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Jugendeinwohnerversammlung

Kurzbeschreibung:

Alle Jugendlichen werden von der Gemeinde zu einer Jugendeinwohnerversammlung eingeladen, um aktuelle Themen, kommunale Probleme und Planungen zu besprechen.

Methodentyp:
Spezifische Partizipationsmethode
Altersgruppe:
14 - 20
Gruppengröße:
10 - 100
Dauer:
ca. 2 Stunden
Anzahl Personal:
2
Personal:
Verantwortliche/r
Benötogtes Material:
je nach Durchführung
Meterialbedarf:
mittlerer
Durchführung:

Die jährliche Einwohnerversammlung ist in der Gemeindeordnung in § 16 b (hier: Schleswig-Holstein) vorgeschrieben. Für die Beteiligung von Jugendlichen durch eine Einwohnerversammlung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Jugendliche in der Einwohnerversammlung der Erwachsenen

Da der Begriff Einwohnerin/Einwohner rechtlich keine Altersbegrenzung enthält, kann die reguläre Einwohnerversammlung nach §16b GO grundsätzlich auch den Jugendlichen der Gemeinde offenstehen, z. B. wenn es um gemeinsame Belange geht, oder wenn Tagesordnungspunkte vorgesehen sind, von denen die Jugendlichen betroffen sind. Sollen Jugendliche in die "Erwachsenen-Einwohnerversammlung" einbezogen werden, sollten sie über die herkömmliche Bekanntmachung hinaus gezielt angesprochen werden (z. B. durch Handzettel, Plakate, Postwurfsendung, Presse, Gespräche in Jugendeinrichtungen). Die jugendrelevanten Themen sollten am Anfang der Tagesordnung stehen.

2. Separate Jugendeinwohnerversammlungen

Ein Amt oder eine Gemeinde lädt auf der Grundlage der §§ 16 b und 47f. der Gemeindeordnung die Jugendlichen zu einer "Jugendeinwohnerversammlung" ein. Solche Versammlungen können zu einem bestimmten Thema einberufen werden, manchmal aber auch durch regelmäßige Treffen in bestimmten Zeitabständen den Charakter permanenter Gremien gewinnen. Für die Einladung zu einer Jugendeinwohnerversammlung empfiehlt sich ein Brief der Gemeinde, der persönlich an die Jugendlichen adressiert ist. Die schon länger bewährte kommunalverfassungsrechtliche Absicherung der Einwohnerversammlung hat den Vorteil, dass dieses Instrument in der kommunalen Praxis bekannt ist, ernst genommen wird und Bürgermeister, Verwaltung und Ausschüsse i.d.R. anwesend sind.

3. Jugendeinwohnerversammlungen von Jugendlichen für Jugendliche

Hier wird die Jugendeinwohnerversammlung vom Jugendparlament oder -beirat in regelmäßigen Zeitabständen oder zu aktuellen Themen durchgeführt. Eingeladen wird per Brief und per Plakat, Handzettel, Postwurfsendung oder Presse. Das Recht und die Pflicht zur Einberufung von Jugendeinwohnerversammlungen kann per Satzung des Jugendparlaments oder -beirats festgehalten werden. Natürlich gibt es auch von Jugendlichen einberufene Einwohnerversammlungen, die keine explizite zusätzliche rechtliche Absicherung erfordern. Man könnte sie allgemein mit § 47 f begründen.

Hinweise zur Durchführung:

- Für welche Situationen geeignet?

a) zur Weitergabe von Informationen

b) zur Herstellung eines Kontakts zwischen Gemeinde und Jugendlichen

c) gut geeignet, um ein schnelles Votum von Jugendlichen zu kommunalen Planungen und Vorhaben, die sie betreffen, zu erhalten

d) gut geeignet, wenn eine Gemeinde erste Erfahrungen mit der Ermittlung der Wünsche ihrer jungen Einwohnerinnen und Einwohner machen möchte

- Vorteile: Das Verfahren ist schnell und einfach.

- Nachteile: Teilweise wird der langfristige Mobilisierungseffekt zu wenig bedacht (Weiterarbeit, qualifizierte Betreuung).

- Unabhängig von der gewählten Form der Jugendeinwohnerversammlung, sollte immer versucht werden, von den traditionellen Erwachsenen- Sitzungsritualen wegzukommen und aktivierende Elemente für die Jugendlichen einzubringen. Es sollte selbstverständlich sein, dass eine jugendgerechte Sprache verwendet und auf Endlos-Monologe verzichtet wird.

Pädagogische Hinweise:

keine

Varianten:

Variante 1: siehe "Kinder- und Jugendkonferenzen"

Sonstiges:

- Jugendeinwohnerversammlungen fanden z. B. in Westerrönfeld, Bad Oldesloe und in Erfde statt. In Westerrönfeld (Bau eines Jugendzentrums) und Bad Oldesloe (Flächennutzungsplan) wurden die Jugendlichen aus besonderem Anlass eingeladen. In Erfde finden regelmäßige Jugendeinwohnerversammlungen statt, zu denen der Jugendbeirat, der dazu per Satzung bevollmächtigt ist, einlädt.

Beispiel:

kein Beispiel vorhanden