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Gewaltschutz: Tendenzen und Herausforderungen

Tendenzen und Herausforderungen Gewaltschutz

Der Bereich Gewaltschutz stellt keinen thematischen Schwerpunkt des Deutschen Kinderhilfswerkes dar. Um dennoch eine fundierte Einschätzung zu gewährleisten, wurde die eigene Recherche durch eine digitale Expert*innenrunde mit zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen des Themenbereichs ergänzt, in der die Zielsetzungen der Europäischen Kinderrechtestrategie erörtert wurden.

Insgesamt kam es im Überprüfungszeitraum (2021-2026) zu einigen wichtigen Meilensteinen im Bereich des Gewaltschutzes für Kinder. Zu nennen ist hier etwa die Stärkung des Amtes der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) durch das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt (2025). Infolge der Pandemie wurden, insbesondere für den digitalen Raum, mehr Beratungsangebote geschaffen und Rechtsvorschriften verbessert. Das föderale System, sowie Fachkräftemangel stellen jedoch weiterhin strukturelle Herausforderungen für einen flächendeckenden und einheitlichen Kinderschutz in Deutschland dar. Hinzukommt, dass die Zahl der festgestellten Kindeswohlgefährdungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen.1

Im Folgenden werden Entwicklungen aus kinderrechtlicher Sicht abgebildet und anhand relevanter Beispiele dargestellt. Dabei wird im Schwerpunkt über die neuesten Veränderungen und nicht über bereits bestehende staatliche Maßnahmen berichtet. Der Text entspricht dem Stand von März 2026. Teilweise werden überschneidende Aspekte, die hier nicht aufgegriffen werden, in einem der anderen sechs Teilbereiche der Strategien weiter ausgeführt (s. dazu „Herausforderungen und Tendenzen“ in den Themenbereichen „Kindgerechte Justiz“ und „Zugang zu und sichere Technologie“).

1 Destatis, "Kindeswohlgefährdungen auf dem Höchststand"  

1. Gewalt verhindern und beenden

2. Institutionen und Fachkräfte sensibilisieren und stärken