Informationen aus den Bundesländern
Sachsen
Kinder- und Jugendgremien
Ansprechpersonen auf Landesebene
Akademiestandort
Fördermöglichkeiten
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen
Kinder- und Jugendgremien
In Sachsen existieren derzeit knapp 36 Kinder- und Jugendgremien. Alle sind auf der Kinder- und jugendpolitischen Landkarte zu finden.
Ansprechpersonen auf Landesebene
Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Sachsen u.a. folgende Kontakte:
Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen
Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.
Mai: servicestelle-beteiligung@kjrs.de
Telefon: +49 351 316790
Web: www.kinder-jugendbeteiligung-sachsen.de
Programmleitung Jugend bewegt Kommune
Web: https://www.starkimland.de/
Kinder- und Jugendring Sachsen
Web: https://www.kjrs.de/
E-Mail: info@kjrs.de
Kinder- und Jugendbeauftragte des Sächsischen Staatsregierung
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
E-Mail: kjb@sms.sachsen.de
Web: www.kinderbeauftragte.sachsen.de
Akademiestandort
Aktuell gibt es keinen Standort.
Fördermöglichkeiten
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.
Novum Fördertopf
Sächsische Jugendstifung
Förderhöhe: bis zu 500€
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es https://www.saechsische-jugendstiftung.de/foerderung/novum
Weitere aktuelle Ausschreibungen für Fördermittel gibt es https://soziokultur-sachsen.de/akt-foerderausschreibung
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
LANDESEBENE
Wahlalter bei Landtagswahlen: 18
Beteiligungsrechte in der Landesverfassung
Sächsische Landesverfassung
§9 Abs. 1- Kinder- und Jugendschutz
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.
KOMMUNALE EBENE
Wahlalter für Kommunalwahlen: 18
Beteiligungsrechte in der Gemeindeordnung
Sächsische Gemeindeordnung
§ 47a - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der komplette Abschnitt in der Gemeindeordnung kann hier nachgelesen werden.
Weitere Informationen
Kindervereinigung Sachsen e.V. hat einen Leitfaden für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Sachsen erarbeitet.