von der Trägerschaft, auf dem Schulgelände, bei Veranstaltungen und Festen außerhalb der Schule, bei Ausflügen und Klassenfahrten vorsehen. Jede Ausnahmeregelung widerspricht sowohl dem Gesundheitsschutz als auch der Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen, die für einen Nichtraucherschutz äußerst wichtig ist.

Bei den Kindertageseinrichtungen kann festgestellt werden, dass bereits vor den Diskussionen um einen umfassenden Nichtraucherschutz in Deutschland die Situation als zufrieden stellend bezeichnet werden konnte. Allerdings gibt es auch hier an verschiedenen Stellen Nachbesserungsbedarf, damit ein Rauchverbot zukünftig in allen Bundesländern sowohl innerhalb der Kindertageseinrichtungen als auch auch bei Veranstaltungen und Festen außerhalb der Kindertageseinrichtungen, bei Ausflügen und Fahrten gilt. Außerdem besteht dringender Handlungsbedarf im Bereich der Kindertagespflege. Hier wird in vielen Bundesländern dem Gesundheitsschutz der Kinder nicht der Stellenwert eingeräumt, den er eigentlich haben müsste.

Für den Bereich der Kinderspielplätze kann festgestellt werden, dass sich im Zuge der Diskussionen um einen umfassenden Nichtraucherschutz in Deutschland die Situation in vier Bundesländern (Bayern Brandenburg, Niedersachsen, Saarland) verbessert hat. In der überwiegenden Zahl der Bundesländer hat sich nichts verändert, es kann von einem umfassenden Nichtraucherschutz nicht gesprochen werden kann. Deshalb müssen die Nichtraucherschutzgesetze dahingehend nachgebessert werden, dass ein Rauchverbot zukünftig auf allen Kinderspielplätzen im Freien und auf allen Indoor-Spielplätzen gilt. Hier muss von den Bundesländern dem Gesundheitsschutz der Kinder der ihm zustehende Stellenwert eingeräumt werden.

Der Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Deutschland weist nicht nur im Schul- oder Kitabereich eine Reihe von Lücken auf, sondern auch an vielen anderen Stellen. Ein Beispiel dafür sind die Regelungen bezogen auf so genannte Vereinsgaststätten, die dringend nachgebessert werden müssen. Deshalb muss eine ernsthafte Debatte darüber geführt werden, an welchen Orten ein umfassender Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche notwendig ist. Es ist an der Zeit, dabei auch Orte wie Freibädern oder Freizeitparks in der Diskussion zu berücksichtigen. Und es muss zumindest die ernsthafte Auseinandersetzung darüber geführt werden, ob im Sinne eines umfassenden Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche ein Rauchverbot auch in Autos und Wohnungen geboten ist.

Für die Analyse wurden die Nichtraucherschutzgesetze der Bundesländer und zahlreiche Einzelvorschriften (Schulgesetze, Gesetze zur Kindertagesbetreuung etc.) sowie Landtagsdrucksachen und Anhörungen zum Nichtraucherschutz ausgewertet. Darüber hinaus wurde ein Fragebogen an die Gesundheits- und Sozialministerien der Bundesländer verschickt, der von 15 Ministerien mehr oder weniger ausführlich beantwortet wurde und eine gute Grundlage der Analyse war.

Downloaden Sie sich hier die Broschüre als PDF-Datei (ca. 5 MB)Hinweis: PDF-Datei

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