Informationen aus den Bundesländern
Schleswig-Holstein
Kinder- und Jugendgremien
Ansprechpersonen auf Landesebene
Akademiestandort
Fördermöglichkeiten
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen
Kinder- und Jugendgremien
In Schleswig-Holstein existieren derzeit etwa 60 Kinder- und Jugendgremien. Alle sind auf der Kinder- und jugendpolitischen Landkarte zu finden.
Ansprechpersonen auf Landesebene
Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Schleswig-Holstein u.a. folgende Kontakte:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein | Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung SH
Silke Schmidt (ehem. Löbbers)
Telefon: 0431 988 74 79
E-Mail: silke.schmidt@sozmi.landsh.de
Web: www.sozialministerium.schleswig-holstein.de
Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V.
Web: https://www.ljrsh.de/
E-Mail: info@ljrsh.de
Akademiestandort
Internationale Bildungsstätte Jugendhof Scheersberg
Therese Weinhonig
Tel. 04662 8705 12
therese.weinhonig@scheersberg.de
https://kijupa.adb.de/standorte/schleswig-holstein/
Fördermöglichkeiten
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.
Weitere Förderungen sind hier zusammengestellt:https://www.ljrsh.de/service/foerderungen/landesfoerderung/
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
LANDESEBENE
Wahlalter bei Landtagswahlen: 16
passives Wahlrecht (gewählt werden): 18
Beteiligungsrechte in der Landesverfassung
Verfassung des Landes Schleswig-Holstein (in der Fassung vom 2. Dezember 2014)
Artikel 10 - Schutz von Kindern und Jugendlichen
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.
Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
(Jugendförderungsgesetz - JuFöG -) Vom 5. Februar 1992
§4 - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der komplette Abschnitt im Jugendförderungsgesetz kann hier nachgelesen werden.
KOMMUNALE EBENE
Wahlalter für Kommunalwahlen: 16
passives Wahlrecht (gewählt werden): 18
Beteiligungsrechte in der Gemeindeordnung
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein
(Gemeindeordnung - GO -) in der Fassung vom 28. Februar 2003
§47 f - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der komplette Abschnitt in der Gemeindeordnung kann hier nachgelesen werden.
Weitere Informationen
Meine Gemeinde und ich – Infos für junge Leute, eine Broschüre des Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, mit Informationen zu Kinder- und Jugendvertretungen, Fragen und Antworten, lokalen Ansprechpersonen und vielem mehr.
Einmal im Jahr tagt das landesweite Treffen aller Kinder- und Jugendbeiräte und -parlamente in Schleswig-Holstein: PartizipAction!
Die Kooperationsveranstaltung wird vom Kreisjugendring Stormarn e.V., dem Kinder- und Jugendbeirat Ahrensburg und der Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ organisiert und durchgeführt.
Kontakt:
Telefon: 04531 8881010
E-Mail: office@kjr-stormarn.de