Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Sebastian Schiller

Leiter Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

030 - 308693-42
Informationen aus den Bundesländern

Sachsen


Kinder- und Jugendgremien

In Sachsen existieren derzeit knapp 36 Kinder- und Jugendgremien. Alle sind auf der Kinder- und jugendpolitischen Landkarte zu finden.


Ansprechpersonen auf Landesebene

Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Sachsen u.a. folgende Kontakte:

Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Sachsen
Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.
Mai: servicestelle-beteiligung@kjrs.de
Telefon: +49 351 316790
Web: www.kinder-jugendbeteiligung-sachsen.de

Programmleitung Jugend bewegt Kommune
Web: https://www.starkimland.de/

Kinder- und Jugendring Sachsen 
Web: https://www.kjrs.de/
E-Mail: info@kjrs.de

Kinder- und Jugendbeauftragte des Sächsischen Staatsregierung
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
E-Mail: kjb@sms.sachsen.de
Web: www.kinderbeauftragte.sachsen.de


Akademiestandort

Aktuell gibt es keinen Standort.


Fördermöglichkeiten

Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.

Novum Fördertopf 
Sächsische Jugendstifung
Förderhöhe: bis zu 500€
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es https://www.saechsische-jugendstiftung.de/foerderung/novum

Weitere aktuelle Ausschreibungen für Fördermittel gibt es https://soziokultur-sachsen.de/akt-foerderausschreibung


Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche

LANDESEBENE

Wahlalter bei Landtagswahlen: 18

Beteiligungsrechte in der Landesverfassung

Sächsische Landesverfassung
§9 Abs. 1- Kinder- und Jugendschutz
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.

KOMMUNALE EBENE

Wahlalter für Kommunalwahlen: 18

Beteiligungsrechte in der Gemeindeordnung

Sächsische  Gemeindeordnung
§ 47a - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Der komplette Abschnitt in der Gemeindeordnung kann hier nachgelesen werden. 


Weitere Informationen

Kindervereinigung Sachsen e.V. hat einen Leitfaden für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Sachsen erarbeitet.