Kinderrechte in Deutschland
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23.02.2009

Deutsches Kinderhilfswerk: Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg muss umgehend verbessert werden

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert den Baden- Württembergischen Landtag auf, den Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg umgehend zu verbessern. „Das Landesnichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg verstößt gegen die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention“ betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kindferhilfswerkes. „Das Deutsche Kinderhilfswerk hat deshalb in einer Stellungnahme die Mitglieder des Sozialaus- schusses schriftlich aufgefordert, hier sofort gesetzliche Änderungen auf den Weg zu bringen. Wir brauchen in Baden-Württemberg ein ausnahmsloses Rauchverbot in Schulen und in den Räumlichkeiten der Kindertagespflege. Zudem muss es für einen umfassenden Nichtraucherschutz endlich ein flächendeckendes Rauchverbot auf Kinderspielplätzen im Freien und Indoor-Spielplätzen geben“ so Krüger weiter.

Nach Ansicht des Deutschen Kinderhilfswerkes muss eine ernsthafte Debatte darüber geführt werden, an welchen Orten ein umfassender Nichtraucherschutz für Kinder und Jugendliche notwendig ist. Es ist an der Zeit, dabei auch Orte wie Freibäder oder Freizeitparks in der Diskussion zu berücksichtigen. Und es muss zumindest die ernsthafte Auseinandersetzung darüber geführt werden, ob im Sinne eines umfassenden Nichtraucherschutzes für Kinder und Jugendliche ein Rauchverbot auch in Autos und Wohnungen geboten ist.

Eine vom Deutschen Kinderhilfswerk vor kurzem vorgelegte bundesweite Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Nicht- raucherschutzgesetze in Deutschland gegen die UN-Kinderrechts- konvention verstoßen. Sowohl im Bereich der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, bei den Kindertageseinrichtungen und den Räumlichkeiten der Kindertagespflege, im Bereich der Kinderspielplätze im Freien und Indoor-Spielplätze wird in vielen Bundesländern dem Gesundheits-schutz der Kinder nicht der Stellenwert eingeräumt, den er eigentlich haben müsste. Für die Analyse wurden die Nicht- raucherschutzgesetze der Bundesländer und zahlreiche Einzelvorschriften (Schulgesetze, Gesetze zur Kindertagesbetreuung etc.) sowie Landtagsdrucksachen und Anhörungen zum Nichtraucherschutz ausgewertet. Darüber hinaus wurde ein Fragebogen an die Gesundheits- und Sozialministerien der Bundesländer verschickt, der von 15 Ministerien mehr oder weniger ausführlich beantwortet wurde und eine wesentliche Grundlage der Studie war.

Die Studie mit den Einzelergebnissen in den Bundesländern steht unter www.kinderpolitik.de zum Download bereit.

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (Tel.: 030/308693-11, mail: kruse@dkhw.de)


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