Informationen aus den Bundesländern
Sachsen
Kinder- und Jugendgremien
Ansprechpersonen auf Landesebene
Veranstaltungen
Fördermöglichkeiten
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen
Kinder- und Jugendgremien
In Sachsen existieren derzeit knapp 30 Kinder- und Jugendgremien.
Ansprechpersonen auf Landesebene
Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Sachsen u.a. folgende Kontakte:
Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen im Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.
Norbert Hanisch
Telefon: +49 351 316790
E-Mail: n.hanisch@kjrs.de
Web: www.kinder-jugendbeteiligung-sachsen.de
Instagram: kinder_und_jugendring_sachsen
Programmleitung Jugend bewegt Kommune
Ansprechperson: Anikó Popella
Fon: 0351 32 01 56 50
E-Mail: aniko.popella@dkjs.de
Web: https://www.starkimland.de/
Veranstaltungen
Aktuell gibt es keine Termine.
Fördermöglichkeiten
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.
oder auch
Sonderfonds wie "Flüchtlingskinder in Deutschland" und "Gesunde Ernährung"
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier.
Hoch vom Sofa! Ein Förderprogramm für Kinder- und Jugendprojekte
der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz
Antragsfrist: ab März
Förderhöhe: bis zu 2.500€
Weitere Informationen gibt es hier.
Novum Fördertopf 2019
Sächsische Jugendstifung
Förderhöhe: bis zu 500€
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier.
PerfAct – Projektförderung für nicht-rechte Jugendgruppen in Sachsen
vom Kulturbüro Sachsen e.V.
Förderhöhe: Aktionen mit bis zu 1,000€, weitere Maßnahmen bis zu 10,000€
Antragsfrist: je 22.3. und 01.09.
Weitere Informationen gibt eshier.
Weitere aktuelle Ausschreibungen für Fördermittel gibt es hier.
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
LANDESEBENE
Wahlalter bei Landtagswahlen: 18
Beteiligungsrechte in der Landesverfassung
Sächsische Landesverfassung
§9 Abs. 1- Kinder- und Jugendschutz
(1) Das Land erkennt das Recht eines jeden Kindes auf eine gesunde seelische, geistige und körperliche Entwicklung an.
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.
KOMMUNALE EBENE
Wahlalter für Kommunalwahlen: 18
Beteiligungsrechte in der Gemeindeordnung
Sächsische Gemeindeordnung
§ 47a - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.
Der komplette Abschnitt in der Gemeindeordnung kann hier nachgelesen werden.
Weitere Informationen
Kindervereinigung Sachsen e.V. hat einen Leitfaden für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Sachsen erarbeitet.
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat eine Zusammenstellung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen herausgegeben. Sie vergleicht die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Mit dem Programmverbund Stark im Land?– Lebensräume gemeinsam gestalten?macht sich die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJS) für Kinder- und Jugendbeteiligung im ländlichen Raum in Sachsen stark. Stark im Land unterstützt Kommunen dabei, kinder- und jugendgerechter zu werden und ermuntert junge Menschen, ihre Lebenswelt aktiv mitzugestalten.
Die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen im Kinder- und Jugendring Sachsen stellt Materialien zu Kinder- und Jugendbeteiligung bereit und veranstaltet regelmäßig unterschiedliche Formate in diesem Bereich.