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Kinder haben das Recht auf Schutz vor jeglicher Form von physischer und psychischer Gewalt.
Im Folgenden wird der bisherige Umsetzungsstand der Europäischen Kinderrechtestrategien im Bereich „Schutz vor Gewalt“ anhand ausgewählter nationaler Maßnahmen aus Bundes- und Landesebene dargestellt. Maßnahmen müssen dabei nicht explizit den Strategien zugeordnet werden, um zu ihrer Umsetzung beizutragen. Dargestellt werden staatlich oder staatlich geförderte Maßnahmen im Zeitraum von 2021 bis 2026. Dabei umfassen Maßnahmen Projekte, Rechtsvorschriften, Veröffentlichungen und andere Initiativen, die zu einer Verbesserung der Kinderrechte beigetragen haben. Die jeweilig dargestellten Impulse (Unterthemen) wurden auf Grundlage der thematischen Zielsetzungen der Implementierungsberichte der aktuellen Strategie des Europarates entwickelt.
Es handelt sich um eine nicht abschließende Darstellung ausgewählter Maßnahmen. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass nur ein bestimmter Überprüfungszeitraum untersucht wurde, das heißt nur Maßnahmen ab 2021 mit aufgenommen wurden.