kinderrechte.de – Das Praxisportal für Fachkräfte
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Die Gigabitstrategie der Bundesregierung sieht vor bis Ende 2025 Glasfaseranschlüsse zu verdreifachen. Dann sollen 50 Prozent der Haushalte und Unternehmen über Glasfaser an das Netz angeschlossen sein. Im Mobilfunk sollen wir möglichst bis 2026 eine flächendeckende, unterbrechungsfreie Sprach- und Datenkommunikation erreicht werden.
Der MINT-Aktionsplan 2.0 ist ein strategischer Rahmen zur Förderung von Kompetenzen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik entlang der gesamten Bildungskette. Er wurde im Juni 2022 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgestellt, um dem zunehmenden Fachkräftebedarf in diesen Bereichen zu begegnen. Der Aktionsplan verknüpft bestehende Förderprogramme von der frühkindlichen Bildung über Schule und Hochschule bis zur beruflichen Weiterbildung. Dazu zählen unter anderem Initiativen zur frühen MINT-Förderung, bundesweite Wettbewerbe, regionale MINT-Netzwerke sowie Maßnahmen zur geschlechtersensiblen Berufsorientierung wie der Girls’ und Boys’ Day.
Der Girls’ Day und der Boys’ Day sind bundesweite Aktionstage zur geschlechtersensiblen Berufs- und Lebensplanung von Kindern und Jugendlichen. Sie ermöglichen Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 bis 10 praxisnahe Einblicke in Berufsfelder, in denen Frauen oder Männer bislang unterrepräsentiert sind. Die Angebote reichen von Werkstätten über Labore bis zu Büros und Betrieben und werden bundesweit über digitale Platzfinder gebündelt. Koordiniert werden beide Aktionstage vom Kompetenzzentrum Technik–Diversity–Chancengleichheit e. V., der Boys’ Day wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Medienscouts NRW ist ein Peer-Education-Projekt der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit dem Ministerium für Schule und Bildung NRW aus dem Jahr 2024, das Schülerinnen und Schüler zu Medienscouts ausbildet, damit sie ihre Mitschülerinnen und Mitschüler bei Fragen und Herausforderungen rund um digitale Medien, Sicherheit im Netz und Mediennutzung beraten und unterstützen und so Medienkompetenz und Schutz im digitalen Alltag stärken. Seit dem Schuljahr 2024/2025 gibt es die Medienscouts NRW auch an Grundschulen.
Der Beitrag „10 Gebote der KI-Ethik – Ist KI gut oder böse?“ (2025) der EU-Initiative Klicksafe vermittelt ethische Orientierungspunkte für den Umgang mit Künstlicher Intelligenz, speziell im Kontext digitaler Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen. Die Online-Ressource richtet sich an Lehrkräfte, Eltern, Multiplikator:innen und junge Nutzer:innen, um Verantwortungs-, Sicherheits- und Schutzfragen rund um KI-Systeme verständlich zu thematisieren. Klicksafe wird durch das EU-Programm für ein digitales Europa (DIGITAL) sowie durch nationale Medienanstalten und Partnerorganisationen gefördert, getragen von einem Konsortium aus Medienbildungsakteuren.
frag ZEBRA (2025) ist ein interaktives Online-Angebot der Medienanstalt Nordrhein-Westfalen, das Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern niedrigschwellige Orientierung zu Fragen rund um digitale Medien vermittelt. Die Plattform beantwortet altersgerecht Fragen zum Umgang mit Smartphones, Sozialen Netzwerken, Spielen und anderen digitalen Themen und unterstützt damit die Entwicklung von Medienkompetenz. Sie richtet sich an junge Menschen sowie an erwachsene Begleiter:innen, die Kinder und Jugendliche im digitalen Alltag begleiten wollen.
Die Qualifizierung der Lehrkräfte im DigitalPakt Schule (2020-2023) war ein bundesweites Unterstützungs- und Fortbildungsangebot, das Lehrpersonen Kompetenzen für den digitalen Unterricht vermittelt. Ziel ist es, Lehrer:innen didaktisch und technisch zu befähigen, digitale Medien und Lernformen im Schulalltag sicher, pädagogisch fundiert und schülerzentriert einzusetzen. Die Maßnahme wird im Rahmen des DigitalPakts Schule durchgeführt, der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den Ländern finanziert wird, um die digitale Bildung in Deutschland systematisch zu stärken.
Das Förderprogramm der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ 2024) unterstützt bundesweit Projekte, die kindgerechte digitale Angebote entwickeln oder Orientierungshilfen für Kinder, Jugendliche und Erziehende im digitalen Raum bereitstellen. Das Programm läuft 2024 und fördert überregionale Maßnahmen, die altersgerechte digitale Teilhabe sowie Selbstschutz in sicheren digitalen Interaktionsräumen stärken; Bewerbungen waren bis Mai 2024 möglich, Fördermittel standen für bis zu acht Maßnahmen bereit. Die BzKJ ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend; gefördert werden Zuwendungen aus Bundesmitteln entsprechend dem Jugendschutzgesetz (§ 17a JuSchG) mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200.000 Euro.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „Neue Chancen für Kinder in Deutschland“ (2023) verfolgt die Bundesregierung das Ziel, familienbezogene Informationen, Leistungen und Unterstützungsangebote stärker zu digitalisieren. Durch nutzerfreundliche digitale Zugänge sollen insbesondere sozial benachteiligte Familien Unterstützungsleistungen leichter finden und in Anspruch nehmen können. Die Maßnahme wird ressortübergreifend umgesetzt und aus Bundesmitteln finanziert. Sie trägt dazu bei, Informationsbarrieren abzubauen, Zugangswege zu vereinfachen und die Chancengleichheit von Kindern durch verbesserte Teilhabe an sozialen Leistungen zu stärken.
Das Start-Chancen-Programm ist ein langfristiges Förderprogramm zur Stärkung von Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler. Es wurde 2024 gestartet und wird von Bund und Ländern gemeinsam umgesetzt. Ziel ist es, Bildungsungleichheiten zu reduzieren, unter anderem durch Investitionen in Infrastruktur, Schulentwicklung und multiprofessionelle Unterstützung. Die Förderung umfasst auch die Verbesserung digitaler Ausstattung und Zugänge zu digitalen Lern- und Unterstützungsangeboten. Das Programm ist auf zehn Jahre angelegt und wird aus Bundes- und Landesmitteln finanziert.
Mit dem Förderprogramm „Kindgerechte digitale Angebote und Maßnahmen zur Orientierung“ unterstützt die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz 2024 bundesweit Projekte, die sichere und altersgerechte digitale Angebote für Kinder und Jugendliche entwickeln. Durchgeführt wird das Programm von der BzKJ, gefördert aus Bundesmitteln im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ziel ist es, digitale Teilhabe, Orientierung und Schutz junger Menschen im Netz zu stärken. Die Förderung ist zeitlich auf das Jahr 2024 begrenzt.
Die Safer-Sexting-Kampagne der Landesmedienanstalt NRW aus dem Jahr 2023 befasst sich mit den Thema Sexting unter Jugendlichen. Mit einem Portal safer-sexting.de erklärt die LFM NRW, was es für ein sichereres Sexting zu beachten gilt. Außerdem werden Jugendliche für den Umgang mit intimen Bildern sensibilisiert - und dafür, dass bestimmte Verhalten im Netz Straftaten darstellen und auch als solche geahndet werden. Dazu gehören der Besitz und die Verbreitung von (kinder-)pornografischem Material. Für Fälle, in denen Fotos ungewollt in Umlauf geraten sind oder man unerwünscht Nacktbilder erhält, liefert die Seite ebenfalls Hilfsangebote. Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal finden außerdem umfangreiches Material, das im Unterricht und der Jugendarbeit genutzt werden kann.
In den Jahren 2025/26 richtet die Kampagne den Fokus darauf, wie Erwachsene konkret zur Prävention sexuellen Missbrauchs beitragen können. Zentrales Element ist der WhatsApp-Messenger-Kurs „7 Wochen. 7 Tipps“, der sich an Eltern und Fachkräfte richtet und vermittelt, wie Kinder gestärkt und Täterstrategien erkannt werden können. Für 2026/27 ist ein Schwerpunkt zu digitaler sexueller Gewalt geplant, der die Verantwortung Erwachsener für Schutzkonzepte und Begleitung von Kindern in Online-Räumen hervorhebt.
Der Gefährdungsatlas in seiner zweiten Auflage aus 2024 ist eine Publikation der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), die bundesweite Daten und Analysen zu Risiken und Gefährdungen für Kinder und Jugendliche im digitalen Raum zusammenstellt. Ziel der Veröffentlichung ist es, Fachkräften, Entscheidungsträger:innen und Politik eine evidenzbasierte Grundlage zur Einschätzung digitaler Gefährdungslagen zu bieten und daraus Handlungsempfehlungen für Prävention, Schutzkonzepte und Unterstützungsangebote abzuleiten. Der Atlas wird von der BzKJ im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und fortlaufend aktualisiert, um Veränderungen und Trends zeitnah abzubilden.
Was ist los mit Jaron? (2021) – Diese digitale Fortbildung wurde vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) gemeinsam mit den Kultusbehörden der Länder entwickelt, um schulisches Personal wie Lehrkräfte und Fachkräfte der Schulsozialarbeit für das Thema sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen zu sensibilisieren. In einem interaktiven Online-Grundkurs lernen Teilnehmende praxisnah Basiswissen und Handlungsoptionen kennen, damit sie belastete Schüler*innen erkennen und sicher unterstützen können.
Mit der Reform des Jugendschutzgesetzes (2021) wurden neue Regelungen für den Kinder- und Jugendmedienschutz geschaffen. Unter anderem wurde eine Verpflichtung zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen eingeführt, die Regelungen zu Alterskennzeichnungen für Computerspiele und Filme modernisiert und die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) geschaffen. Die Aufgaben den BzKJ sind gegenüber der Vorgängerinstitution (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) weiterentwickelt worden.
In der Publikationsreihe BzKJ Aktuell der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ 2025) reflektieren Autor:innen aus medienpädagogischer Sicht darüber, wie Medienpädagogik Handlungs- und Schutzfragen bei digitalen Angeboten wie sozialen Medien mit den Rechten von Kindern und Jugendlichen auf sichere, selbstbestimmte Teilhabe verbindet und damit Fachkräften Orientierung für die Praxis bietet.
Das Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (2021) bietet eine kostenlose bundesweite Hotline, vertrauliche Online-Beratung und eine zentrale Informations- und Serviceseite für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte, um Unterstützungs-, Beratungs- und Hilfsangebote für Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, leichter zu finden und zugänglich zu machen.
Dieses Factsheet des Hilfe-Portals Sexueller Missbrauch der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen fasst die zentralen Aufgaben des Portals zusammen: Es informiert über die kostenlose Hotline, die vertrauliche Online-Beratung sowie die zentrale Vermittlung regionaler Unterstützungs- und Beratungsangebote für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte, damit Kinder und Jugendliche, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, schnell und unkompliziert Hilfe finden.
Im Jahr 2025 wurde ein Rahmenkonzept für Datenschutz- und DSGVO-Verhaltensregeln speziell für Online-Beratungsstellen im Kinder- und Jugendbereich erarbeitet, um die datenschutzkonforme Gestaltung digitaler Beratungsprozesse zu stärken. Ziel ist es, Standards für den Umgang mit sensiblen personenbezogenen Daten in digitalen Hilfeangeboten zu definieren und die Rechtssicherheit für Träger, Fachkräfte und Ratsuchende zu erhöhen. Das Vorhaben wird gemeinsam getragen von Fachverbänden der Jugendhilfe und medienpädagogischen Einrichtungen und durch Bundesmittel gefördert, um sichere, rechtskonforme digitale Beratungsangebote zu gewährleisten.
Nummer gegen Kummer e. V. ist die Dachorganisation des größten, kostenfreien, telefonischen Beratungsangebotes für Kinder, Jugendliche und Eltern in Deutschland. Der Verein besteht schon seit 1980, in den letzten Jahren kam jedoch beispielsweise ein Angebote für eine Helpline auf Ukrainisch hinzu, inklusiver kostenfreier Materialien (2022). Das Projekt wird gefördert vom Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) im Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes.
Die Reform des Jugendschutzgesetzes ist zum 01. Mai 2021 in Kraft getreten. Das Gesetz sieht die Verpflichtung zu strukturellen Vorsorgemaßnahmen vor, die Modernisierung von Alterskennzeichen, eine konsequente Rechtsdurchsetzung (als ultima ratio Bußgelder gegenüber Anbietern) und die Schaffung einer Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
Im Kompetenznetzwerk im Themenfeld Hass im Netz arbeiten fünf etablierte Institutionen zusammen, die den Phänomenkomplex Hass im Netz aus unterschiedlichen Perspektiven bearbeiten. Es stellt und entwickelt themenbezogene Expertise für die bundesweite Fachpraxis und qualifiziert diese. Es bietet Beratung an, unter anderem für Betroffene von Hass im Netz, und betreibt Monitoring von Hass im Netz. Kinder und Jugendliche sollen dabei unter besonderen Schutz gestellt werden. Neben anderen Zielgruppen sollen durch das Kompetenznnetzwerk z.B. auch die Kinder- und Jugendhilfe sowie außerschulische Bildung angesprochen werden.
Der Beitrag „Was bringt das neue Digitale-Dienste-Gesetz für Kinder?“ der EU-Initiative Klicksafe erklärt, welche Auswirkungen das Digitale-Dienste-Gesetz (DSA) auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen in digitalen Räumen hat. Er beleuchtet, wie Pflichten für Plattform- und Dienstanbieter verbessert werden, um Risiken wie Gewalt, Belästigung oder schädliche Inhalte zu reduzieren, und welche neuen Möglichkeiten sich damit für den Kinderschutz im Netz ergeben. Die Darstellung richtet sich an Eltern, Lehrkräfte, Fachkräfte und junge Nutzer:innen und wird über das EU-Programm für ein digitales Europa (DIGITAL) gefördert sowie von nationalen Medienbildungs- und Jugendschutzakteuren unterstützt.
Das „Funk Angebot: Auf Klo“ war ein Talkformat des Content-Netzwerks „Funk“ von ARD und ZDF. Finanziert wird „Funk“ über den Rundfunkbeitrag. Das Talkformat „Auf Klo“ ist auf Youtube/Tiktok zu finden und sollte zwischen 2016 und 2024 einen Safer Space für Fragen rund um Sex, Beziehungen und verwandte Themen geboten.
"Dieser wissenschaftliche Beitrag aus der Fachzeitschrift Mediendiskurs (Ausgabe 102, 26. Jg.) von Nicola Döring beleuchtet, welche Formen, Akteur:innen und Qualitätsfragen bei **sexuellen Bildungsangeboten auf Social-Media-Plattformen** existieren, wie vielfältig diese digital verbreiteten Inhalte sind und welche Chancen wie Herausforderungen sie für Wissen, Selbst- und Beziehungskompetenz junger Menschen bieten.
Das JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis begleitet in einer besonderen Verbindung aus Theorie, Forschung und Praxis die Medienaneignung kleiner und großer Menschen.
Das JFF unterstützt Menschen in ganz Deutschland dabei, Medien kompetent zu nutzen – durch praktische Projekte, Angebote und Strukturen. Die empirischen Studien und Expertisen bilden die Basis für innovative, zielgruppengerechte pädagogische Arbeit. Ob Beratung, Evaluation, Veröffentlichungen oder Workshops – es wird Medienpädagogik in all ihren Formen aus einer Hand geboten.
Die Verordnung im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 213/2024 betrifft die Erhöhung und Anpassung der Mindeststrafen für den Erwerb, Besitz und die Verbreitung kinder-pornographischer Inhalte im deutschen Strafrecht. Sie setzt einen Schwerpunkt auf eine verschärfte rechtliche Ahndung von Sexualstraftaten mit Bezug zu Kindern und Jugendlichen, um Schutzlücken zu schließen und eine bessere strafrechtliche Abschreckung zu gewährleisten. Das Gesetz trat 2024 in Kraft und stärkt den rechtlichen Schutz von Kindern vor sexualisierter Ausbeutung und Missbrauch.
Das Verbundprojekt “CoCoKI – Co-Constructing KI” erforscht, wie ein sicheres soziales Netzwerk für Kinder im Alter von etwa neun bis 13 Jahren aussehen kann. Kinder und Entwickler:innen arbeiten gemeinsam an der Konzeption und an einem Prototyp, der auf den UN-Kinderrechten Schutz, Teilhabe und Befähigung basiert. Ziel ist es, digitale Kommunikationsräume zu gestalten, in denen junge Menschen sich sicher und unbeschwert austauschen können. Das Projekt wird vom Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) gefördert und vom Seitenstark e.V. koordiniert.
Der Expert Summit „NextGen Media – Digitale Trends im Fokus des Kinder- und Jugendmedienschutzes“ fand am 19. März 2024 in Berlin statt. Die Fachtagung lieferte spannende Impulse bezüglich der Entwicklung und in der Diskussion über einen zeitgemäßen Kinder- und Jugendmedienschutz. Den Expert Summit veranstalteten gemeinsam die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und die Mitglieder des deutschen Safer Internet Centre – klicksafe, die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter, der Verband der Internetwirtschaft eco, jugendschutz.net und die „Nummer gegen Kummer“.
Die Seite des Deutschen Bildungsservers zu „Künstliche Intelligenz in der Schule“ bietet Lehrkräften, Schulträgern und bildungspolitisch Interessierten einen Überblick über Einsatzmöglichkeiten, Chancen und Herausforderungen von Künstlicher Intelligenz im Unterricht. Sie erläutert, wie KI-Anwendungen Lernprozesse ergänzen, personalisiertes Lernen unterstützen und digitale Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern fördern können, und zeigt Beispielmaterialien und weiterführende Ressourcen auf. Die Darstellung wird vom Deutschen Bildungsserver bereitgestellt, einem Informationsdienst gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und den Ländern, um schulische Digitalisierung und Medienbildung zu stärken.
DigiD ist ein Projekt des JFF – Institut für Medienpädagogik in Forschung und Praxis in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI), das darauf abzielt, Fachkräften in der Jugendhilfe digitale Kompetenzen zu vermitteln und ihre professionellen Handlungs- und Gestaltungsfähigkeiten zu stärken. Es bietet praxisorientierte Fortbildungen, Leitfäden und Reflexionswerkzeuge, mit denen pädagogische Teams digitale Tools, Arbeitsformen und Beteiligungsformen reflektiert und verantwortungsvoll in ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einsetzen können. Im Jahr 2025 widmet es sich dem Monitoring der Digitalkompetenzen der Bevölkerung, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Unser Ziel ist es, aktuelle Entwicklungen differenziert zu erfassen, fundiert einzuordnen und praxisnah aufzubereiten. Das Vorhaben wird aus Mitteln der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) sowie weiterer öffentlicher Fördermittel getragen, um digitale Bildungs- und Schutzräume in der Jugendhilfe zu fördern.
Die Zukunftswerkstatt ist ein Fachforum der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), das Fachkräfte, Wissenschaft und Praxis zusammenbringt, um aktuelle Herausforderungen und Chancen der digitalen Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen zu reflektieren. Die Dokumentation 2022/23 fasst Ergebnisse, Diskussionsstände und Handlungsansätze zusammen, die in den Zukunftswerkstatt-Veranstaltungen entwickelt wurden, und liefert Anregungen für medienpädagogische, rechtliche und politische Maßnahmen im digitalen Kinderschutz. Die BzKJ ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und das Vorhaben wird aus Bundesmitteln gefördert.
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) überwacht die freiwilligen Selbstkontrollen von Medien- und Online-Anbietern im Kontext des Jugendmedienschutzes. Anbieter können sich an etablierten Selbstkontroll-Systemen wie FSF, FSM oder USK beteiligen, um medienrechtliche Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen einzuhalten. Die KJM prüft diese Systeme, unterstützt ihre Weiterentwicklung und sorgt dafür, dass Alterskennzeichnungen, Inhaltsbewertungen und Schutzmechanismen in digitalen Angeboten wirksam sind. Ziel ist es, die Umsetzung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) und die Sicherheit junger Menschen in analogen und digitalen Medienräumen zu stärken. Die KJM wird durch die obersten Landesjugendbehörden der Länder finanziert und koordiniert.
Die KJM-Seite „Studien und Gutachten“ bündelt. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) veröffentlicht auf ihrer Webseite „Studien und Gutachten“ wissenschaftliche Untersuchungen, Fachdokumente und Evaluationsberichte zur Wirksamkeit des Jugendmedienschutzes in Deutschland und zur Entwicklung von Rechts- und Regulierungskonzepten für analoge sowie digitale Medienangebote. Seit 2021 sind hier zahlreiche Online-Veröffentlichungen hinzugekommen. Die KJM wird durch die obersten Landesjugendbehörden der Länder finanziert und koordiniert und nutzt diese Publikationen zur Weiterentwicklung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und praxisnaher Aufsichtskonzepte.
"SIKID - Sicherheit für Kinder in der digitalen Welt" ist ein Forschungsprojekt (Universität Tübingen, Technische Universität Berlin, Leibniz-Institut für Medienforschung/Hans-Bredow-Institut) gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). Im Projekt wurde daher ein forschungsethisches Konzept erarbeitet, das eine kinderrechtlich fundierte Forschung in sensiblen Themenbereichen ermöglichen soll. Damit soll über das Projekt hinaus ein Beitrag für eine kindgerechte und ethisch reflektierte Umsetzung kindlicher Beteiligungs- wie auch Schutzansprüche bei Sicherheitsgefährdungen, wie beispielsweise Cybergrooming, ermöglicht werden.
„Kinder- und Jugendmedienschutz im Lichte der Kinderrechte – ethische Überlegungen zur Online-Sicherheit von Kindern und Jugendlichen“ ist eine Veröffentlichung der BPJMAKTUELL bzw. BZKJAKTUELL (Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz) aus dem Jahr 2022 und beschäftigt sich mit der Frage der Sicherheit von Kindern in Online-Chats oder -Spielen. Diese und andere Veröffentlichungen zum selben Thema lassen sich in der vierteljährliche erscheinenden Zeitschrift über die BZKJ Webseite abrufen.
Das Gutachten „Kinderrechte im digitalen Umfeld“ des DKHW (2023) werden die Empfehlungen bzw. Leitlinien der Vereinten Nationen, des Europarats und die Strategien der EU gegenübergestellt, um zentrale Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Schwerpunktsetzungen in der strategischen Ausgestaltung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im digitalen Umfeld herauszuarbeiten. Zum Stand der Umsetzung in Deutschland werden drei zentrale Themenbereiche analysiert: 1) Kindgerechter Zugang im digitalen Umfeld, 2) Kindgerechte Informationen, Funktionen und Dienste 3) Teilhabe und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Das JFF (Medienpädagogik in Forschung und Praxis) Projekt „ACT ON!“ ist ein medienpädagogisches Forschungs- und Praxisprojekt, das auf das aktuelle Online-Handeln von Heranwachsenden im Alter von 10 bis 14 Jahren fokussiert und wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Die zweite Säule des Projekts ACT ON! aktiv + selbstbestimmt online bildet die Monitoring-Studie. Sie eruiert die Perspektive von Zehn- bis 14-Jährigen auf aktuelle Medienphänomene und ihre diesbezüglichen Schutz-, Informations- und Unterstützungsbedürfnisse. Die Ergebnisse liefern fundierte Hinweise für die Weiterentwicklung von pädagogischen Modellen zur Medienkompetenzförderung und Grundlagen für den Jugendmedienschutzes. Die Zwischenergebnisse werden in Form von Short Reports veröffentlicht.
Die Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) hat im Jahr 2025 ihre operative Tätigkeit aufgenommen, nachdem sie im Rahmen des Digital Services Act (DSA) auf europäischer Ebene etabliert wurde. Sie prüft digitale Plattformen darauf, ob sie die Rechte von Kindern und Jugendlichen im Netz wahren, und unterstützt Anbieter dabei, kinderfreundliche Dienste zu entwickeln oder anzupassen. Trägerin ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die KidD arbeitet ressortübergreifend mit nationalen und europäischen Behörden zusammen, um den digitalen Kinderschutz zu stärken und die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Kinderrechtsdurchsetzung in digitalen Räumen sicherzustellen.
Das DKHW Gutachten Beteiligung im Kinder- und Jugendmedienschutz (2023), schlägt die Auseinandersetzung mit Qualitätskriterien für die gelingende Einbeziehung von Kinder- und Jugendperspektiven im Jugendmedienschutz vor. Außerdem zeigt die Recherche Beispiele auf, wo und in welcher Form beteiligungsorientiertes Vorgehen im Kontext von gesetzlichem und erzieherischem Kinder- und Jugendmedienschutz bereits stattfindet und in welchen rechtlichen Rahmenbedingungen Beteiligung schon verankert ist.
Im Nationalen Aktionsplan (NAP) für Kinder und Jugendbeteiligung soll die Jugendstrategie der Bundesregierung weiterentwickelt werden. Der NAP ist ein Dialogprozess. Er wird im Austausch entwickelt. Beteiligt werden vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie Interessensvertreter*innen junger Menschen, aber auch Personen aus der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft. Auch Vertreter*innen aus den Bundesländern und Kommunen werden einbezogen. Im Mai 2025 wurden die Empfehlungen für eine wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung in Deutschland veröffentlicht.
Der Beirat mit Kindern beim Jugendmedienschutz berät die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) bei der Erfüllung dieser Aufgaben. Die BzKJ ist die erste Bundesoberbehörde, die gesetzlich verankert eine Kinder- und Jugendbeteiligung in ihrem Beirat umsetzt. Sie trägt so dem Kinderrecht auf Teilhabe Rechnung und integriert die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen in ihre fachliche Arbeit. Eine besondere Rolle kommt hierbei den jugendlichen Beiratsmitgliedern und ihren Stellvertretungen zu, die ihre Erfahrungen und Expertise unmittelbar in die Arbeit des Beirates einbringen. Der Beirat tagt seit 2022 unter Beteiligung von zwei Jugendlichen.
Das Projekt „Kindgerechte Zugänge zum Internet“ förderte die Entwicklung von sicheren, altersgerechten Einstiegsmöglichkeiten und Unterstützungsangeboten für Kinder im digitalen Raum. Ziel war es, jungen Nutzer:innen einen verantwortungs- und kompetenzvollen Umgang mit dem Internet zu erleichtern und digitale Teilhabe zu stärken. Das Vorhaben wurde vom **Förderverein D21 – Zentrum für digitale Bildung und digitale Teilhabe e. V. ** durchgeführt und durch die Stiftung Digitale Chancen mit Unterstützung öffentlicher Fördermittel getragen. Es richtete sich an Fachakteure, Eltern und pädagogische Kräfte, um geeignete Zugänge und Vermittlungsformate zu etablieren.