Informationen aus den Bundesländern
Rheinland-Pfalz
Kinder- und Jugendgremien
Ansprechpersonen auf Landesebene
Veranstaltungen
Fördermöglichkeiten
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen
Kinder- und Jugendgremien
In Rheinland-Pfalz existieren derzeit ca. 30 Kinder- und Jugendgremien.
Außerdem gibt es den Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen Rheinland-Pfalz.
Der Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen Rheinland-Pfalz wurde 2017 gegründet. Er dient der Interessensvertretung aller kommunalen Jugendvertretungen in Rheinland-Pfalz. Aus jeder Gemeinde darf eine Vertreterin oder ein Vertreter einer Jugendvertretung in den Dachverband eintreten.
Kontakt:
E-Mail: hallo@jvrlp.de
Web: www.jugendvertretungen-rlp.de
Ansprechpersonen auf Landesebene
In Rheinland-Pfalz existiert bisher keine Fach- und Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung.
Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit ist zunächst das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz (Bereich Jugendpolitik) zuständig:
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz
Jugendpolitik, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Partizipation
Lucia Stanko
Telefon: 06131 - 16 4495
E-Mail: lucia.stanko@msagd.rlp.de
Web: www.mffjiv.rlp.de
Weiterhin existiert als direkte Interessenvertretung der:
Dachverband der kommunalen Jugendvertretungen Rheinland-Pfalz
E-Mail: hallo@jvrlp.de
Web: www.jugendvertretungen-rlp.de
Veranstaltungen
Jährliches Landestreffen der kommunalen Jugendvertretungen
Das Treffen findet einmal im Jahr statt.
Es wird organisiert vom Verein medien.rlp – Institut für Medien und Pädagogik e.V. und gefördert vom Jugendministerium Rheinland-Pfalz.
Webseite: https://jugend.rlp.de/jvt
Fördermöglichkeiten
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.
oder auch
Sonderfonds wie "Flüchtlingskinder in Deutschland" und "Gesunde Ernährung"
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier.
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend und Verbraucherschutz
Förderhöhe: bis zu 3.000€
Antragsfrist: 15. September
Weitere Informationen gibt es hier.
Weitere Fördermöglichkeiten sind auf der Webseite von jugend.rlp.de zu finden.
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
LANDESEBENE
Wahlalter bei Landtagswahlen: 18
Beteiligungsrechte in der Landesverfassung
Landesverfassung Rheinland Pfalz
§24 [Schutz der Kinder]
Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung. Die staatliche Gemeinschaft schützt und fördert die Rechte des Kindes. Nicht eheliche Kinder haben den gleichen Anspruch auf Förderung wie eheliche Kinder. Kinder genießen besonderen Schutz insbesondere vor körperlicher und seelischer Misshandlung und Vernachlässigung.
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.
KOMMUNALE EBENE
Wahlalter für Kommunalwahlen: 18
Beteiligungsrechte in der Gemeindeordnung
Gemeindeordnung (GemO) Landesrecht Rheinland-Pfalz
§16c GemO Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.
Der komplette Abschnitt in der Gemeindeordnung kann hier nachgelesen werden.
§56b GemO – Jugendvertretung
(1) In einer Gemeinde kann auf Grund einer Satzung eine Jugendvertretung eingerichtet werden.
(2) Für die Jugendvertretung gilt § 56a Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 und 3 entsprechend.
Der komplette Abschnitt in der Gemeindeordnung kann hier nachgelesen werden.
§ 11c der Landkreisordnung Rheinland-Pfalz:
Der Landkreis soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll der Landkreis über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.
Der komplette Abschnitt in der Landkreisordnung kann hier nachgelesen werden.
Weitere Informationen
Das Institut für Medien und Pädagogik e.V. informiert auf der Webseite https://jugend.rlp.de u.a. über Beteiligungsthemen in Rheinland-Pfalz.
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat eine Zusammenstellung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen herausgegeben. Sie vergleicht die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.