Kinder- und Jugendbeirat
Kinder und Jugendliche werden an der Planung direkt durch Mitwirkung in einem anerkannten kommunalpolitischen Gremium beteiligt. Der Beirat tagt etwa alle zwei Monate öffentlich.
Wahlverfahren:
Der Beirat wird für zwei Jahre gewählt. An alle Kinder und Jugendlichen (zwischen 12 und 22 Jahren) der Gemeinde wird ein Informationsschreiben verschickt mit der Einladung zu einem Infoabend und einer Aufforderung sich als Kanditatin/Kandidat für die Wahl zum Beirat aufstellen zu lassen.
Der Infoabend kann in einer örtlichen Diskothek mit Musik und Quiz stattfinden. Kurze Zeit später stellen sich die Kandidaten
Erfahrungsgemäß ist die Einbeziehung der örtlichen Schulen sehr wichtig. Parlamentarische Formen sollen mit themenbezogenen Aktionen verknüpft werden.
Es müssen für Kinder und Jugendlichen die Ergebnisse ihrer Tätigkeit erkennbar sein. Fachliche Begleitung ist unbedingt erforderlich.
Bei großen Gruppen und streuenden Antworten kann eine Einpunkt- oder Mehrpunktentscheidung auf am meisten vertretene Erwartungen/Befürchtungen hin zugespitzt werden.
Beiräte und parlamentarische Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung sind auch auf der Kreisebene realisierbar.
Kindern und Jugendlichen werden deutlich und formell Rechte eingeräumt. Es besteht die Gefahr, dass der Beirat erstarrt und zum Alibi-Gremium wird.