Informationen aus den Bundesländern
Baden-Württemberg
Kinder- und Jugendgremien
Ansprechpersonen auf Landesebene
Akademiestandort
Fördermöglichkeiten
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche
Weitere Informationen
Kinder- und Jugendgremien
In Baden-Württemberg existieren derzeit 86 Kinder- und Jugendgremien. Alle sind auf der Kinder- und jugendpolitischen Landkarte zu finden.
Außerdem gibt es den Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg, die Interessenvertretung der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg.
Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e.V.
Signal/Whatsapp: +49 1515 33 017 84
E-Mail: info@jugendgemeinderat.de
Web: www.jugendgemeinderat.de
Ansprechpersonen auf Landesebene
Bei Fragen und Anliegen zu Beteiligung und Gremienarbeit gibt es in Baden-Württemberg u.a. folgende Kontakte:
Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung Baden-Württemberg
Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Baden-Württemberg e.V.
Telefon: 0711/95 80 28 10
E-Mail: info@lkjbw.de
Web: www.kinder-jugendbeteiligung-bw.de
Dachverband der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg e.V.
Telefon: 07042/83 17 33
E-Mail: sprecher@jugendgemeinderat.de
Web: www.jugendgemeinderat.de
Landesarbeitsgemeinschaft Kinderinteressen Baden-Württemberg e.V. (abgekürzt: LAG KieV)
Netzwerk von kommunalen Kinderbüros und -beauftragten sowie von Verbänden, Vereinen und Initiativen, die sich für Kinderinteressen stark machen.
Geschäftsstelle LAG KieV
Birgit Schreiber, 1. Vorsitzende
c/o Stadt Mannheim
Telefon: 0621/293 36 57
E-Mail: birgit.schreiber@mannheim.de
Web: www.lag-kiev.de
Landeszentrale für Politische Bildung
Fachbereich Jugend und Politik
Telefon: 0711/16 40 990
E-Mail: lpb@lpb-bw.de
Web: www.lpb-bw.de
Akademiestandort
Internationales Forum Burg Liebenzell
Ann-Kathrin Leide & Jovanna Schneider
07052 9245–23
studienleitung@internationalesforum.de
https://www.internationalesforum.de/
Fördermöglichkeiten
Themenfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes
zu Themen wie Kinderpolitik, Spielräume, Medienkompetenz, Kinderkultur
Förderhöhe: i.d.R. max. 5.000 Euro
Antragsfrist: jeweils der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres
Weitere Informationen gibt es hier.
Beteiligungstaler - Projektefonds zur Förderung von Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung
Förderhöhe: bis zu 2.000€
Antragsfrist: 31. Juli 2020
Weitere Informationen gibt es hier.
Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg
LANDESEBENE
Wahlalter bei Landtagswahlen: 16
Beteiligungsrechte in der Landesverfassung:
Landesverfassung Baden-Württembergs (BWVerf)
§2
Der komplette Abschnitt in der Landesverfassung kann hier nachgelesen werden.
KOMMUNALE EBENE
Wahlalter für Kommunalwahlen: 16
Beteiligungsrechte in der Gemeindeordnung
§ 41 a GemO
Der komplette Abschnitt in der Gemeindeordnung kann hier nachgelesen werden.
Weitere Informationen
Die Jugendstudie Baden-Württemberg von 2022, herausgegeben vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg findet man hier.