Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

METHODENDATENBANK - KINDERRECHTE.DE

Kinder- und Jugendbeirat

Kurzbeschreibung:

Kinder und Jugendliche werden an der Planung direkt durch Mitwirkung in einem anerkannten kommunalpolitischen Gremium beteiligt. Der Beirat tagt etwa alle zwei Monate öffentlich.

Methodentyp:
Spezifische Partizipationsmethode
Altersgruppe:
10 - 27
Gruppengröße:
5 - 10
Dauer:
regelmäßig
Anzahl Personal:
1
Personal:
Jugendpflegerin/Jugendpfleger
Benötogtes Material:
1 kleiner Etat, Sitzungsgeld für die Mitglieder, Möglichkeiten zur Erstellung von Sitzungseinladungen, Unterlagen und Protokollen, unter Umständen Lautsprecheranlagen für die Sitzungen
Meterialbedarf:
gering
Sozialform:
in der Gesamtgruppe
Durchführung:

Wahlverfahren:

Der Beirat wird für zwei Jahre gewählt. An alle Kinder und Jugendlichen (zwischen 12 und 22 Jahren) der Gemeinde wird ein Informationsschreiben verschickt mit der Einladung zu einem Infoabend und einer Aufforderung sich als Kanditatin/Kandidat für die Wahl zum Beirat aufstellen zu lassen.

Der Infoabend kann in einer örtlichen Diskothek mit Musik und Quiz stattfinden. Kurze Zeit später stellen sich die Kandidaten

Hinweise zur Durchführung:

Erfahrungsgemäß ist die Einbeziehung der örtlichen Schulen sehr wichtig. Parlamentarische Formen sollen mit themenbezogenen Aktionen verknüpft werden.

Pädagogische Hinweise:

Es müssen für Kinder und Jugendlichen die Ergebnisse ihrer Tätigkeit erkennbar sein. Fachliche Begleitung ist unbedingt erforderlich.

Varianten:

Bei großen Gruppen und streuenden Antworten kann eine Einpunkt- oder Mehrpunktentscheidung auf am meisten vertretene Erwartungen/Befürchtungen hin zugespitzt werden.

Beiräte und parlamentarische Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung sind auch auf der Kreisebene realisierbar.

Sonstiges:

Kindern und Jugendlichen werden deutlich und formell Rechte eingeräumt. Es besteht die Gefahr, dass der Beirat erstarrt und zum Alibi-Gremium wird.