Kinderrechte in Deutschland
Engagement – Information – Vernetzung

Marvin Raphael Köhlert

Projektleitung Weiterbildungen, Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung

030 - 30 86 93 50
Fortbildung für Fachkräfte und Teamleitungen

Vermittlung von Kinderrechten und ihre praktische Anwendung im Stadtplanungsamt

Die Fortbildung ist ein Angebot des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Die Beachtung der Kinderrechte in den Kommunen hat in den vergangenen Jahren einen deutlichen Aufschwung bekommen. Bund und Länder messen den Interessen junger Menschen wachsende Bedeutung zu und untersetzen dies auch durch gesetzgeberische Maßnahmen, z.B. § 3 (1) BauGB oder Neuregelung SGB VIII.

Insbesondere die Qualifizierung von Mitarbeiter*innen in Kommunal-verwaltungen ist ein wichtiger Schlüssel, um die Anliegen von Kindern und Jugendlichen systematisch zu berücksichtigen. Dem Stadtplanungsamt kommt hierbei eine herausragende Bedeutung zu, da es den öffentlichen Raum und somit den Spiel-, Erlebnis-, Aufenthalts- und Bewegungsraum für junge Menschen verantwortet. Aus strategischer Sicht sollten die Qualifizierungen perspektivisch ämterübergreifend stattfinden, da Kinderrechte und insbesondere die Verwirklichung des Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention (Kindeswohlprinzip) in Verbindung mit Art. 12 (Recht auf Beteiligung) ein Querschnittsthema darstellen.

Die eintägige Weiterbildung für Fachkräfte und Teamleitungen sowie Auszubildende und Neueinsteiger*innen aus dem Stadtplanungsamt führt in die Kinderrechte mit Fokus auf Art. 3 und 12 ein und setzt diese in Bezug zur deutschen Gesetzgebung. Zudem wird geklärt, wie die gesetzlich vorgeschriebene Beachtung der Kinderrechte durch das Stadtplanungsamt zu erfolgen hat.

Allgemeine Informationen dazu, welche Inhalte die Fortbildung hat, für wen sie geeignet ist und wo Sie weitere Informationen erhalten, finden Sie hier.