Kinderrechte in Deutschland
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23.02.2009

Deutsches Kinderhilfswerk: Erhöhung der Regelsätze reicht nicht aus

Der Deutsche Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung im Rahmen des Konjunkturpaketes II auch die Erhöhung der Regelsätze für 6- bis 13-jährige Kinder aus HartzIV-Familien beschlossen. Dazu erklärt der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes Thomas Krüger: „Grundsätzlich begrüßt das Deutsche Kinderhilfswerk die Erhöhung als ein Schritt in die richtige Richtung. Aber diese Erhöhung reicht bei weitem nicht aus. Denn angesichts der steigenden Kosten, insbesondere für Kinder, wird es für viele Familien in Deutschland immer schwieriger, ihren Kindern einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Außerdem gehen Kinder bis 6 Jahren und Jugendliche bei diesen Beschlüssen völlig leer aus.“

Mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hat die Bundesrepublik Deutschland das Recht der Kinder auf einen angemessenen Lebensstandard anerkannt. Dieser muss die körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung der Kinder berücksichtigen.

„Das Deutsche Kinderhilfswerk hat die Bundesregierung seit Jahren darauf hingewiesen, dass für Kinder und Jugendliche eine eigenständige Berechnung der Regelsätze notwendig ist. Hier ist eine eigene Existenzsicherung für Kinder erforderlich, die sich nicht an den Bedürfnissen von Erwachsenen, sondern am tatsächlichen Bedarf von Kindern orientiert. Damit würde die Bundesrepublik Deutschland endlich ihren Verpflichtungen aus der UN-Kinderrechtskonvention nachkommen“ so Krüger weiter.

In Deutschland sind nach aktuellen Berechnungen des Deutschen Kinderhilfswerkes fast 3 Millionen Kinder und Jugendliche von Armut betroffen. Keine andere gesellschaftliche Altersgruppe ist so stark von Armut betroffen wie Kinder und Jugendliche. Besonders schwierig ist die Situation in Familien mit nur einem Elternteil und für Familien aus Zuwandererfamilien.

Bei Rückfragen: Michael Kruse, Pressesprecher und Leiter Information und Öffentlichkeitsarbeit (fon.: 030/308693-11, mail: kruse@dkhw.de)


Das Deutsche Kinderhilfswerk (www.dkhw.de), Interessenvertreter für ein kinderfreundliches Deutschland, wurde 1972 in München gegründet. Als Initiator und Förderer setzt sich der gemeinnützige Verein seit über 35 Jahren für die Umsetzung der Rechte der Kinder in Deutschland ein.

Bitte helfen Sie: Spendenkonto 333 11 11, Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 100 205 00
Spenden können Sie aber auch unter www.dkhw.de oder www.chancen-spenden.de oder in die Spendendose in Ihrer Nähe



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Das Deutsche Kinderhilfswerk e.V. setzt sich seit 50 Jahren für die Rechte von Kindern in Deutschland ein. Die Überwindung von Kinderarmut und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Angelegenheiten stehen im Mittelpunkt der Arbeit als Kinderrechtsorganisation. Der gemeinnützige Verein finanziert sich überwiegend aus privaten Spenden, dafür stehen seine Spendendosen an ca. 40.000 Standorten in Deutschland. Das Deutsche Kinderhilfswerk initiiert und unterstützt Maßnahmen und Projekte, die die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen, unabhängig von deren Herkunft oder Aufenthaltsstatus, fördern. Die politische Lobbyarbeit wirkt auf die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland hin, insbesondere im Bereich der Mitbestimmung von Kindern, ihren Interessen bei Gesetzgebungs- und Verwaltungsmaßnahmen sowie der Überwindung von Kinderarmut und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe aller Kinder in Deutschland.