Informationen aus den Bundesländern
Hamburg
Kinder- und Jugendgremien
Ansprechpersonen auf Landesebene
Akademiestandort
Fördermöglichkeiten
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen
Kinder- und Jugendgremien
In Hamburg existiert derzeit ein Kinder- und Jugendparlament. Dieses ist auf der Kinder- und jugendpolitischen Landkarte zu finden.
Ansprechperson auf Landesebene
Bei Fragen und Anliegen zur Kinder- und Jugendbeteiligung gibt es in Hamburg u.a. folgende Kontakte:
Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Anja Zeese
Tel: (040) 428 63-2407
Web: www.hamburg.de/basfi
Landesjugendring Hamburg:
E-Mail: info@ljr-hh.de
Web: www.ljr-hh.de
Akademiestandort
W3_Werkstatt für internationale Kultur und Politik e.V.
Lena Stelling — W3_/Pling Kollektiv
stelling@w3-hamburg.de / 0163–4717902
Juri Pargätzi — W3_/Pling Kollektiv
pargaetzi@w3-hamburg.de/ 0159–01626939
https://w3-hamburg.de/start/themen/akademie-fuer-kinder-und-jugendparlamente-standort-hamburg/
Fördermöglichkeiten
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.
Länderfonds Hamburg „Rechte und Beteiligung von Hamburger Kindern und Jugendlichen“
Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Deutsche Kinderhilfswerk betreiben den Länderfonds. Erstes Ziel des Fonds ist die Verbesserung der Beteiligung sowie der demokratischen Mitbestimmung von jungen Menschen auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention.
Förderhöhe: in der Regel mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 5.000 €, im besonders begründeten Einzelfall mit bis zu 10.000 €.
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier.
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
LANDESEBENE
Wahlalter bei Landtagswahlen: 16
Passives Wahlrecht (gewählt werden): 18
Beteiligungsrechte in der Landesverfassung
Landesverfassung von Hamburg (HmbVerf )
Kinderrechte sind in der Präambel der Landesverfassung verankert: “ Die Freie und Hansestadt Hamburg achtet, schützt und fördert die Rechte der Kinder.”
Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AG SGB VIII)
§ 9 Verfahren und § 13 Landesjugendhilfeausschuss
Der komplette Abschnitt im AG SGB VIII kann hier nachgelesen werden.
Hamburger Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) (2016)
§ 33
Der komplette Abschnitt im Hamburger Bezirksverwaltungsgesetz kann hier nachgelesen werden.
Weitere Informationen
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat eine Zusammenstellung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen herausgegeben. Sie vergleicht die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.