Informationen aus den Bundesländern
Hamburg
Kinder- und Jugendgremien
Ansprechpersonen auf Landesebene
Veranstaltungen
Fördermöglichkeiten
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen
Kinder- und Jugendgremien
In Hamburg existieren derzeit ein Kinder- und Jugendparlament..
Ansprechpersonen auf Landesebene
In Hamburg existiert bisher keine Fach- und Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung.
Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit ist zunächst die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zuständig:
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
Anja Zeese
E-Mail: anja.zeese@basfi.hamburg.de
Web: www.hamburg.de/basfi
Veranstaltungen
Jugend im Parlament
Planspiel
Veranstalter: Hamburgische Bürgerschaft
Die Veranstaltung findet ein Mal im Jahr statt.
Nächste Veranstaltung: 21. – 25. September 2020
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite.
Fördermöglichkeiten
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.
oder auch
Sonderfonds wie "Flüchtlingskinder in Deutschland" und "Gesunde Ernährung"
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier.
Länderfonds Hamburg „Rechte und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“
Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Deutsche Kinderhilfswerk betreiben den Fonds. Erstes Ziel des Fonds ist die Verbesserung der Beteiligung sowie der demokratischen Mit-bestimmung von jungen Menschen auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention.
Förderhöhe: in der Regel mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 5.000 €, im besonders begründeten Einzelfall mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 10.000 €
Antragsfrist: fortlaufend
Weitere Informationen gibt es hier.
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
LANDESEBENE
Wahlalter bei Landtagswahlen: 16
Passives Wahlrecht (gewählt werden): 18
Beteiligungsrechte in der Landesverfassung
Landesverfassung von Hamburg (HmbVerf )
In der Landesverfassung von Hamburg (HmbVerf ) sind keine Kinderrechte normiert.
Hamburgisches Gesetz zur Ausführung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (AG SGB VIII)
§9 Verfahren:
An den Beratungen der Jugendhilfeausschüsse sind junge Menschen sowie weitere Personen, die von den jeweiligen Beschlüssen betroffen werden, in geeigneter Weise zu beteiligen.
Der komplette Abschnitt im AG SGB VIII kann hier nachgelesen werden.
Hamburger Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) (2016)
§3
Das Bezirksamt muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu entwickelt das Bezirksamt geeignete Verfahren.
Der komplette Abschnitt im Hamburger Bezirksverwaltungsgesetz kann hier nachgelesen werden.
Weitere Informationen
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat eine Zusammenstellung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen herausgegeben. Sie vergleicht die gesetzlichen Bestimmungen in den Bundesländern hinsichtlich der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.