Kinderrechte in Deutschland
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METHODENDATENBANK - KINDERRECHTE.DE

Haus-Rat

Kurzbeschreibung:

Methodentyp „Haus-Rat“ und andere repräsentative Methoden von Mitbestimmung im Jugendhaus (Offenen Jugendarbeit). In allgemeinen freien Wahlen bestimmte Vertreter der BesucherInnen eines Jugendhauses bilden ein repräsentatives Entscheidungsgremium, das über alle (oder für Teilbereiche) anstehenden Partizipationsfragen im Jugendhaus entscheidet.

Methodentyp:
Spezifische Partizipationsmethode
Altersgruppe:
8 - 20
Gruppengröße:
3 - 12
Dauer:
regelmäßig
Verfahrensart:
sprechen
gestalten
Phase:
phasenübergreifend
Anzahl Personal:
1
Personal:
pädagogisch geschulte Fachkräfte
Jugendpflegerin/Jugendpfleger
Benötogtes Material:
Dokumentationsmittel (Flipchart, Taglichtschreiber usw.)
Sozialform:
in der Gesamtgruppe
Ziele:
Entscheidungen treffen
Förderung und Anregung der Kommunikation
Wünsche, Bedürfnisse und Meinungen von Kindern/Jugendlichen ermitteln
Vorteile:
Die Stärken liegen in der Vereinfachung von Klärungs- und Entscheidungsprozessen (wenn nur Wenige und dann noch auf längere Zeit mitdiskutieren und entscheiden).
Nachteile:
Die Schwächen liegen in den bekannten Problemen repräsentativer Demokratie: Der Kontakt zwischen „Abgeordneten“ und Wählern geht verloren, Funktionärsgruppen mit Macht entstehen, Entscheidungen treffen nicht mehr die Bedürfnisse der Betroffenen und die Räte „heben ab“.
Durchführung:
Hinweise zur Durchführung:

Im Prinzip werden die Arbeits- und Vorgehensweisen der parlamentarisch repräsentativen Demokratie übernommen. Danach müssten im Prinzip zunächst in einer Art „Grundgesetz“ die prinzipiellen Arbeitsweisen eines solchen Rates, die Wahlregeln, die Entscheidungswege und die Machtbefugnisse festgelegt werden. Häufig wird ein Rat durch die pädagogischen Fachkräfte vorgeschlagen und eingeführt. Es wäre dann Aufgabe eines ersten Rates, gemeinsame Regeln zu erarbeiten.

Im Weiteren müssen geeignete Kandidaten für eine Wahl gefunden werden. Häufig besteht ein Kriterium darin, dass sie unterschiedliche Besuchergruppen repräsentieren sollten. Es muss den Kandidaten klar sein, welche Rechte und Pflichten sie im Rat haben, und sie müssen ihren Wählern deutlich machen, welche Positionen sie vertreten wollen. Es sind also in einer Vorphase des „Wahlkampfes“ verschiedene Arbeitsweisen und Veranstaltungen nötig, mit denen sich die Kandidaten vorstellen und die Wähler sich ein Bild machen können. Schließlich sind die Ratsmitglieder zu wählen, dieses kann geschehen in öffentlichen basisdemokratischen Versammlungen mit öffentlicher Wahl oder in geheimer Wahl über Listen. Der neugewählte Rat entscheidet dann über seine „Geschäftsordnung“, in der die Regeln der gemeinsamen Entscheidungsprozesse und Verhandlungen festgelegt werden. Normalerweise werden dann Vorschläge gesammelt über Themen und Probleme, die behandelt und entschieden werden sollen. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass die „Abgeordneten“ immer wieder in Kontakt zu ihren Wählern treten, mit diesen anstehende Entscheidungen diskutieren und deren Positionen erheben und in die Ratsdiskussionen einbringen. Im Konsens oder mit Mehrheit gewählte Entscheidungen müssen ebenfalls an die Wähler kommuniziert werden. Geeignete Formen der Veröffentlichung der Entscheidungen müssen gefunden werden, ebenso wie Regelungen, mit denen die Wähler gegen Entscheidungen protestieren können.