Artikel 1 des italienischen Gesetzes formuliert erstmalig die gesetzliche Definition von Cybermobbing als „jegliche Art von psychischem Druck, Aggression, Belästigung, Erpressung, Verletzung, Beleidigung, Anschwärzung, Verleumdung, Identitätsdiebstahl und die Fälschung, ungesetzliche Bereicherung, Manipulierung oder Verarbeitung der persönlichen Daten Minderjähriger. Das beinhaltet auch die Verbreitung von jeglichen Dateninhalten online, die Auskunft über ein oder mehrere Familienmitglieder der minderjährigen Person geben, mit dem gezielten Vorsatz, eine minderjährige Person oder eine Gruppe Minderjähriger durch schweren Missbrauch, böswillige Attacken oder organisierte öffentliche Verleumdung zu isolieren.“
Artikel 2 sieht eine Stärkung des Kinderschutzes vor, indem er Kindern (über 14) oder ihren Eltern (unter 14) das Recht einräumt, Datenverantwortliche, Webseiten oder Social-Media-Plattformen direkt zu kontaktieren und das Blocken, Entfernen oder Löschen ihrer persönlichen Daten anfordern zu dürfen. Nach Erhalt dieser Anforderung muss der Empfänger innerhalb von 24 Stunden antworten und innerhalb von 48 Stunden der Anforderung nachkommen. Bei Unterlassen oder wenn die Eigentümerschaft der Webseite oder Social-Media-Plattform nicht ermittelt werden kann, kann eine formelle Beschwerde oder Anzeigenerstattung bei der italienischen Behörde für Datenschutz (Garante) eingereicht werden, die innerhalb von 48 Stunden bearbeitet wird (gemäß den Artikeln 143 zum Beschwerdemanagement und 144 zur Anzeigenerstattung des italienischen Datenschutzgesetzes).
Artikel 3 weist den Bildungseinrichtungen eine wichtige Rolle zu. Er erlegt dem italienischen Ministerium für Bildung und den Universitäten die Pflicht auf, ein institutionelles Forum von Fachleuten und beteiligten Parteien zu schaffen, auf dem Diskurse zum Cybermobbing angeregt, Handlungsmaßnahmen formuliert und die Umsetzung des Gesetzes verfolgt werden. Jede Schule ist verpflichtet, einen internen Kodex zum Schutz vor Mobbing und Cybermobbing festzulegen und ein ständiges Prüfungskommittee ins Leben zu rufen, in dem Schüler*innen, Lehrkräfte, Eltern und Fachleute vertreten sind. Jede Schule ernennt eine Lehrkraft als Kontaktperson, zuständig für Initiativen zum Schutz vor Cybermobbing und die Zusammenarbeit mit Polizei, örtlichen Vereinen und Jugendzentren.